ADAC Mittelmeer-Skipper-Treffen in München

Am 23.02.2013 fand im Rahmen der Reise- und Freizeit Messe f.re.e das ADAC Mittelmeer Skipper-Treffen statt. Bei dieser traditionellen Veranstaltung informiert der ADAC vor Saisonbeginn über aktuelle Entwicklungen im Mittelmeerraum.

Herr Gierds vom Kreuzer Yachtclub Deutschland (KYCD) berichtete über die Sicherheit auf dem Wasser und was Skipper wissen müssen, um im Ernstfall sicher und souverän reagieren zu können.

Mit Törnvorschlägen im Toskanischen Archipel und eindrucksvollen Bildern begeisterte Hartmut Holtmann, KH+P Yachtcharter das Publikum.

Herr Branimir Mader berichtete als Gesandter der kroatischen Handelskammer über den EU-Beitritt Kroatiens und die daraus resultierenden Bestimmungen für Bootstouristen.

„Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, müssen in Kroatien nach EU-Beitritt nicht nachversteuert werden. Auch fallen für diese Boote keine Zollabgaben an“.

Mit dieser Erklärung beim ADAC Mittelmeer-Skipper-Treffen versuchte Herr Branimir Mader die Verunsicherung unter Bootseignern zu beenden.

Eine entsprechende offizielle Information seitens der kroatischen Regierung bzw. Gesetz, gibt es allerdings nach unseren Kentinssen noch nicht.

Die zweite wichtige Erklärung: Alle Anträge, die vor dem Stichtag 31. Mai zur Nachversteuerung eingereicht worden sind, werden auch nach dem Ablaufen der Frist bearbeitet und mit fünf Prozent versteuert.

Eigner, die nachweisen können, dass Sie die Mehrwertsteuer innerhalb der EU bezahlt haben, sind von der Nachversteuerung in Kroatien befreit.

Zur Dreijahresfrist erklärte Herr Mader: Wenn das Boot sich länger als drei Jahre außerhalb der EU befand (z. B. in Kroatien lag) haben sie ihren Gemeinschaftscharakter verloren und müssen erneut abgabenpflichtig in die Gemeinschaft eingeführt werden. In diesem Fall muss in Kroatien erneut nachversteuert werden. Der Gemeinschaftscharakter bleibt jedoch erhalten, wenn Bootseigner nachweisen können, dass sie mit dem Boot vor Ablauf der Dreijahresfrist in einem EU Land einklariert haben. Laut Herrn Mader genügt es, z. B. eine Tankquittung als Nachweis für einen Aufenthalt in der EU vorzulegen.

Die Gebühren für die Jahresvignette werden nach dem EU Beitritt Kroatiens gestrichen. Herr Mader kündigte jedoch an, dass es neue Gebühren für die Sicherheit auf dem Wasser geben wird. Wie hoch diese sein werden, ist noch nicht bekannt.

Des Weiteren erklärte Herr Mader, dass das kroatische Ministerium für Seewesen Ende März 2013 die neuen gesetzlichen Regelungen für ausländische Bootseigner und Charter-Touristen bekannt gibt, die dann dem ADAC zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.