Griechenland erhebt Bootssteuer für Freizeitboote
Seit Jahresbeginn bittet die Athener Regierung Freizeitskipper zur Kasse
Nach dem jüngst Italien nach massiven Widerständen und Verunsicherungen aus der Branche die auch für Boote geltende Luxussteuer zurückgenommen hat, führt nun Griechenland eine ähnlich geartete Bootssteuer ein. Diese Gebühr „für Aufenthalt und Reisen von Sportschiffen und kleinen Booten in griechischen Gewässern“ wird seit dem 01.01.2014 erhoben und ist für alle Sportschiffe unabhängig von ihrer Flagge zu bezahlen, sowohl für private Freizeitboote als auch für Charterboote.
Bis 12 Meter Länge wird die Steuer auf Jahresbasis (01.01 bis 31.12.) erhoben, für größere Yachten ist auch eine monatliche Zahlung möglich, bei jährlicher Zahlung wird dann ein Rabatt in Höhe von zwei Monatsbeiträgen gewährt. Für die Berechnung wird die Gesamtlänge des Bootes zugrunde gelegt.
Gebühren
7 bis 8 m Länge 200,00 Euro / Jahr
8 bis 10 m Länge 300,00 Euro / Jahr
10 bis 12 m Länge 400,00 Euro / Jahr
ab 12 m Länge 100 Euro pro Meter /Jahr bzw. 10 Euro pro Meter / Monat
Für in Griechenland stationierte und dort registrierte Charterboote gibt es einen Rabatt von 50%, Voraussetzung zur Gewährung dieser Ermäßigung ist jedoch eine ausschließliche Nutzung für Charterzwecke. Eigner, die einen Jahresliegeplatz in Griechenland haben, erhalten einen Rabatt in Höhe von 30 %. Laut Information aus Athen ist der Eigner- mit dem Charterbooterabatt kumulierbar.
Die Rechnung über die Steuer muss mit den Schiffspapieren mitgeführt werden und jederzeit vorgezeigt werden können. Sie bleibt auch bei einer Ausreise und erneuten Einreise gültig.
Wer die Bezahlung der Steuer nicht nachweisen kann, dem droht neben der Nachzahlung auch eine Strafe von 100% des Steuerbetrages.