Verzollung von Booten und Yachten in Kroatien
Die ADAC Sportschifffahrt beschreibt die derzeitige Praxis zur Verzollung von Booten und Yachten
Einhergehend mit dem EU-Beitritt Kroatiens ergibt sich für alle Eigner von Schiffen, die sich zum Zeitpunkt des Beitritts am 01.07.2013 in einem Zolllager, d.h. in einer kroatischen Marina, befanden, die Verpflichtung, bis spätestens 18 Monate nach dem letzten Termin der Einklarierung eine Zolldeklaration in Kroatien durchzuführen, also nicht zwingend zum weitläufig in den Medien kommunizierten Stichtag 31.03.2014. Erst damit wird das Boot für den freien Verkehr in der EU zugelassen.
Dieses Verfahren ist verpflichtend, unabhängig von der Größe und des Alters des Bootes und ob eine Zollabgabe fällig wird oder nicht.
Boote mit einer Länge von bis zu 12 Metern, die länger als 18 Monate in einer kroatischen Marina liegen, sind mit 1,7% zu verzollen. Boote über 12 Meter Länge sind vom Zoll befreit, wenn die Seetauglichkeitskategorie A lt. Registrierung oder CE-Zertifikat erfüllt wird.
Zur Abwicklung der Zolldeklaration werden folgende Unterlagen benötigt:
Original Bootsregistrierung:
Die aktuelle gültige Registrierung muss im Original bereitgestellt werden, z.B. Internationaler Bootsschein IBS , Flaggenzertifikat usw.
Nachweis über die erstmalige Registrierung vor dem 01.07.2005:
Der Nachweis kann in Kopie bereitgestellt werden. Sie erhalten diesen Nachweis bei der Institution, die die Bootsregistrierung vorgenommen hat. Eigner mit einem IBS des ADAC können den Registrierungsnachweis für ihr Boot unter Angabe der Bootsschein-Nr. bei bootsschein@adac.de direkt anfordern.
Permit/Vignette:
Das Permit kann in Kopie bereitgestellt werden.
Kaufvertrag/Rechnung:
Der Kaufvertrag kann in Kopie bereitgestellt werden.
Aussage zum Zeitwert des Bootes:
Aussage des Eigners zum Zeitwert des Bootes muss im Original vorgelegt werden.
T2L-Formular:
Beantragung des T2L-Formulars bei einem deutschen Zollamt. Bei diesem Formular handelt es sich um ein Versandpapier, das den Gemeinschaftscharakter des ausgeführten Bootes bestätigt und nachträglich ausgestellt werden kann. Wichtig: Das Zollamt muss zwingend den Vermerk „nachträglich ausgestellt“ im Dokument eintragen.
Bei Vorlage des T2L-Formulars wird in Kroatien keine Zollgebühr erhoben.
Bootsbilder:
Es werden Bilder von Bau-, Motornummern sowie Bilder mit Bootsnamen und Bootsregistrierung benötigt. Diese werden mit den Unterlagen verglichen. Bitte prüfen Sie vorab, ob die korrekten Daten im IBS eingetragen sind. Ihr Boot hat keine Baunummer? Sie können selber eine Baunummer vergeben und diese am Heck anbringen.
Liegeplatzvertrag, Inventarliste:
Liegeplatzvertrag und Inventarliste können in Kopie bereitgestellt werden.
Reisepasskopie:
Bei Eignergemeinschaften werden die Kopien aller Eigner benötigt.
Die Zolldeklaration wird in Kroatien von verschiedenen Anbietern durchgeführt.
Es gibt zahlreiche kroatische Speditionen, die die Unterlagen für die Zolldeklaration im Auftrag der Eigner beim kroatischen Zoll einreichen. Die Speditionen verlangen für diese Leistung zwischen 180 und 250 Euro. Eine Aufstellung der kroatischen Speditionen vom 31.07.2012 erhalten Sie bei der ADAC Sportschifffahrt. Hinweis: Einige der aufgelisteten Speditionen sind nicht mehr aktiv.
Darüberhinaus bietet SeaHelp (www.seahelp.eu) die Abwicklung der Zolldeklaration als Leistung an. Die Kosten hierfür betragen 480 Euro, zuzügl. Kosten für die Erstellung der Bootsbilder (falls erforderlich). Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist eine Mitgliedschaft bei SeaHelp. ADAC Mitglieder erhalten auf die angebotenen Mitgliedsarten einen Nachlass von 10%.
Ein weiterer Anbieter ist Maritim Consult (www.maritim-consult.com) in Rogoznica und Primosten, der die Zolldeklaration für die Bootseigner mit Liegeplatz in Dalmatien durchführt. Die Kosten für die Durchführung der Zolldeklaration liegen hier je nach Bootslänge zwischen 450 und 825 Euro.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem Anbieter, der Ihre Zolldeklaration in Kroatien durchführt, welche Unterlagen beim jeweiligen Zollamt tatsächlich erforderlich sind. Es wurde uns hier von regionalen Unterschieden bei den Zollbehörden berichtet.