Erlass zur Saisoneröffnung: Sportboote ohne Pyro-Schein chartern
Laut einer Pressemitteilung der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH (EGOH) hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium rechtzeitig zum Saisonstart mit einem Erlass Klarheit geschaffen.
Bestimmte Sportboote und kleine Yachten können seit 2013 an Freizeitkapitäne ohne Sportbootführerschein vermietet werden. Unklar war jedoch, unter welchen Voraussetzungen dann der als „Pyro-Schein“ bekannte Nachweis für diese Gruppe der Freizeitkapitäne entfallen kann, wenn sie bestimmte Seenotraketen an Bord führen.
An Bord vieler Sportboote und Yachten von Charterunternehmen befinden sich Signalraketen für den Notfall, um wirksam auf sich aufmerksam machen zu können. Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände, auf die die Bestimmungen des Sprengstoffrechts anzuwenden sind. Eingestuft sind diese Signalmittel meist in die pyrotechnische Kategorie P2. Wer Signalmittel dieser Kategorie erwerben, lagern und verwenden will, muss eine spezielle Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsträger besuchen. Mit bestandener Prüfung wird der Nachweis erbracht, dass man den fachkundigen Umgang mit den Signalmitteln beherrscht.
Vor 2013 war es gängige Praxis, den sogenannten „Pyro-Schein“ zusammen mit dem Sportboot-Führerschein zu erwerben. Die Anhebung der Freistellungsgrenze für Sportboot-Führerscheine auf Antriebsleistungen bis zu 15 PS hatte jedoch den Effekt, dass sich das Angebot an Lehrgängen für den Pyro-Schein stark reduzierte, während das Interesse an schwach motorisierten Charterbooten zunahm.
Unter Federführung des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums wurde in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord als zuständiger Aufsichtsbehörde und der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein ein Sicherheitskonzept entwickelt, das sowohl den sehr strengen Regelungen des Sprengstoffrechtes gerecht wird als auch den Bedürfnissen der Tourismusbranche und den Freizeitkapitänen rechtzeitig zum Saisonbeginn entspricht. Der Erlass spiegelt damit das Bemühen wider, bürokratischen Hemmnissen kreativ zu begegnen.
Laut Information des Sozialministeriums in Kiel wurden alle anderen Bundesländer frühzeitig über den Erlass informiert. Der gänzlich ausgeblieben Widerspruch wird von Seiten des schleswig-holsteinischen Ministeriums als Zuspruch und Anerkennung des Erlasses gedeutet, demnach gilt diese Regelung bundesweit!
Von der staatlichen Arbeitsschutzbehörde wurde zwischenzeitlich auch ein Vordruck für die Dokumentation der Unterweisung für Seenotsignalmittel der Kategorie P2 entwickelt, bei der Einweisung durch die Charterunternehmen ist ausschließlich dieser Vordruck zu verwenden.
Zum Erlass Pyrotechnik Notfallraketen.
Weitere Informationen zu Pyro- und Funkscheinen sowie zu Sportbootführerscheinen hält die ADAC Sportschifffahrt für Skipper bereit.