1. Januar 2018 – Sportbootführerschein im Scheckkartenformat
Im Mai 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die bisherigen Sportbootführerscheinverord-nungen See und Binnen zusammen-gelegt. Danach dürfen auf Binnenschiff-fahrtsstraßen Sportboote bis 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) gefahren werden mit Ausnahme des Rheins. Aufgrund internationaler Vorgaben gilt auf dem Rhein allerdings weiterhin die Längenbegrenzung von 15 Metern.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen gibt es keine Längenbegrenzung.
Die Umstellung des neuen Sportbootführerscheins auf Scheckkartenformat erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Ausstellung als Internationales Zertifikat (ICC) basiert auf der Resolution Nr. 40 UNECE zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts).
Eingetragen wird der jeweils gültige Bereich und die Antriebsart:
- IW Inland waters / Binnenschifffahrtsstraßen
- CW Coastal waters / Seeschifffahrtsstraßen
- M Motorized craft / Antriebsmaschine
- S Sailing craft / Segel
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung durch den Prüfungsausschuss wird der neue Sportbootführerschein im Kartenformat bei der Bundesdruckerein bestellt und innerhalb von ca. zehn Werktagen innerhalb Deutschlands versendet.
Bisherige Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig.
Ein Umtausch in die neue Scheckkarte kann direkt bei den beliehenen Verbänden gegen Gebühr beantragt werden (DMYV, DSV).
Alle wichtigen Informationen zum neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einem Flyer zusammengefasst.
Alles Wissenswerte rund um Sportbootführerschein, Funkzeugnisse & Co. stellt die ADAC Sportschifffahrt im neuen BTI 22 Sportbootführerschein bereit.