Haben Sie Ihr Boot verkauft? Abmeldung nicht vergessen!
Zum Saisonende wechseln viele Boote ihren Besitzer. Egal ob Sie ihr Boot verkaufen oder sich für den Kauf eines eigenen Bootes entschieden haben – sobald ein Boot einen neuen Besitzer hat und über eine Registrierung und ein Kennzeichen verfügt, muss das Boot abgemeldet werden.
Wann müssen Boote registriert werden?
In Deutschland müssen Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge beim Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen.
Wo können Boote registriert werden?
Sportboote, die bei einem Verband wie dem ADAC e.V. registriert werden, erhalten ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, das am Boot befestigt wird. Der Internationale Bootsschein (IBS) ist an Bord mitzuführen. Für Boote, die ihr Einsatzgebiet im Ausland haben, ist alle zwei Jahre eine Verlängerung des Bootsscheins erforderlich.
Oder
Sportboote, die bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern registriert werden, erhalten ein amtliches Kennzeichen, das am Boot befestigt wird. Der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist an Bord mitzuführen.
Eine der beiden o.g. Registrierungen ist ausreichend.
Wie erfolgt die Abmeldung?
Für die Abmeldung eines Sportbootes muss
- der Internationale Bootsschein im Original an die ADAC Sportschifffahrt zurückgesandt werden. Die Registrierung wird ohne Bestätigung kostenlos abgemeldet.
Bei Verkauf des Bootes ins Ausland kann gegen Gebühr kann eine schriftliche Abmeldebestätigung der Bootsregistrierung erfolgen, die in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Kroatisch ausgestellt werden kann.
Wichtig: Die Abmeldebestätigung kann nur vom Bootseigner angefordert werden.
Oder
- der Bootsausweis im Original dem ausstellenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zurückgegeben werden. Die Abmeldung ist kostenlos.
Kann der Käufer eines beim ADAC registrierten Bootes das Kennzeichen übernehmen?
Wenn Sie Ihr beim ADAC registriertes Boot verkauft haben und das Boot mit Rücksendung des Original IBS abgemeldet haben, kann der neue Besitzer den Internationalen Bootsschein beim ADAC beantragen und die bisherige vergebene Registriernummer übernehmen. Der Antrag auf Registrierung sollte innerhalb von drei Monaten ab Datum Bootsabmeldung erfolgen, solange bleibt das Kennzeichen für den Käufer ‚reserviert‘ und wird nicht vergeben.
Alles Wissenswerte rund um den Kauf und Verkauf eines gebrauchten Bootes inkl. Checklisten und Musterkaufvertrag finden Sie im hier im ADAC Skipper-Portal.
Oder sind Sie noch auf der Suche nach Ihrer Traumyacht oder wollen Ihr Boot bestmöglich verkaufen?
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