Coronavirus in italienischen Häfen
Italien ist das Epizentrum der Corona-Pandemie, die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 zwingen dabei auch die Marinas zum “Notbetrieb”. Die ADAC Stützpunktmarinas in Italien können Eignern jedoch zumindest eine Sorge nehmen: nach den Booten wird geschaut und sie sind sicher.
Das neuartige Coronavirus bestimmt derzeit unser Alltagsleben, viele Grenzen sind geschlossen und in einigen europäischen Ländern gibt es zur Verlangsamung der Virusverbreitung sogar Ausgangssperren.
Auch in Italien wurden mit dem Dekret „IchBleibeZuhause“ vom 11. März 2020 weitere Einschränkungen beschlossen. Damit ist es z.B. Eignern ausdrücklich untersagt, einen Ortswechsel zum Boot hin zu unternehmen. Berufstätige sind dazu angehalten, ihre Arbeit wo möglich ins Home Office zu verlegen oder über Urlaub bzw. Überstundenabbau ein Verlassen der eigenen vier Wände zu verhindern.
Boote werden in italienischen Marinas trotz Corona-Notbetrieb bewacht
Diese dringend notwendigen Maßnahmen haben natürlich auch Auswirkungen auf die personelle Besetzung der Marinas, die physische Präsenz in der Verwaltung und in den angeschlossenen Servicebetrieben ist auf ein notwendiges Minimum reduziert. Nach Rücksprache mit den ADAC Stützpunktmarinas in Italien betreffen diese Einschränkung jedoch ausdrücklich nicht die Beaufsichtigung und Bewachung der Boote und Yachten, dieser Service ist weiterhin uneingeschränkt gewährleistet.
Sollten Eigner während der eingeschränkten Bürozeiten Klärungsbedarf mit der Marinaverwaltung haben, so ist nach ADAC-Nachfrage bei den Betrieben derzeit die Kontaktaufnahme via E-Mail der effizienteste Weg.
Boote dürfen in Italien zu Freizeitzwecken derzeit nicht genutzt werden
In Italien ist ein Verlassen des Hauses derzeit nur unter wichtigem Grund möglich, zum Beispiel zur Ausführung beruflicher Zwecke, zum erreichen des Arbeitsplatzes, zur medizinischen Versorgung oder zur Heimkehr auf direktem Weg, hierzu ist eine Selbsterklärung (Autocertificazione) mitzuführen.
Die Autocertificazione, die man bei sich führen muss, um nach draußen zu gehen, wurde jüngst verschärft. Nunmehr muss man auch bestätigen, dass man nicht mit dem Virus infiziert ist und auch keiner Ausgangssperre unterliegt.
Viele Vertragsverhältnisse laufen auch zu Ende März aus, häufig würde dieser Umstand dann auch eine Verlegung des Bootes notwendig machen, was unter den gegebenen Umständen unmöglich ist. Auch in diesen Fällen bitten die Stützpunktmarinas zur Kontaktaufnahme per E-Mail, so kann eine einvernehmliche Lösung besprochen werden.
Auch die deutsche Bundesregierung regelt entsprechende Einschränkungen bezüglich der Nutzung von Booten und Yachten,“Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden.“