COVID-19: wo darf ich mit meinem Boot fahren?

Start Boating: am 1. und 2. September 2018 können Interessierte das Ruder selbst in die Hand nehmen.

Nach den jüngsten Beschlüssen zur Lockerung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 ist in vielen Bundesländern das Betreiben von Sportbooten wieder möglich. Die folgende Übersicht zeigt Freizeitkapitänen wo sie aktuell mit dem Boot fahren dürfen und welche Vorgaben zu beachten sind.

update: 30. Juni 2020

Generell ist Bootfahren im gesamten Bundesgebiet wieder gestattet. Die deutsche Nord- und Ostseeküsten dürfen ohne Einschränkungen befahren werden. Immer mehr Bundesländer legen das Hauptaugenmerk aber nun auf Einreisen aus Risikogebieten. Einreisende aus Regionen, die als Risikogebiet nach dem Robert-Koch-Institit (RKI) eingestuft sind, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Alternativ kann auch ein negativer Covid-19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden.

Einzelne Landkreise oder auch kreisfreie Städte dürfen über die Allgemeinverfügungen hinaus weitergehende Regelungen treffen. Deshalb wird empfohlen, örtlich zuständige Behörden Ihres Abfahrts- und Ankunftsortes, wie z.B. Wasserschutzpolizeistationen zu kontaktieren.

FAQ’s zur Anreise mit dem KfZ zum Urlaubsort bzw. Boot.

Zusätzlich stellt das Kompetenzzenrum des Bundes wertvolle Informationen für Ihre Urlaubsreise zur Verfügung.

 

Boot fahren in Bayern

update: 25.06.2020
Nach Auskunft der bayerischen Wasserschutzpolizei ist das Betreiben von Booten seit 06.05.2020 gestattet,  Sportboothäfen sind geöffnet.
  • Grundsätzlich sind der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum und die Bewegung an der frischen Luft erlaubt, allerdings höchstens im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes oder in Gruppen von bis zu 10 Personen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen einzuhalten.Schon seit geraumer Zeit sind folgende Bereiche rund um den Wassersport wieder geöffnet.
  • das Fahren mit Motor- und Segelbooten direkt aus den Häfen und Liegeplätzen, ebenso das Wakeboard- bzw. Wasserskifahren
  • für Spitzensportler in nichtolympischen Disziplinen das Training ebenso wie für jeden Privatmann
  • das Betreten von Gebäuden (hier gilt Maskenpflicht) zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu holen und wieder zurückzustellen
  • das Kranen bzw. Slippen der Boote und das Einbringen der Schwimmstege
  • Instandsetzungsarbeiten an Booten in Häfen durch Privatpersonen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m ist sowie
  • die gewerbliche Vermietung von Sportgeräten und Sportausrüstung.
  • Beherbergungsbetriebe, Hotels und Campingplätze dürfen unter Beachtung des vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Hygienekonzeptes ihren Betrieb wieder aufnehmen. Das Übernachten auf eigenen Booten in Marinas und Häfen etc. ist damit wieder erlaubt. Außerhalb dieser gilt für Gäste Maskenpflicht.

Quelle: Polizei Bayern

Boot fahren in Brandenburg

update: 29.06.2020

Bootfahren ist gestattet mit Personen aus zwei Haushalten zugleich.

Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist  uneingeschränkt möglich.

Die Übernachtung auf privaten und gecharterten Booten ist erlaubt. Die Sanitätseinrichtungen in den Hafenanlagen sind geöffnet.

Quelle: WaPo Brandenburg

 

Boot fahren in Hamburg

update: 30.06.2020

Nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg wurden die Vorschriften am 18.05.2020 erneut gelockert. In der Hansestadt dürfen Bootsbesitzer ihre Boote nutzen. Auch der Verleih von Booten ist erlaubt. WC´s in Sportstätten sind geöffnet. Duschen, Umkleiden sind ebenso geöffnet, dürfen aber nur einzeln genutzt werden. Auch Clubräume dürfen wieder öffnen. Hier ist auf den Mindestabstand zu achten.

Quelle: hamburg.de

 

Boot fahren in Hessen

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Wiesbaden

 

Boot fahren in Mecklenburg-Vorpommern

update: 30.06.2020

Boot fahren in MV ist gestattet. Marinas inkl. Sanitäranlagen sind geöffnet.

Die Obergrenze für Personen in öffentlichen Räumen beträgt: 10

Quelle: regierung-mv.de

 

Boot fahren in Niedersachsen

Boot fahren in Niedersachsen ist grundsätzlich erlaubt. Zusammenkünfte in Vereinen sind unter Einhaltung des Mindestabstands gestattet.

Quelle: Staatskanzlei Niedersachsen

 

Boot fahren in Nordrhein-Westfalen

update: 30.06.2020

Die Ausübung des Wassersports ist grundsätzlich erlaubt. Marinas und Häfen inkl. Sanitäranlagen haben geöffnet. Die max. Personenanzahl von 10 ist zu beachten.

Quelle: WaPo Duisburg

 

Boot fahren in Rheinland-Pfalz

update: 30.06.2020

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Lediglich die die max. Personenanzahl von 10 ist zu beachten. Sportboothäfen sind geöffnet.

Quelle: WaPo RLP

 

Boot fahren im Saarland

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Dillingen

 

Boot fahren in Sachsen

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt für bis zu zehn Personen. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet unter Beachtung der landesüblichen Hygienevorschriften.

Quelle: WaPo Dresden

 

Boot fahren in Sachsen-Anhalt

update: 30.06.2020

Die Nutzung und der Betrieb von Sportbooten ist erlaubt für bis zu 10 Personen. Auf die Abstandsregelungen wird hingewiesen. Auch Hafenanlagen oder Marinas sind geöffnet. Die landesüblichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden.

Quelle: Land Sachsen-Anhalt

 

Boot fahren in Schleswig-Holstein

update: 30.06.2020

Sportboote dürfen mit einer maximalen Personenanzahl von zehn uneingeschränkt genutzt und betrieben werden.

Quelle: Land Schleswig-Holstein

 

Boot fahren in Thüringen

Auch in Thüringen dürfen Skipper wieder nach Lust und Laune aufs Wasser.  Die verbindlichen Kontaktbeschränkungen entfallen. Die maximale Personenanzahl von zehn Personen wird empfohlen.

Quelle: TMASGFF

 

Reiseverkehr, Grenzkontrollen, Quarantäne für Rückkehrer & Co.

Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr in Deutschland und Europa, zu Grenzkontrollen und Quarantänepflichten für Reiserückkehrer zu Zeiten von COVID-19 gibt es auf adac.de.

 


Bezüglich der kurzfristigen Möglichkeiten für Charter-Skipper an der deutschen Ostsee und den Hausbootrevieren in Deutschland hat der ADAC ein Interview mit dem Geschäftsführer von CharterCheck  geführt.

Zahlreiche Boote von deutschen Skippern befinden sich im Ausland oder werden ins Ausland getrailert, um den Urlaub zu verbringen. Sehen Sie hier in welchen EU-Ländern die Corona-Maßnahmen bereits gelockert wurden.

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Boot fahren Corona COVID-19