Wo darf ich im Ausland mit meinem Boot fahren? Covid-19

Insel Hvar, Kroatien

Nach wochenlangen Ausgangssperren zur Eindämmung von COVID-19 haben viele Länder Ihre Pforten wieder zur Einreise geöffnet.

Hier finden Sie die Länder, zu denen Informationen abrufbar sind. Die generellen Einreisebestimmungen in die jeweiligen Länder finden Sie hier.

Stand 29. Juli 2020

Bootfahren in Albanien

Die Einreise nach Albanien über den Seeweg ist ab sofort wieder möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Albanien vom RKI immer noch als Covid-19 Risikogebiet eingestuft ist.

Quelle: Informationsstelle Mittelmeer München

 

Bootfahren in Dänemark

update: 09.07.2020

Ausschlaggebend für die Einreise nach Dänemark für Touristen ist die Feststellung, ob das jeweilige Wohnsitzland von der dänischen Regierung freigegeben ist. Wenn dies der Fall ist, gibt es allerdings noch zusätzliche Hürden für Reisende.

Die Behörden schreiben Liegeplatzbuchungen mit einer Mindestaufenthaltsdauer von sechs Übernachtungen, außerhalb von Kopenhagen und Frederiksberg, vor. Dies bedeutet, dass im Kontrollfall sechs Übernachtungen in Häfen – dies können auch unterschiedliche Häfen sein – nachgewiesen werden müssen. Nach Auskunft der ADAC Skipper war aber meist auch nur eine Auflistung der Häfen, die man anlaufen möchte, ausreichend.

Ob Ankern in Buchten gestattet ist, bleibt unklar.

Ein Zusammentreffen von mehr als 10 Personen ist in Dänemark momentan verboten.

Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein dürfen die Dänische Küste ohne Einschränkungen und ohne Buchungsnachweis befahren.

Quelle: Dänische Polizei

 

Bootfahren in Frankreich

update: 09.06.2020

Seit dem 02.Juni 2020 gibt es keinerlei Reisebeschränkungen mehr.

Die See- und Binnengewässer Frankreichs sind vollständig befahrbar. Fahrten für touristische Zwecke sind gestattet.

Personenanzahl max: 10 – Übernachtungen auf Booten sind zulässig.

Quellen: VNF, Republik Frankreich

 

Bootfahren in Griechenland

update 29. Juli 2020

Einreise nach Griechenland ohne Quarantänepflicht. Auch der Betrieb von Sportbooten für touristische Zwecke ist wieder erlaubt.

Seeweg:

Eine Einreise nach Griechenland ist für private Sportboote, deren Maximalkapazität 49 Personen nicht übersteigt, wieder gestattet.

Personenanzahl:

  • auf Booten mit einer Gesamtkapazität von bis zu zwölf (12) Passagieren dürfen sich alle an Bord befinden.
  • auf Schiffen mit einer zulässigen Gesamtzahl von Passagieren über zwölf (12) wird die Kapazität von mehr als zwölf (12) Passagieren gleichzeitig um die Hälfte verringert und zu der von zwölf (12) Passagieren addiert.

Nach Informationen unserer ADAC Skipper wird für Privatboote bei der Einreise über den Seeweg kein QR-Code über das PLF-Formular benötigt. Lediglich ein Gesundheitsformblatt muss ausgefüllt und die ETEPAI bezahlt werden.

Erforderliche Dokumente, die vorzulegen sind:

  • Crewliste
  • Bootregistrierung
  • Versicherungsschein
  • Sportbootführerschein

Ob Skipper auch das zur Voranmeldung erforderliche PLF Formular  benötigen, ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Ankreuzoption „Sportboot“ fehlt. Im Zweifelsfall kann dieses Online-Formular aber auch mit „Kreuzfahrtschiff“ und dem Vermerk „privat“ durchlaufen werden.

Luftweg:

Skipper, die per Flugzeug anreisen geben im PLF-Formular die Adresse des Charterunternehmens bzw. der Marina an, in der die Yacht übernommen wird oder ihren Liegeplatz hat.

Quelle: Regierungserklärung, Deutsche Vertretung Griechenland,

 

Bootfahren in Italien

update 10. Juni 2020

Nach der Grenzöffnung Italiens am 03. Juni 2020 öffnet nun auch Österreich seine Grenzen zu Italien am 16. Juni. Somit steht einem Sommerulaub in Italien nichts mehr im Wege. Covid-Tests, Bescheinigungen über den Einreisegrund, etc. sind dann nicht mehr erforderlich. Die Reisefreiheit ist wie „Vor-Corona“ und damit wieder hergestellt.

Für Bootsfahrer in Italien gelten momentan im Rahmen der Phase 2 der Corona-Lockerungen diese Regelungen:

  • Personen aus einem Hausstand dürfen sich eine Kabine teilen
  • Abstand 1 m
  • kein Zugang an Bord von Fremden während des Aufenthalts im Hafen oder in der Marina
  • Betreten der Stege nur mit Masken

Quelle: Italienische Regierung

 

Bootfahren in Kroatien

update 08. Juli 2020:

Landweg:

Um die Einreise zu erleichtern bietet das kroatische Ministerium für Tourismus ein Online-Formular in englischer Sprache zum Download an. Da jeder Reisende seinen Kontakt und Aufenthaltsort angeben muss, wird mit Hilfe dieser Vorgehensweise ein schnellerer Grenzübertritt gewährleistet.

Zum Online Formular

Die Grenzen zu Kroatien sind ab sofort auch für touristische Zwecke für ausländische Staatsbürger geöffnet. Dies hat das kroatische Innenministerium bestätigt. Der Nachweis über eine Hotelbuchung, die Reservierung eines Campingplatzes oder der Mietvertrag für ein Boot ist nicht mehr erforderlich.

Die verpflichtende Selbstisolierung für einreisende ausländische Staatsbürger entfällt. Die Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.

Bootseigner dürfen bereits seit 09. Mai ins Land einreisen.

Quelle: Kroatisches Verkehrsministerium

 

Seeweg:

Gemäß einer Veröffentlichung auf der Seite der kroatischen Regierung ist auch die Einreise auf dem Seeweg ab sofort wieder möglich:

Maritime Grenzübergänge öffnen sich

Die Regierung hat die Dekrete über Grenzübergänge der Republik Kroatien geändert. Angesichts der günstigen epidemiologischen Situation eröffnen die Änderungen nämlich permanente Grenzübergänge für den internationalen maritimen Passagierverkehr (Umag, Poreč, Rovinj, Mali Lošinj, Korčula und Ubli) und heben die vorübergehende Verschiebung der Eröffnung saisonaler Grenzübergänge für den internationalen maritimen Passagierverkehr auf. Verkehr (Umag – ACI Marina, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Komiža, Hvar, Vis, Stari Grad auf der Insel Hvar, Vela Luka und Cavtat).“

Wir empfehlen, sich direkt bei den Büros der Hafenkapitäne nach den Öffnungszeiten zu erkundigen. Diese könnten momentan noch von den regulären Bürozeiten abweichen.

Quelle: kroatische Regierung, Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture

 

Bootfahren in den Niederlanden

update: 12. Juni 2020

  • Häfen und Marinas sind geöffnet, Sanitäranlagen bleiben aber bis zum 1. Juli 2020 geschlossen. Insofern darf auf Booten nur übernachtet werden, wenn sich eine Sanitäranlage an Bord befindet.
  • die Abstandsregelung von 1,5 m ist zwingend einzuhalten
  • „im Päckchen liegen“ ist quasi nicht möglich.  Auch zwischen den Booten sind die 1,5 m einzuhalten

Achtung bei der Anreise mit dem PkW zum Boot. Nur Personen aus einem Haushalt dürfen in einem Fahrzeug sitzen. Im Falle einer Verkehrskontrolle mit drei Personen und mehr, die nicht aus einem Haushalt stammen, werden Geldstrafen in Höhe von € 390.- p.P. erhoben

Quelle: Polizei Niederlande

 

Bootfahren in Portugal

update: 29.06.2020

Portugal öffnet sich für den Tourismus sehr langsam, um das Virus in den Griff zu bekommen. Das Anlaufen von Häfen und Marinas ist nach wie vor nicht zulässig. Auch Ausgangsbeschränkungen herrschen stellenweise noch vor.

Quelle: Republica Portuguesa

 

Bootfahren in Schweden

update: 20.05.2020

Der anfängliche, eher lockere Umgang mit der Covid-19 Pandemie wird nun doch in einem anderen Licht gesehen. Neben Versammlungsverboten und den fast schon üblichen Abstandsregeln hat Schweden ein Einreiseverbot verhängt, das zunächst bis zum 15. Juni gilt.

Touristische Reisen werden als nicht wesentlich eingestuft. Die Einreise nach Schweden auf dem Wasserweg für Urlaubszwecke ist nicht gestattet.

Quelle: Staatliche Kriseninformation

 

Bootfahren in Slowenien

update: 15. Juni 2020

Seit 07.06.2020 ist Urlaub in Slowenien wieder möglich. Quarantänebestimmungen entfallen.

Die Durchreise nach Kroatien ist problemlos.

Quelle: Deutsche Botschaft Laibach

 

Bootfahren in Spanien

In Spanien sind nautische Freizeitaktivitäten erlaubt. Wie für Griechenland ist auch hier vor Einreisebeginn ein QR-Code über ein Formular zu beantragen.

Quelle: Anen , Übersichtskarte

 

Reiseverkehr, Grenzkontrollen, Quarantäne für Rückkehrer & Co.

Aktuelle Informationen zum Reiseverkehr in Deutschland und Europa, zu Grenzkontrollen und Quarantänepflichten für Reiserückkehrer zu Zeiten von COVID-19 gibt es auf adac.de.

 


Bezüglich der kurzfristigen Möglichkeiten für Charter-Skipper in Kroatien hat der ADAC ein Interview mit dem Geschäftsführer von Splendid Charter in Sibenik geführt.

Solange die Situation für deutsche Bootstouristen im Ausland nicht eindeutig geklärt ist, empfehlen wir den „Urlaub dahoam“. Sehen Sie hier in welchen deutschen Bundesländern Fahrten mit dem Boot bereits freigegeben wurden.

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