Corona Risikogebiete: Was Bootseigner oder Charterer beachten sollten.

Hafen

In vielen Ländern innerhalb der EU steigen die Fallzahlen von Corona wieder an. Das führt vielerorts zu neuen Einschränkungen, auch für Bootssportler.

 

In den Wassersportrevieren in Nord-und Mitteleuropa neigt sich die Saison langsam dem Ende zu. Im Mittelmeerraum und anderen Gebieten dagegen ist noch immer Chartersaison. Egal, ob man sein Boot nun beispielweise in einem Hafen an der Westseite des Ijsselmeeres einwintern möchte oder den Chartertörn auf den Kanaren antreten will – viele Bootssportler und Skipper sind derzeit verunsichert, was zu tun ist, wenn die Reiseziele oder Heimathäfen in Corona-Risokogebieten liegen. Wir haben die wichtigsten Infos dazu zusammengetragen.

Einreise aus Risikogebieten

Fest steht: Alle Einreisenden aus Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen oder sich nach der Einreise in eine 14-tägige, häusliche Quarantäne begeben. Diese Regelung betrifft alle, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Sobald ein negativer Test vorliegt, ist die Pflicht zur Quarantäne aufgehoben. In einigen Bundesländern ist jedoch ein nachfolgender Test einige Tage später erforderlich. Reist man bereits mit einem negativen Test ein, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein.

Jeder, der aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist verpflichtet, sich bei dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden und seine Aufenthaltsadresse zu hinerlegen.

Hier eine Übersicht des ADAC mit interaktiver Karte zu den Risikogebieten.

Was als Regel recht einfach klingt, ist in der Praxis oftmals schwer umsetzbar. Während Reisende an Flughäfen die Möglichkeit haben, sich vor Ort testen zu lassen, gestaltet sich die Suche nach einer Testmöglichkeit für Auto- oder Zugreisende sehr viel schwieriger. Nicht jedes Bundesland hat, wie z. B. Bayern, Testzentren auf Autobahnraststätten eingerichtet. Zwar kann man sich auch an seinem Heimatort oder – wie es auf der Seite des Auswärtigen Amtes heisst – „am Ort der Unterbringung“ testen lassen, ist aber verpflichtet, bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses zu Hause in Quarantäne zu bleiben. Daher ist es – z.B. für Berufstätige, die schnell wieder zur Arbeit müssen, ratsam, den Test unmittelbar bei der Einreise zu machen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Und genau an dem Punkt wird es schwierig. Wer derzeit beispielsweise aus den Risikogebieten der Niederlande per Auto einreist, muss sich selbst eine Möglichkeit zum Testen suchen. An der Grenze sind keine zusätzlichen Testzentren eingerichtet worden. Gesundheitsämter sind derzeit telefonisch oftmals nur sehr schwer zu erreichen. Im Einzelfall ist es ratsam, über die Suchfunktion der kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer eine testende Arztpraxis oder ein nahe gelegenes Testzentrum ausfindig zu machen. Der Test kann entweder direkt nach dem Grenzübertritt oder am Wohnort erfolgen. Auf der Website der kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Kontaktdaten der jeweiligen Ländervereinigungen aufgeführt. Reisende aus den Niederlanden, die nach NRW einreisen, können sich beispielsweise auf der Website der KVNO (kassenärztliche Vereinigung NRW) eine Liste mit den Praxen herunterladen. Beachten sollte man dabei, rechtzeitig einen Termin mit der Arztpraxis zum Test zu vereinbaren um nicht unnötig lange zu warten oder gar abgewiesen zu werden.

Ab 1.10.2020 soll der verpflichtende Test durch eine Quarantäne ersetzt werden. Erst nach 5 Tagen häuslicher Quarantäne kann nach dieser Regelung ein negativer Test die Quarantäne ersetzen. Da die Regelungen von Region zu Region sehr unterschiedlich gehandhabt werden, ist eine Nachfrage bei den zuständigen Gesundheitsämtern vor dem Antritt der Reise in jedem Falle zu empfehlen. Ab 1.10.2020 werden für alle als Risikogebiet eingestuften Länder und Regionen zusätzlich automatisch Reisewarnungen ausgesprochen.

 

Flughafen Terminal
An den Verkehrsflughäfen sind Testzentren eingerichtet worden

Wie wird kontrolliert?

An den meisten Grenzübergängen und in den Häfen werden nur stichprobenartige oder gar keine Kontrollen durchgeführt. Die Pflicht, sich nach der Einreise testen zu lassen, obliegt jedoch dem Reisenden selbst. Sollte bei einer Einreisekontrolle ein Verdachtsfall festgestellt werden, informiert die Bundespolizei die örtlichen Gesundheitsämter, die dann über das weitere Vorgehen je nach Bundesland und Region entscheiden. Es besteht indes keine Pflicht, bereits bei der Einreise aus einem EU-Land, welches als Risikogebiet eingestuft wurde, einen Test vorzulegen. Sollte ein solcher, bereits im Ausland erfolgter Test durchgeführt worden sein, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein und muss den Qualitätsvorgaben entsprechen. Auf der Seite des RKI (Robert-Koch-Institut) findet sich eine Liste mit den Tests anerkannter Länder.

An Flughäfen wird in der Regel ständig kontrolliert. Dort werden Einreisende aus den betroffenen Ländern/Regionen häufig automatisch zu den Testzentren geführt.

Auch wenn an den Autobahn-Grenzübergängen und in den Häfen der Küste meistens keinerlei Kontrollen vorgenommen werden, sollte man in jedem Fall einen Test machen lassen und sein zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren. Im Falle einer später nachgewiesenen Infektion muss man, wenn die Test-/Quarantänepflicht ignoriert wird, mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Was kostet ein Test?

Innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise ist der Test kostenlos, sofern man aus einem als Risikogebiet eingestuften Land kommt.  An den Testzentren der Flughäfen wird man meistens nur dann einen kostenlosen Test machen können, wenn man eine Bordkarte vorlegen kann. Rückkehrer, die mit dem Auto oder der Bahn einreisen, sollten in jedem Falle entweder das Bahnticket, einen Tankbeleg aus der Region oder sonstige Quittungen wie Übernachtungsbelege etc. aufheben, anhand derer sie belegen können, sich in einem Risikogebiet aufgehalten zu haben. Ohne einen solchen Nachweis kann ein kostenloser Test verweigert werden.

 

Quittung
Quittungen vom Aufenthaltsort in Risikogebieten sollten aufbewahrt werden

Was bedeutet das für Charterer, die ihre Reise in einem Risikogebiet gebucht haben?

Grundsätzlich gilt: Es ist nicht verboten, die Reise in ein Risikogebiet anzutreten, sofern man sich bei der Rückreise an die Vorgaben hält und sofern das Reiseland nicht strengeren Reiseregeln unterliegt. Die aktuellen Reiseregelungen findet man auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Wer zum Beispiel in Kroatien eine Yacht gechartert hat, kann natürlich den Urlaub antreten. Man sollte sich vorher über die Hygieneregeln des jeweiligen Landes informieren und die Regelungen der Einreise nach Deutschland beachten.

Bei der Einreise ist entscheidend, ob der Reisende sich in den 14 Tagen vor dem Grenzübertritt nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Dazu reicht es, auch nur kurz einen Ort besucht zu haben, der in einem solchen Gebiet liegt. In der Praxis bedeutet das: Wenn man seine Yacht in Deutschland an der Nordsee chartert und nur eine Nacht in einem Hafen an der Niederländischen Küste in z.B. Den Helder, verbringt, gilt man als Rückkehrer aus einem Risikogebiet. Den Helder liegt in der Provinz Noord-Holland, welches vom Auswärtigen Amt als riskant eingestuft wurde. Übernachtet man dagegen beispielsweise auf Schiermonnikoog oder fährt direkt ins Ijsselmeer nach bspw. Lemmer, hat man kein Risikogebiet besucht. Legt man dagegen auf der anderen Seite des Ijsselmeeres, z.B. in Enkhuizen an, gelangt man in die als Risikogebiet eingestufte Provinz Noord-Holland.

Es kann einem natürlich auch passieren, dass das Reiseland, in dem man mit der Charteryacht unterwegs ist, während des Aufenthaltes als Risikogebiet eingestuft wurde. Da die Fallzahlen derzeit vielerorts steigen, werden die Bewertungen immer wieder neu vorgenommen. Daher rät es sich, auch im Urlaub, vor allem vor der Rückreise, sich auf der RKI-Website über den aktuellen Stand zu informieren. Wer sich früh genug informiert, kann zum Beispiel rechtzeitig einen Testtermin vereinbaren oder sich sogar noch im Urlaubsland vor Ort testen lassen.

Kann man kostenlos von seinem Chartervertrag zurücktreten bzw. umbuchen?

Nein. Diese Regelung betrifft nur Pauschalreisen. Charterverträge unterliegen nicht dem Reiserecht. Kostenlose Umbuchungen oder gar Stornierungen sind in der Regel nicht möglich. Charterkunden sollten, sofern sie ihre Reise nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt antreten wollen, sich möglichst früh mit dem Vercharterer oder der Vermittlungsagentur in Verbindung setzen.

 

Was Eigner nun beachten sollten.

Wer seinen Liegeplatz oder gar Heimathafen in einem Risikogebiet hat, sollte im Zweifel frühzeitig das Einwintern der Yacht, bzw die Überführung in das Winterlager planen. Es kann durchaus ratsam sein, in diesem Ausnahmejahr das Boot früher als gewohnt einzuwintern. Längere Überführungstörns, in denen mehrere Länder passiert werden, können sich in Ausnahmefällen als schwierig gestalten, denn die Regelungen ändern sich derzeit oft sehr schnell. Wer sein Boot zum Beispiel von einem Werftbetrieb winterfest machen lässt, sollte den Termin rechtzeitig vereinbaren. Denn sollte der betreffende Ort zwischenzeitlich als Risikogebiet eingestuft werden, werden die Servicebetriebe oft terminlich sehr stark ausgelastet sein. Auch wer nur kurz, zum Beispiel nur für ein paar Stunden zum Krantermin, in ein Risikogebiet reist, muss bei der Rückkehr einen Test machen lassen bzw. sich in Quarantäne begeben.

Generell ist Eignern zu raten, ihr Boot immer so zu verlassen, als würde man es für einen längeren Zeitraum nicht besuchen. Es kann je nach Höhe der Neuinfektionen durchaus erneut zu Grenzschließungen kommen, auch wenn die Sprecherin des Auswärtigen Amtes in dieser Woche davon sprach, dass keine Grenzschließungen geplant seien. Die Situation wird ständig neu bewertet.

Aber auch, wenn das Boot in Deutschland oder in einem derzeit nicht als riskant eingestuften Land liegt, kann man Reiseverbote in der kommenden Zeit sicher nicht vollständig ausschließen. Während der Lockdowns im Frühjahr war es vielen Eignern teilweise nicht gestattet, zu ihren Booten in andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern zu fahren und niemand weiß, ob diese Situation nicht erneut eintritt, sollten die Neuinfektionen in die Höhe schnellen.

 

Grenze
Erneute Grenzschließungen sind nicht geplant, aber auch nicht auszuschließen.

 

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