Neu: Online Antrag Internationaler Bootschein (IBS) / Bootskennzeichen
Online-Antrag IBS. Den Internationalen Bootsschein bzw. Bootskennzeichen ab 30.7.2021 ganz einfach per Online-Antrag anfordern
Bootssport und Sportschifffahrt boomen. Werften melden Rekordverkäufe, auch gebrauchte Boote finden bereits seit letztem Jahr teilweise reißenden Absatz. Auch die ADAC Sportschifffahrt registriert seit dem vergangenen Jahr ein starkes Ansteigen und ein hohes Aufkommen an Anträgen für den amtlich anerkannten Internationalen Bootsschein, kurz IBS bzw. für Bootskennzeichen.
Ab sofort auch online
Rechtzeitig zur Hauptsaison gibt es daher ab dem 30.7.2021 nun die Möglichkeit, den IBS über dieses Portal auch bequem und schnell online zu beantragen. Durch den Online-Antrag können Internationalen Bootscheine schneller bearbeitet werden – auch zu Stoßzeiten und in der Hochsaison. Der Online-Antrag beinhaltet die Erfassung aller notwendigen Daten, Upload-Funktionen für die erforderlichen Dokumente und auch die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. (Hier geht´s zur Ausfüllhilfe)
Der Link zum IBS-Online-Antrag und eine Anleitung dazu wird auf der Startseite rechtzeitig veröffentlicht.
Darüber hinaus bietet auch der Online-IBS die Möglichkeit, die Neuregistrierung des Bootes bereits vor Beginn der Hauptsaison, ohne Druck und Zeitnot, zu einem gewünschten Ausstellungstermin zu beantragen. Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung. Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung. Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.
Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht
Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.
Der Internationale Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.