Chartern 2022: Jetzt ist Eile geboten.

Charteryachten mit Vorwindsegel an Côte D´Azur.

Chartern 2022: Die Bootssaison rückt näher und die Reisebeschränkungen sind vielerorts zurückgenommen worden. Charterer sollten sich beeilen.

Nicht nur der Bootsmarkt boomt, auch die Vercharterer verzeichnen nach zwei komplizierten Jahren wieder eine gute Buchungslage. Erschwerten 2020 und 2021 vor allem die Reisebeschränkungen rund um die SARS-CoV-II-Pandemie Reise- und Buchungspläne, lockern die meisten Staaten nun die Regelungen, so dass von einem reibungslosen Ablauf in der Charter ausgegangen werden kann. Viele Skipper warteten die letzten 24 Monate auch sehnsüchtig auf die Möglichkeit, endlich wieder mit einer Charteryacht in See stechen zu können. Dazu kommt, dass der Januar traditionell immer ein guter Buchungsmonat ist, weil viele Menschen über die Weihnachtsfeiertage ihre Urlaubspläne schmieden.

Die meisten Frühbucherrabatte werden auch in diesem Jahr am 31. Januar enden.

(Anke Schreiber, Head of Customer-Service, Chartercheck u. Bootsreisen24)

Wer also in diesem Jahr noch plant, eine Yacht zu chartern, sollte sich beeilen. Zusätzlich zum Buchungsaufkommen kommt hinzu, dass viele Termine bereits von Corona-bedingt verschobenen Buchungen aus dem vergangenen Jahr geblockt werden. Anke Schreiber – Head of Customer Service unseres Partners CharterCheck und Bootsreisen24 – empfiehlt daher die Urlaubsplanungen in den kommenden zwei Wochen zu konkretisieren: „Die meisten Frühbucherrabatte werden auch in diesem Jahr am 31. Januar enden.“
Wer also in diesem Jahr noch einen Charterurlaub plant, sollte zeitig nach Yachten suchen und buchen. Viele Charterunternehmen geben nur noch Ende des Monats Rabatte, so dass sich eine zeitnahe Buchung doppelt lohnt.

Ggf. Reiserücktrittsversicherung abschließen

Bei Zweifeln oder Unsicherheit in Bezug auf Reiseeinschränkungen lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung , um im Fall der Fälle hohe Stornokosten zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass die  Reiserücktrittsversicherung Corona-bedingte Reisestornierungen einschließt. Charterverträge unterliegen jeweils der Gesetzeslage des Landes, in der der Anbieter seinen Sitz hat. Agenturen sind in der Regel nur Vermittler, nicht Vertragspartner.

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Charteryacht auf Balearentörn: vor Anker in Espalmador, zwischen Ibiza und Formentera.
Charteryacht auf Balearentörn: vor Anker in Espalmador, zwischen Ibiza und Formentera.

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