Bootskauf. Die Auswirkungen durch das neue Gewährleistungsrecht
Seit dem 1.1.2022 gilt eine neue Reform im Gewährleistungsrecht, von der auch der Kauf und Verkauf von gebrauchten Booten und Yachten betroffen ist. Was sich für Händler und Käufer ändert.
Während sich für Bootskäufer die Rechtslage wesentlich verbessert hat, sehen vor allem viele Bootshändler wegen der Reform des Gewährleistungsrechts Probleme auf sich zukommen. Für den Verkauf von gebrauchten Booten gelten seit dem 1.1. 2022 gravierende Änderungen in Bezug auf die Gewährleistung.
Was aber hat sich im Einzelnen geändert?
Dauer der Beweislastumkehr
Bislang galt bei einem nach dem Kauf auftretenden Mangel die Annahme, dass – wenn er innerhalb von sechs Monaten auftritt, er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Diese Sechs-Monate-Regel ist nun auf die Dauer von einem Jahr verlängert worden. Tritt also beispielsweise 10 Monate nach Kaufübergabe ein Mangel ein, ist der Verkäufer verpflichtet, nachzuweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war. Erst nach 12 Monaten dreht sich diese Beweislast um, so dass danach der Käufer nachweisen muss, dass es sich um einen bereits zum Übergabezeitpunkt bestehenden Mangel handelt. In der Praxis gelingt dies allerdings selten und so erhöht sich das Risiko der Verkäufer enorm, auch weil durch die fortlaufende Nutzung Mängel entstehen können. Durch die Verlängerung der Beweislastumkehr werden Streitfälle künftig wohl kaum noch ohne kostenintensive Gutachten durch Sachverständige gelöst werden können.
Ältere Boote anzukaufen, ist nun mit einem zu großen Risiko behaftet. Björn Eismann, premium.boating GmbH
Auswirkungen
Die neue Regelung dürfte sich schon bald auf den Markt auswirken. Händler werden Ihre AGB anpassen, weil viele Geschäftsbedingungen aus dem vergangenen Jahr nun ungültig, bzw. rechtswidrig sind. Bis zu ersten Gerichtsurteilen dürfte noch eine Weile Zeit ins Land gehen.
Die Änderung des Gewährleistungsrechts hat für die Händler insbesondere höhere finanzielle Risiken, die sich letztlich auch auf die Preisbildung niederschlagen werden. Dazu kommt, dass – je älter ein Boot ist, desto höher ist das Risiko auftretender Mängel – viele Händler ältere gebrauchte Yachten und Boote nicht mehr in ihr Angebot nehmen werden. Die Anzahl der gewerblichen Verkäufe gebrauchter Yachten wird sich künftig auch insofern ändern, dass viele Händler stärker auf die reine Vermittlung, also den bekannten „Verkauf im Kundenauftrag“ gehen, um von der Gewährleistung ausgenommen zu sein. Das bestätigt auch der Potsdamer Yachthändler Björn Eismann von premium.boating: „Ich werde wegen des erhöhten Risikos künftig davon Abstand nehmen, ältere Boote anzukaufen.“ Bisher habe Eismann auch durchaus mal das ein oder andere Boot, welches 15 Jahre alt war, gekauft. Das sei nun schwieriger oder mit einer (kosten)-intensiven Begutachtung möglich.
Diese Zurückhaltung dürfte sich nicht nur beim Ankauf von gebrauchten Booten und Yachten niederschlagen, auch bei der Inzahlungnahme werden viele Händler dazu übergehen, eher eine Vermittlung anzubieten als einen Kauf.
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Besserer Käuferschutz für private Käufer
Für den privaten Käufer indes bedeutet die neue Gesetzeslage erhebliche Verbesserungen bei der Absicherung des Kaufes. Sie haben einen längeren Zeitraum zur Verfügung, bei versteckten Mängeln gegenüber dem Verkäufer abgesichert zu sein. Tritt ein Mangel auf, bei dem der Verdacht besteht, dieser könnte schon beim Kaufabschluss vorhanden gewesen sein, muss der gewerbliche Verkäufer nun ein Jahr lang nachweisen, dass der Schaden erst danach aufgetreten ist. Das erhöht die Sicherheit bei einem Gebrauchtbootkauf erheblich. Allerdings ist es für Privatpersonen nun bei einem Neukauf künftig sicher schwieriger, das alte Boot in Zahlung geben zu können, weil viele Händler vom Ankauf Abstand nehmen. Die Gesetzesänderung betrifft indes nur den gewerblichen Bootshandel. Private Verkäufer sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen.
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