Neu: Führerscheinpflicht für Boote mit E-Motor über 7,5 kW seit 1.1.2023
Besitzer von Sportbooten mit Elektromotoren aufgepasst: Mit Beginn des neuen Jahres wird bei einer Leistung über 7,5 kW ein Sportbootführerschein benötigt
Boote mit einer Motorisierung von bis zu 15 PS (11,03 KW) dürfen seit 2013 ohne Führerschein gefahren werden. Die damals geschaffene Lockerung wurde von der gesamten Branche bejubelt, schließlich wurde für Viele der Einstieg in den motorisierten Wassersport erheblich attraktiver. Seit ein paar Tagen jedoch ist diese Regel allerdings nur noch für Verbrenner-Motoren gültig.
Laut einer Änderung in der Sportbootführerscheinverordnung sowie der Binnenschiffspersonalverordnung, die erst vor ein paar Tagen veröffentlicht wurde, endet die Führerscheinfreiheit auf dem Wasser bereits ab 7,5 kW, also 10,2 PS – wenn der Antrieb elektrisch ist. Zitat Bundesgesetzblatt Nr. 48 vom 8.12.2022: „Elektromotors höchstens 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 beträgt,“.“
Der Gesetzgeber hat damit auf den Umstand reagiert, dass die Leistung von Elektromotoren nicht direkt mit der von Verbrennern vergleichbar ist. Das Drehmoment von E-Antrieben ist früher verfügbar, darüber hinaus können kurzfristig Spitzenleistungen erzielt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass ein 11,03 kW E-Motor höhere Geschwindigkeiten und mehr Schub/Beschleunigungswerte erreicht, als ein 15 PS Verbrenner mit der auf dem Papier gleichen Leistung. Der Gesetzgeber will mit der Änderung der höheren Leistungscharakteristik von Elektromotoren Rechnung tragen.
Keine Übergangsfrist vorgesehen
Die erst am 8.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderung tritt bereits in wenigen Tagen, bereits am 1.1.2023 in Kraft. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Besonders betroffen von dieser kurzfristig vorgenommenen Änderung sind daher Besitzer von Elektromotoren über 7,5 kW, die bislang über keinen Sportbootführerschein verfügen. Um den kommenden Saisonstart, der je nach Wetterlage bereits in 4-5 Monaten beginnt, auf dem Wasser verbringen zu können, müssen die Betroffenen bis dahin Sportbootführerschein erwerben, was in der Praxis nur sehr schwer umsetzbar sein dürfte.
Titelbild: Torqeedo