Entschiedener Protest gegen das Kleinschifferzeugnis

kleinschifferzeugnis

Zahlreiche Verbände im Wassersport protestieren gegen die Kleinschifferzeugnis-Regelung. ADAC fordert Prüfung der Neuregelung.

 

Sowohl die Branche als auch viele Verbände sind sich einig: Die Bekanntmachung der Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dass künftig auch für Sportboote ein „Kleinschifferzeugnis“ genanntes Berufspatent nötig ist, wenn das Boot aus gewerblichen Gründen bewegt wird, stößt auf  großes Unverständnis.

Hintergrund: Über das Internetportal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, elwis.de wurde vor wenigen Wochen die neue Rechtslage im Rahmen des Inkrafttretens der Binnenschifffahrtspersonalverordnung veröffentlicht. Demnach reichen die Sportbootführerscheine nicht mehr aus, sobald ein Sportboot aus gewerblichen Gründen genutzt wird. Betroffen sind rund 40.000 Beschäftigte in der Branche, von Sportbootschulen, Werften, Charterunternehmen, Marinas bis hin zu Händlern auf Vorführfahrten oder Journalisten auf Recherche oder bei Bootstests.

 Grundsätzlich dürfen Sie nun mit einem Sportbootführerschein nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung führen. Das heißt, der Sportbootführerschein gilt nur noch für nicht gewerbliche Zwecke, also allein zu Sport- und Erholungszwecken. (www.elwis.de)

Übergangsregelung bis 2024

Bis zum 17.1.2024 können die Betroffenen noch relativ unkompliziert ihre vorhandenen Sportbootführerscheine bei der GWDS (Generaldirektion Wasserstraßen) zum Kleinschifferzeugnis umschreiben lassen, sofern die Tätigkeit schon vor dem 18.01.2022 ausgeübt wurde. Nachweise hierfür können Gewerbescheine oder Bestätigungen des Arbeitgebers sein. Nach dem 17.1.2024 ist für alle Beschäftigten eine Prüfung erforderlich. Abgefragt werden verschiedene Themenbereiche und allgemeine Sachkunde – einen Fragenkatalog wird es nicht geben. Wer über 60 Jahre alt ist, muss zusätzlich eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung bestehen, die weit oberhalb der Kriterien des hausärztlichen Attestes für einen Sportbootführerschein liegt. Die Prüfungen müssen an den GDWS-Standorten in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg oder Magdeburg abgelegt werden. Diese Dienststellen schreiben während der Übergangsregelung auch die vorhandenen Sportbootscheine um. Erste Erfahrungen mit dem Umschreiben deuten darauf hin, dass es insbesondere bei den GDWS-Standorten in Westdeutschland zu monatelangen Wartezeiten kommt, während der Magdeburger Standort wohl (noch) recht zügig umtauscht.

Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. (Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC)

 

Großer Protest bei Verbänden und in der Branche

Führende Verbände der Bootsbranche haben sich dem Protest angeschlossen und waren an den Gesprächen mit dem Ministerium beteiligt. Sowohl die ADAC Sportschifffahrt, der Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), der Verband deutscher Sportbootschulen (VdS), der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) , der Deutsche Boots- und Schiffbauerverband (DBSV), der Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM), der Verband der Wassersportschulen (VDWS) sowie der Deutsche Tourismusverband (DTV) und einige Landestourismusorganisationen und die Industrie- und Handelskammern der deutschen Wassertourismusregionen beteiligen sich an dem Protest und werden bei den entsprechenden Stellen auf die aus ihrer Sicht unsinnige Verordnung aufmerksam machen, die zudem nach Ansicht der Protestierenden die Grundrechte auf freie Berufsausübung und die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränken.

Die Kritik richtet sich unter anderem auch an die aus Sicht der Verbände fehlende Notwendigkeit für die Neuregelung. Dr. Steffen Häbich, Special Interest Tourismus ADAC, sieht zusätzlich Probleme auf die Branche zukommen: „Die bereits erfolgte Einführung eines Kleinschifferzeugnisses durch das BMDV bietet nach Ansicht des ADAC keinerlei Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zugleich befürchte ich / befürchten wir, dass der für die Branche entstehende Aufwand zu steigenden Kosten für die Ausbildung zu einem Sportbootführerschein oder für das führerscheinfreie Chartern eines Hausbootes mittels Charterbescheinigung führen wird. Wir sprechen uns daher für eine erneute Prüfung der Neuregelung durch das zuständige BMDV aus.“

 

 

Titelbild: elwis.de

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Recht Sportbootführerschein