Kleinschifferzeugnis: Übergangsfrist verlängert
Die „Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts“ führte vielerorts zu Unmut. Nun wurde die Regelung überarbeitet.
Erst vor einigen Tagen berichteten wir über die neue Verordnung, in der festgelegt wurde, dass für gewerbliche Fahrten kein Sportbootführerschein mehr gültig ist, sondern ein „Kleinschifferzeugnis“ verlangt wird. Vor allem die kurzfristig angelegte Übergangsregel führte bei vielen Verbänden und in der Branche zu erheblichem Protest. (Hier geht’s zum Beitrag) Der ADAC forderte eine Überprüfung der neuen Verordnung.
In einem heute veröffentlichten Infoschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wurde mitgeteilt, dass die Übergangsfrist nun erheblich verlängert wurde. Zitat:
Das bedeutet, dass bis zum 17. Januar 2027 wie vor der Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein Sportbootführerschein auch für die gewerbliche, berufliche und dienstliche Nutzung ausreicht, unabhängig davon, ob diese Nutzung bereits zum 17. Januar 2022 ausgeübt wurde.
Die bisherige Regel sah vor, dass bis zum Stichtag 17.01.2024 Sportbootführerscheine „unkompliziert“ zum Kleinschifferzeugnis hätten umgeschrieben werden können. Die Praxis zeigte jedoch, dass es wegen der hohen Zahl an Anträgen zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten kommt. Rund 40.000 Beschäftigte sind von der Verordnung betroffen.