Nordsee/Wattenmeer: Trockenfallen ab sofort verboten
Nur einen Tag vorm Inkrafttreten hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitales die neue Nordsee-Befahrensverordnung veröffentlicht. Vor allem Segler sind betroffen.
Mit Stichtag 28.April 2023 tritt die neue Verordnung in Kraft, eine Überarbeitung der bisherigen Befahrensregeln aus dem Jahr 1992. Seitdem haben sich viele Nationalparkgesetze und Schutzzonen ge- und verändert, so dass eine Novellierung notwendig war. Im Sommer 2021 wurde ein Referentenentwurf publik, dem viele Einwände und Kritik von Vereinen und Verbänden folgte. Denen wurde offenbar nur wenig Beachtung geschenkt, denn mit der Novelle ist das Trockenfallen nun bis auf sehr wenige Ausnahmen im gesamten Bereich verboten. Viele Betroffene hofften vergeblich bis zuletzt noch auf die sogenannte „Korridorlösung“ – dem Trockenfallen entlang der Fahrwasser.
(3) Ferner ist es untersagt,
1. sich in den Allgemeinen Schutzgebieten oder in den Besonderen Schutzgebieten mit Wasserfahrzeugen trockenfallen zu lassen oder
2. Besondere Schutzgebiete während der jeweiligen Schutzzeiten für Robben, Vögel oder Seegraswiesen
außerhalb der Fahrwasser zu befahren(Auszug aus dem Bundesgesetzblatt)
Mit der neuen Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) wurde auch das Wingsurfen und Kitesurfen pauschal verboten, mit Ausnahme sogenannter „Erlaubniszonen“.
Der Geltungsbereich als Koordinaten und Übersichtkarten ist auf der Webseite „Bundesgesetzblatt“ als sogenannter Anlageband im PDF Format zum Download erhältlich. (direkt zum Download)
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