LNG Terminals an der Ostsee: Vorsicht und Abstand sind geboten
Die neuen LNG Terminals auf der Ostsee ziehen an zwei Reeden Befahrensverbote mit sich, die es unbedingt zu beachten gilt. Die Wasserschutzpolizei verhängt hohe Strafen.
Zwischen 150 bis 450 Euro Strafe werden fällig, wenn die neue Allgemeinverfügung (Bekanntmachungen für Seefahrer 135/23 und 136/23) vom 8. Mai 2023 missachtet wird. Hintergrund sind die neuen LNG Terminals, oder genauer gesagt die LNG-Frachter, die nahe der Flüssiggasterminals auf Reede liegen. Wenn sich ein solcher Gas-Tanker auf den beiden Reeden befindet, dürfen Sportboote sich nicht in dem Bereich aufhalten oder ihn befahren.
LNG Terminals an der Ostsee: Welche Gebiete von den Befahrensverboten betroffen sind
Auf der Ostsee sind zwei Gebiete in der Nähe der LNG Terminals von den neuen Befahrensverboten betroffen:
Nordperd-Reede
Die Nordperd-Reede befindet sich an der Ostseite der Insel Rügen, südöstlich der Bucht „Prorer Wiek“ in der Nähe von Sassnitz. Liegt hier ein LNG-Tanker vor Anker, dürfen sich keine anderen Fahrzeuge in dem Bereich befinden. Sportbooten ist ein Sicherheitsabstand von einer Seemeile vorgeschrieben.
Die Nordperd-Reede befindet sich innerhalb der der Verbindungslinien folgender Koordinaten (Fassung vom 26.05.2023):
- 54° 25,0000’N 013° 46,6420’E
- 54° 25,0000’N 013° 48,3580’E
- 54° 24,0000’N 013° 48,3580’E
- 54° 24,0000’N 013° 46,6420’E
Bitte beachten: diese Koordinaten sind am 26.05.2023 geändert worden (BfS 158/23).
Lubmin-Reede
Das zweite betroffene Gebiet, die Lubmin-Reede befindet sich im Greifswalder Bodden, nordwestlich der Marina Lubmin, etwa in Höhe des ersten Tonnenpaares (LU2) des Fahrwassers. Das kreisförmige Gebiet erstreckt sich in einem 350 Meter Radius um die Position 54° 10,50‘ N 013° 35,70‘ E. Auch diese Reede darf bei ankernden LNG Frachtern nicht befahren werden. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beträgt hier 0,5 Seemeilen.
Da zwischen den Tankern und dem Hafen Lubmin ein starker Shuttle- und Versorgungsverkehr besteht, sollten Sportbootfahrer generell in diesem Bereich sehr aufmerksam sein. Die Berufsschifffahrt hat im zu querenden Fahrwasser gemäß §25 der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung Vorfahrt.
Missachtung der Befahrensverbote: Diese Strafen werden verhängt
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert in beiden Gebieten verstärkt. Laut Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern hat die Wasserschutzpolizei Sassnitz bereits mehrere Verstöße registriert. Die Strafen können hier bis zu 450 Euro betragen. Schiffsführer werden gebeten, sich auch über die UKW Meldungen der Verkehrszentralen zu informieren.
Titelbild: Unsplash/Venti Views