Sportbootführerschein: Geänderte Fragen ab 1. August 2023

Ab dem 1. August 2023 ändern sich zahlreiche Fragen und Antworten der Prüfungsfragen zum Sportbootführerschein. Alle Änderungen im Überblick.

Nachdem im Januar bereits die Sportbootführerscheinverordnung im Hinblick auf die Leistungsgrenze von Elektromotoren angepasst wurde, folgt nun die nächste Novelle: Ab 1. August 2023 ändert sich der Fragenkatalog zu den Prüfungen der Sportbootführerscheine See und Binnen. Im Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen sind acht Fragen und Antworten von den Änderungen betroffen, im Bereich Seeschifffahrtsstraßen 20.

Geänderte Rahmenbedingungen

Die Anpassungen wurden erforderlich, weil sich in den vergangenen Jahren viele Aspekte geändert haben, die in die Prüfungsfragen einfließen. So wurde im April die Binnenschifffahrtspersonalverordnung geändert, wie zum Beispiel die Längenregelung und die Grenzen für die Motorleistungen auf dem Rhein. Auch wurden die Umbenennung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest, die nun Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) heißt, in den Prüfungsfragen berücksichtigt und auch die erst kürzlich geänderten Regelungen bezüglich des Befahrens der Wattenmeere fließen in den neuen Fragenkatalog mit ein.

Es gibt aber auch Gründe, die aus realen Geschehnissen in der Praxis zu Anpassungen der Fragen führen. Die aus den Navigationsaufgaben bekannte Tonne „Accumer Ee“ im Seegat zwischen Baltrum und Langeoog auf der Nordsee erlangte 2021 bei dem Untergang einer Segelyacht traurige Berühmtheit. Die SY „Silja“ (BSU Untersuchungsbericht 276/21) havarierte und sank, weil bei Wind gegen Tide starker Seegang, sogenannte „Brecher“, entstanden. Aufgrund dieses Schiffsunfalls wird die Frage 233 in der SBF-See Prüfung entsprechend geändert.

Geänderte Prüfungsfragen im Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:

Die Änderungen im Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen im Einzelnen (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr):

1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und
Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Beim Umweltbundesamt.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“

 

2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler,
Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem
Verhalten auf dem Wasser?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher
auf See“.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales
Signalbuch.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“

 

3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne
Fahrerlaubnis geführt werden?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der
Antriebsleistung.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“

 

4. Die Frage 73. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines
Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1
(Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“

b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines
Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1
(Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“

c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines
Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1
(Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“

d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines
Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1
(Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“

 

5. In Frage 78. wird die Fragestellung wie folgt gefasst:

„78. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und
fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen
erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei
Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb)
oder weniger beträgt?“

 

6. In Frage 79. wird die Fragestellung wie folgt gefasst:

„79. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und
fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die
Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr als 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5
kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) beträgt?“

 

7. In Frage 83. werden in der Fragestellung die Wörter „mit Ausnahme des Rheins“
gestrichen.

 

8. Die Frage 263. wird wie folgt geändert:

a) In der Fragestellung wird das Wort „ständiger“ gestrichen.

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Es nimmt anfangs zu bis zu einem Maximum, von da wieder ab, bis Auftriebs- und
Gewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Es nimmt anfangs ab bis zu einem Minimum, von da wieder zu, bis Auftriebs- und
Gewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Es nimmt anfangs ab und erreicht ein Maximum, wenn Auftriebs- und
Gewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Es nimmt anfangs ab und erreicht sein Minimum, bis Auftriebs- und
Gewichtsschwerpunkt übereinander liegen, anschließend kentert die Jolle.“

Geänderte Prüfungsfragen im Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

Die Änderungen im Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen im Einzelnen (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr):

1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und
Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Beim Umweltbundesamt.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“

 

2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler,
Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem
Verhalten auf dem Wasser?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher
auf See“.

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales
Signalbuch.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“

 

3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne
Fahrerlaubnis geführt werden?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der
Antriebsleistung.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“

 

4. Die Frage 75. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Sportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht
überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines
Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart
S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.“

b) In der Antwortmöglichkeit b. wird die Zahl „15“ durch die Zahl „20“ ersetzt.

c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt
(15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung
eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“

 

5. Die Frage 78. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeiten a., c. und d. werden jeweils wie folgt geändert:
aa) Nach dem Wort „hinzuweisen“ wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
bb) Folgender Satzteil wird angefügt: „zudem darauf, dass ständig angelegte
Rettungswesten die Überlebenschancen im Wasser erhöhen.“

b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Der Fahrzeugführer muss die Besatzungsmitglieder und Gäste anweisen, dass sie sich
über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord informieren, sich die Gebrauchsanweisungen
der Rettungs- und Feuerlöschmittel ansehen und auf geeignete Maßnahmen gegen das
Überbordfallen achten, zudem darauf, dass ständig angelegte Rettungswesten die
Überlebenschancen im Wasser erhöhen.“

 

6. In Frage 144. werden in der Antwortmöglichkeit d. die Wörter „Wasser und
Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest“ durch die Wörter “Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“ ersetzt.

 

7. Die Frage 153. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS),
die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen
Seeschifffahrtsstraßen geben.“

b). Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„ c. Die Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)
sowie die nautische Veröffentlichung „Sicherheit auf dem Wasser“, herausgegeben durch
das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit wichtigen Regeln und
Tipps für Wassersportler.“

 

8. In der Frage 169. werden die Antwortmöglichkeiten a. bis d. wie folgt geändert:

a) Im ersten Satz werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion“ durch die
Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)“ ersetzt.

b) Im zweiten Satz werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion“ durch das
Wort „GDWS“ ersetzt. “

9. In der Frage 171. wird die Antwortmöglichkeit d. wie folgt gefasst:
„d. Im Fahrwasser, wenn es durch die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt
(GDWS) bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die
durch die GDWS bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet
sind.“

10. In der Frage 174. werden in der Antwortmöglichkeit a. die Wörter „WSD Nord“ durch die
Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)“ ersetzt.

 

11. Die Frage 183. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Sperr- und
Warngebietsverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS) für
militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf
Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.“

b) In der Antwortmöglichkeit b. werden die Wörter „Wasser und Schifffahrtsdirektionen“
durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)“ ersetzt.

c) In der Antwortmöglichkeit d. werden die Wörter “Wasser und Schifffahrtsdirektion
Nordwest“ durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS)“
ersetzt.

 

12. In der Frage 225. wird die Antwortmöglichkeit a. wie folgt gefasst:

„a. Befahrensregelungen beachten.“

 

13. In der Frage 226. werden in den Antwortmöglichkeiten a. und c. das Wort „zeitliche“
gestrichen.

 

14. Die Frage 227. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„227. Welche Verkehre können in einer ausgewiesenen Erlaubniszone zugelassen
werden?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Bestimmte Wassersportgeräte.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Bestimmte Fischereifahrzeuge.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Bestimmte Bodeneffekt- und Luftkissenfahrzeuge.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Bestimmte Arbeitsgeräte für die Erkundung fossiler Brennstoffe.“

 

15. Die Frage 228. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„228. Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter
Schnellfahrkorridore?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.“

c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.“

 

16. Die Frage 229. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„229. Wie hoch, soweit die Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist die maximale Geschwindigkeit, die ein
Maschinenfahrzeug in Nationalparken im Bereich der Nordsee fahren darf?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. 12 Knoten über Grund.“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. 12 Knoten Fahrt durchs Wasser.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. 10 Knoten Fahrt über Grund.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. 10 Knoten Fahrt durchs Wasser.“

 

17. Die Frage 231. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender,
Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS),
Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).“

b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Seekarten, Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, Seehandbücher,
Gezeitentafeln oder -kalender, Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt,
Nachrichten für Seefahrer (NfS).“

c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Verordnung
über die Sicherung der Seefahrt, Gezeitentafeln oder -kalender, Bekanntmachungen der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).“

d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen, Gezeitentafeln oder Funkdienst für die Kleinund Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer
(BfS).“

 

18. Die Frage 233. wird wie folgt geändert:

a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst:
„233. Welchen Effekt können Wind und gegenläufiger Tidenstrom im Bereich von
Seegaten haben?“

b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Steile und aufbäumende Seen (Brecher).“

c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Der Tidenstrom wird durch den Wind verstärkt.“

d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Keinen.“

e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Der Tidenstrom glättet die Windsee.“

 

19. Die Frage 274. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des
eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit
Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.“

b) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des
eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und die Verkehrszentrale ständig
über Kurs und Geschwindigkeit informieren.“

 

20. Die Frage 275. wird wie folgt geändert:

a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst:
„a. Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste anlegen
und andere Rettungsmittel bereithalten; wenn erforderlich und möglich Schutzhafen
anlaufen.“

b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst:
„b. Verschlusszustand herbeiführen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und
andere Rettungsmittel bereithalten, Seenotsignalmittel zum Einsatz vorbereiten.“

c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst:
„c. Türen schließen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere
Rettungsmittel bereithalten, Radar, Ruder und UKW besetzen.“

d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst:
„d. Türen schließen, lose Gegenstände festzurren, Rettungsweste und andere
Rettungsmittel bereithalten, Seenotsignalmittel zum Einsatz vorbereiten.“