Neue Regeln für Bootsfahrer in Amsterdam: Vignettenpflicht und emissionsfreie Zonen
Neue Regeln für Bootsfahrer in Amsterdam führen unter anderem eine Vignettenpflicht bei der Durchfahrt und künftig auch emissionsfreie Zonen ein. Alle Informationen zu den neuen Regeln.
Wer mit dem Boot in Amsterdam unterwegs ist, muss künftig neue Regelungen beachten. Für die Durchfahrt durch die niederländische Hauptstadt zu Freizeitzwecken ist bereits seit Jahresbeginn eine Vignette vorgeschrieben. Zudem werden in Zukunft bestimmte Bereiche im Stadtzentrum Amsterdams zu emissionsfreien Zonen umgewandelt. Ab 2025 dürfen diese nur noch von emissionsfreien Sportbooten befahren werden.
Vignette für Amsterdam: Das sollten Skipper wissen
Wer mit seinem Boot zu Freizeitzwecken durch Amsterdam fahren möchte, benötigt seit 1. Januar 2023 eine Vignette, die sogenannte „Doorvaartvignet“. Geregelt wird die Vignettenpflicht in einer neuen Verordnung, die seit Jahresbeginn in Kraft ist.
Die Vignette muss am Boot angebracht werden und kostet aktuell 40 € (Stand 2023). Sie ist für 3 Jahre gültig. Es gibt verschiedene Vignettentypen, die sich je nach Antriebsart (Elektro, Hybrid oder Diesel-/Benzinmotor) in ihrer Farbe unterscheidet.
Die herkömmliche Doorvaarvignet ist eine Durchfahrtsvignette und berechtigt lediglich zur Durchfahrt durch Amsterdam. Wer zusätzlich anlegen möchte, kann der Vignette eine Liegeplatzoption hinzufügen. Es gibt die folgenden Optionen:
- Liegeplatzoption für 6 Stunden: 15,00 €
- Liegeplatzoption für 24 Stunden: 30,00 €
Booten, die länger als 10 Meter sind, ist das Anlegen in Amsterdam nicht gestattet.
Für einen dauerhaften Liegeplatz in Amsterdam ist eine BHG-Vignett (Binnenhavengeldvignett) erforderlich.
Geltungsbereich der Vignettenpflicht
Eine Übersicht über die Wasserstraßen von Amsterdam, die unter die Vignettenpflicht fallen, hat die Stadtgemeinde Amsterdam in einer Übersichtskarte aufgeführt.
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Von der Vignettenpflicht ausgenommen sind
- Kanus
- Kajaks
- Schlauchboote ohne Festrumpf und ohne Motor
Die Wasserstraßen der bis 2022 selbständigen Gemeinde und dem heutigen 9. Amsterdamer Stadtbezirk Weesp sind aktuell noch von der Vignettenpflicht ausgenommen. Die Vignettenpflicht tritt hier zum 01.01.2024 in Kraft.
Beantragung der Vignette
Die Vignette für die Durchfahrt durch Amsterdam muss online beantragt werden und wird auf dem Postweg zugeschickt.
- Online-Beantragung der Durchfahrtsvignette für Amsterdam
- Beantragung der zusätzlichen Anlegeoption in Amsterdam
Emissionsfreie Zone Amsterdam ab 2025: Das gibt es zu beachten
Neben der Vignettenpflicht werden in Amsterdam ab 01. Januar 2025 emissionsfreie Zonen für Sportboote eingeführt. Hierbei handelt es sich um bestimmte Zonen im Stadtzentrum, für die nur noch emissionsfreie Sportboote zugelassen werden.
Durchfahrtsstrecken sind von der Regelung vorerst ausgenommen. Ab dem 01. Januar 2030 sollen sämtliche Binnenwasserstraßen in Amsterdam ausschließlich für emissionsfreie Sportboote freigegeben werden.
Emissionsfreie Zonen: Zulässige Boote
Zu den emissionsfreien Sportbooten, die auch nach 01. Januar 2025 die emissionsfreien Zonen Amsterdams befahren dürfen, zählen
- Elektro- oder handbetriebene emissionsfreie Boote mit gültiger grüner Vignette
- Hybridboote mit Elektro- und Benzinmotor und einer gültigen gelben Vignette (Voraussetzung ist die Nutzung des Elektromotors)
Übergangsregelungen für emissionsfreie Zonen
Für Boote mit Benzin- oder Dieselmotor, die im Jahr 2024 über eine gültige BHG-Vignette (rote und weiße Vignette) verfügen, gilt eine Übergangsfrist. Die Übergangsfrist beträgt maximal 5 Jahre. Das Recht auf diese Übergangsregelung erlischt, wenn das Boot den Besitzer wechselt.