Skipper: Aufgaben, Pflichten und Verantwortung eines Schiffsführers
Ein Skipper trägt als Bootsführer oder Schiffsführer die größte Verantwortung innerhalb der Crew. Woher der Begriff kommt, die wichtigsten Aufgaben und Pflichten eines Skippers und was es in dieser Position zu beachten gibt, klärt unser Ratgeber.
Die Aufgaben, die ein Skipper an Bord erfüllen muss, sind vielfältig und erfordern ein hohes Maß an Verantwortung und Erfahrung. Ein Skipper ist sowohl für die Sicherheit von Crew und Besatzung als auch für die nautische Führung eines Bootes verantwortlich. Darüber hinaus trifft er in der Regel auch die Entscheidungen am Schiff.
Doch woher kommt der Begriff Skipper eigentlich? Wie sehen die Aufgaben eines Skippers genau aus und was haben Skipper im Hinblick auf Haftung zu beachten? Unser Ratgeber liefert alle Details.
Herkunft und Bedeutung des Begriffs Skipper
Skipper stammt von dem niederdeutschen Wort „Schiphere“, welches zwei Begriffe beinhaltet: „Schiff“ und „Herr“. Damit ist auch schon die Bedeutung geklärt, denn ein Skipper ist der Schiffsführer, also der „Schiffsherr“. Das mittelniederdeutsche Wort „schiphere“ machte im Laufe der Zeit seinen Entwicklungsweg weiter über „schipper“ und landete schließlich auch im englischen, wo der heute benutzte Begriff „Skipper“ seinen Ursprung hat.
Im deutschen Sprachraum wird der verantwortliche Schiffsführer in der Sport- und Freizeitschifffahrt als Skipper bezeichnet. Es ist aber kein reiner Freizeitbegriff, sondern kann auch eine Berufsbezeichnung für gewerblich tätige Skipper, zum Beispiel auf Ausbildungstörns oder Charteryachten sein.
Skipper und Kapitän: Das sind die Unterschiede
Im englischen Sprachraum werden die Bezeichnungen „Skipper“ und „Captain“ (Kapitän) gleichranging behandelt. In der deutschen Sprache hingegen wird Skipper nur in der Sport- und Freizeitschifffahrt benutzt, wogegen Schiffsführer in der professionellen See- und Binnenschifffahrt als Kapitäne bezeichnet werden. Der Unterschied ist also nur sprachlicher Natur, die Bedeutung beider Bezeichnungen im Hinblick auf die Aufgabengebiete an Bord und alle rechtlichen Fragen sind nahezu identisch.
Die Aufgaben eines Skippers an Bord
Der Skipper, also Schiffsführer, trägt die gesamte, auch rechtliche Verantwortung an Bord, sowohl für das Schiff als auch für die Crew. Dadurch ergibt sich eine sehr umfangreiche Liste an Bereichen, die ein Skipper zu verantworten hat.
- Navigation
- Routenplanung und -umsetzung
- Sicherheit an Bord
- Einweisung der Crew
- Einteilung der Aufgaben und Rollen aller Crewmitglieder
- Kontrolle der Ausrüstung
- Kontrolle des technischen Zustands des Schiffes
- Kontrolle der Schiffsdokumente und -lizenzen
- Führen des Logbuchs
- Führung der Crew, zwischenmenschliche Aspekte
- Seemannschaft
Zu beachten ist, dass der Skipper nicht alle Aufgaben selbst übernimmt. Innerhalb der Aufgabenverteilung bestimmt er aber, wer für welchen Bereich geeignet ist und die entsprechende Rolle übernimmt. Es kann also durchaus ein anderes Crewmitglied die Navigation auf See übernehmen. Die Verantwortung obliegt aber weiterhin dem Schiffsführer, weshalb er die einzelnen Rollen anhand der Kompetenzen der Crew verteilen sollte. Hier spricht man vom Crewmanagement.
Vor dem Ablegen muss eine gründliche Einweisung der Crew erfolgen. Das betrifft
- alle technischen Einrichtungen an Bord
- die Route
- Verhaltensregeln
- und die Rollen bei Notfällen
Ein wichtiger Bereich ist die Sicherheitseinweisung, bei der alle Bestandteile der Sicherheitsausrüstung erklärt werden und auch festgelegt wird, wie sich in bestimmten Situationen verhalten werden soll, wie zum Beispiel bei Feuer, bei überbordgegangenen Personen oder die Benutzung von Rettungsmitteln.
Der oft schwierigste Teil der Aufgabe: die Menschenführung. Denn auch für die Stimmung an Bord sind Skipper verantwortlich. Es ist häufig eine Gratwanderung, Entscheidungen zu treffen die zwischen entspanntem Klima und Bedingungen auf See liegen. Skipper sollten möglichst durch ein ruhiges Verhalten auch in stressigen Situationen das Vertrauen der Crew aufrecht erhalten.
Wie wird man Skipper?
Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner einer Yacht sein. Der Skipper muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundbedingung ist, dass alle für das Fahrtgebiet erforderlichen Lizenzen und Führerscheine vorhanden sind.
Dazu können beispielsweise die folgenden Befähigungsnachweise gehören:
- Sportbootführerschein See
- SBF Binnen
- SKS
- Pyroschein
- Funklizenzen UBI, LRC oder SRC.
Daneben sollten auch Kenntnisse auf den folgenden Gebieten vorhanden sein:
- Navigation
- Schiffsführung
- Sicherheit
- Routenplanung
- Menschenführung
- Seerechtliche Fragen
Viele Schulen und Ausbildungsunternehmen bieten sogenannte Skippertrainings an, bei denen die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Schiffsführung vermittelt werden.
Generell muss jedoch unterschieden werden in Freizeitskipper und gewerblicher Skipper.
Skipper in der Freizeitschifffahrt
In den meisten Fällen ist der Skipper in der Freizeitschifffahrt auch der Eigner des Schiffes. Allerdings kann durchaus auch ein anderes Crewmitglied als Schiffsführer bestimmt werden. Wer die Rolle des Skippers einnimmt und für Schiff und Besatzung verantwortlich ist, wird im Logbuch eingetragen.
Skipper bei der privaten Yachtcharter
In den Charterverträgen ist der Skipper nicht automatisch der Vertragsnehmer. Bei der Yachtcharter sollte der Skipper vor Vertragsabschluss von der Crew bestimmt werden. Hier spielen bei der Auswahl unter anderem die folgenden Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Kenntnisse
- Führerscheine
- Erfahrung
- Zwischenmenschliches
Gewerbliche Skipper: Schiffsführer als Beruf
Egal ob auf Ausbildungstörns, bei der Yachtcharter (Mietskipper) oder auf Yachtüberführungen: gewerbliche Skipper haben andere Voraussetzungen zu erfüllen als Freizeitskipper.
In Seegewässern regelt das die Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) vom März 2020. Diese Verordnung gilt laut §1, Absatz 3.3 für „Mieter, Bootsführer und Insassen der Sportboote oder Wassermotorräder“. Für Sportboote auf See bis 25 Meter Länge ist für den Skipper der Sportseeküstenschifferschein (SKS) vorgeschrieben.
Für Skipper, die gewerbsmäßig in Revieren innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung tätig sind, gilt die Binnenschiffspersonalverordnung. Hier ist das sogenannte Kleinschifferzeugnis erforderlich. Das gilt für alle im Bereich Sportschifffahrt tätigen Arbeitnehmer und Unternehmer, auch wenn zum Beispiel ein Bootshändler mit einem Interessenten eine Probefahrt unternimmt.
Haftung eines Skippers: Rechtliche Aspekte, die zu beachten sind
Der Skipper trägt die gesamte Verantwortung für Crew und die Yacht und haftet für Sachschäden, Personenschäden und bei Unfällen – auch wenn die Situation durch ein Crewmitglied verschuldet wurde. Auch gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Angehörige von verunfallten Personen. Hier können im Einzelfall gegenüber dem Skipper Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
Übrigens gilt das nicht nur auf See, sondern auch an Ankerplätzen oder in Marinas. Versicherer bieten entsprechende Skipper-Haftpflichtversicherungen an, die oft auch Haftpflichtansprüche von Crewmitgliedern beinhalten. Oft werden solche Versicherungen auch von den Vercharterern angeboten.
Anders kann es bei der Yachtcharter aussehen. Der Vertragsnehmer muss nicht automatisch auch der Skipper sein. Daher können verschiedene Konstellationen im Falle von Haftungsfragen gegenüber dem Charterunternehmen, Unfallgegnern oder Dritten entstehen.
Manche Crews schließen vor Antritt der Reise einen sogenannten Crewvertrag ab, der Punkte wie Haftungsausschluss, Kostenverteilung und Pflichten an Bord regelt. Wichtig dabei: Auch ein solcher Crewvertrag entlässt den Skipper nicht aus jeglicher Verantwortung. Ansprüche Dritter sind im Schadensfall davon nicht betroffen. Wer sicher gehen möchte, sollte sich vor Abschluss eines solchen Vertrages juristische Auskünfte einholen. Was rechtlich im Einzelfall gilt, kann jedoch auch vom jeweiligen Fahrtgebiet abhängen.