Saisonstart in Kroatien und Gardasee: Neue Regeln für Skipper und Wassersportler

Der Start der Wassersport-Saison bringt einige wichtige Regeländerungen mit sich, die Wassersportler in Kroatien und an den italienischen Binnenseen (Gardasee, Lago Maggiore) beachten sollten.
Kroatien und die italienischen Binnenseen, wie etwa der Gardasee oder der Lago Maggiore stehen bei vielen Wassersportlern hoch im Kurs. In dieser Saison gibt es jedoch einige neue Regelungen, welche zu beachten sind.
Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neue Regeln für italienische Binnengewässer (Gardasee, Lago Maggiore)
Gemäß Artikel 54, Anhang V des „Codice delle Nautico“ vom September 2024 gibt es neue Vorgaben für das Befahren der italienischen Binnengewässer. Folgende Ausrüstungsgegenstände sind nun verpflichtend mitzuführen:
- Ohnmachtssichere Rettungsweste: Jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste mit mindestens 100 Newton Auftriebskraft tragen.
- Rettungsring mit Seil: Ein Rettungsring, der den SOLAS-Vorschriften entspricht und mit reflektierenden Streifen ausgestattet ist, muss an Bord sein. Die Länge des Seils ist nicht vorgeschrieben.
- Feuerlöscher: Bei motorisierten Booten ist ein Feuerlöscher der Brandklasse B erforderlich. Die genaue Anzahl und Größe des Feuerlöschers hängt von der Motorstärke ab.
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Kroatien: Neuerungen für Kanu, Kajak & Co
Auch in Kroatien gab es eine Änderung, die Wassersportler betrifft. Gemäß Artikel 45, Nr. 6 in den kroatischen Vorschriften im Schifffahrtsrecht (Pravilnik o sigurnosti plovidbe) besteht für Wassersportgeräte, die zur Fortbewegung über, unter oder auf dem Meer bestimmt sind, keine Eintragungspflicht im Schiffsregister.
Laut Gesetzestext gilt dies unabhängig von der Antriebsart und umfasst unter anderem:
- Kanus
- Kajaks
- Gondeln
- Tretboote
- Paddleboards
- Windsurf-, Surf- und Kitesurfbretter
- elektrische Windsurfbretter
- elektrische Luftmatratzen (z.B. iMatJet)
- Unterwasserscooter
Die Wassersportgeräte unterliegen damit nicht mehr der bekannten Regelung der Anmeldepflicht von Booten ab einer Länge von 2,50 m.
Fazit
Mit diesen neuen Regelungen wird die Sicherheit auf den italienischen Binnenseen erhöht, während in Kroatien die Nutzung von Wassersportgeräten vereinfacht wird. Wassersportler sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren und entsprechend vorbereiten, um eine sichere und entspannte Saison zu genießen.