Lichterführung auf See

Lichterführung auf See

Positionslichter, auch Sichtzeichen bezeichnet, zeigen bei schlechter oder verminderter Sicht und Nachts Position, Zustand, Situation und Lage (die relative Position zum eigenen Schiff), von Schiffen an. Die Anordnung, Farben Kombination ergibt die Lichterführung.

Positionslichter müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, auch am Tag.

Positionslichter und Lichterführung gibt es bereits seit der Antike. 1889 wurde auf der Marinekonferenz von 27 Staaten eine einheitliche Lichterführung beschlossen. Seit 1972 ist die Lichterführung von den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt und weltweit gültig. In Deutschland wurden die gleichen Regeln in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung übernommen.

Die Lichterführung ist auch Bestandteil der theoretischen Prüfung zum Sportbootführerschein See

 

Positionslichter

positionslichter

Lichterführung - Die Arten von Positionslichtern.

In den KVR wird unter folgenden Lichtern unterschieden:

  • Topplicht

Ein nach vorn strahlendes, weißes Licht. Über die Längsachse sichtbar über einen Horizontbogen von 225° (je 112,5° seitlich)

  • Hecklicht

Ein nach hinten strahlendes, weißes Licht, achtern (Heck) befestigt. Der Horizontbogen beträgt 135° ( 67,5° je Seite)

  • Seitenlichter

Seitenlichter bestehen aus einer roten (Backbord) und einer grünen (Steuerbord) Licht. Die Sichtbarkeit pro Seite beträgt 112,5°

  • Rundumlicht 

Ein weißes Licht mit einem Horizontbogen von 360°, also von allen Seiten sichtbar

  • Schlepplicht

Das Schlepplicht entspricht einem Hecklicht in gelber statt weißer Farbe. Auf  Schleppern mit Anhang im Schlepptau wird es zusätzlich zum Hecklicht oberhalb geführt.

Was die Lichterführung anzeigt

Aus der Kombination der Positionslichter, deren Winkel und Farbe lässt sich auf See von anderen „ablesen“

  • wohin ein anderes Schiff fährt
  • womit es angetrieben wird (Motor, Segel)
  • wie groß (lang) ein anderes Schiff ist
  • ob es Fahrt macht
  • ob es manövrierbehindert ist
  • ob es manövrierunfähig ist
  • ob es ankert
  • ob es auf Grund liegt
  • ob es sich um ein Behördenfahrzeug im Einsatz handelt
  • ob es sich um einen Verbund handelt
  • um welche Art eines Einsatzes/Arbeiten es sich handelt

Schautafeln Lichterführung

Lichterführung auf See, Schautafel
Lichterführung auf See, Schautafel
Lichterführung auf See, Schautafel
Lichterführung auf See, Schautafel

Lichterführung auf See - welche Positionslichter sind zugelassen?

Positionslichter müssen über eine EU-Zulassung verfügen. Diese Zulassung wird an den jeweiligen Produkten mit einem Steuerrad als Symbol („Wheelmark“) und eine Zulassungsnummer („Notofied Body Number“). Vom BSH (Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie) zugelassene Lichter verfügen zusätzlich über eine Baumuster-Nummer.

Positionslichter können entweder mit sogenannten BSH-Glühlampen, also konventionellen Lcuchtmitteln, bestückt sein, oder seit einigen Jahren häufiger als LEDs. Alle eingesetzten Glühlampen müssen über eine Zulassung verfügen, auch Ersatzmittel an Bord.

 

Zur Broschüre „Lichterführung“ des BSH – PDF Download