Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ADAC Hafen- und Marina-Datenbank

1 Präambel

1.1 Der ADAC betreibt eine Homepage mit Informationen und Services im Bereich Wassersport („ADAC Skipper-Portal“). Auf dieser Homepage betreibt der ADAC unter anderem eine Datenbank für Marinas und Häfen weltweit (Marinas und Häfen auf der ganzen Welt in der Übersichtskarte › ADAC Skipper-Portal).

1.2 Der ADAC bietet den Betreibern der Häfen und Marinas in Bezug auf deren Darstellung in der Datenbank verschiedene Marketingpakete an. Die Betreiber der Häfen und Marinas können im Rahmen der Marketingpakete ihren persönlichen Auftritt auf dem ADAC Skipper-Portal individuell gestalten. Zudem erhalten die Betreiber der Häfen oder Marinas mit der Buchung der Marketingpakete mehr Sichtbarkeit, insbesondere durch Steigerung der Profilaufrufe sowie durch Werbung auf dem ADAC Skipper-Portal, der ADAC Skipper App, den Social-Media-Kanälen des ADAC und auf Messen.

1.3 Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Regelungen:

2 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

2.1 Diese AGB (nachfolgen auch „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle über das unter skipper.adac.de/marina-marketingpakete/ abrufbare Online-Formular zwischen dem ADAC, und dem Kunden geschlossenen Verträge über die unter Ziffer 3 näher dargestellten Marketingpakete.

2.2 Soweit der Kunde zugleich gewerbsmäßig im Handel von Booten tätig ist oder Dienstleistungen anbietet, die den Kundenservice nach dem Erwerb eines Bootes umfassen, kann der ADAC dem Kunden ergänzend verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung des internationalen Bootsscheins anbieten („Kombinationsangebot“). Die Einzelheiten dieser zusätzlichen Leistungen ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur ADAC Hafen- und Marina-Datenbank. Zur Klarstellung: ADAC ist nicht verpflichtet dem Partner ein Kombinationsangebot anzubieten.

2.3 Alle zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf die unter Punkt 3 beschriebenen Marketingpakete ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung dieser Geschäftsbedingungen.

2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot oder die Bestellung des Kunden auf solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der ADAC deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen hat.

2.5 Die in diesen Geschäftsbedingungen genannten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

  • „Hafen- und Marina-Profil“ beschreibt den Eintrag des jeweiligen Kunden in der Hafen- und Marina-Datenbank des ADAC, der über Suchanfragen in der Datenbank abgerufen werden kann.
  • „Vertragsjahr“ beschreibt das volle Kalenderjahr beginnend ab dem Buchungsdatum.
  • „Hochgeladene Inhalte“ beschreibt alle vom Kunden in sein Hafen- und Marina-Profil hochgeladene Bilder, Videos, Logos oder sonstige multimediale Inhalte.

3 Leistungsbeschreibung

3.1 Der ADAC betreibt in seinem ADAC Skipper-Portal eine Datenbank für Marinas und Häfen und bietet dem Kunden im Hinblick auf die Ausgestaltung der Hafen- oder Marina-Profile in dieser Datenbank folgende Marketingpakete an:

  • ein kostenfreies Basispaket
  • ein kostenpflichtiges Komfortpaket und
  • ein kostenpflichtiges Premiumpaket.

3.2 Der ADAC erbringt die Vertragsleistungen gemäß dem vom Kunden über das Online-Formular auf dem ADAC-Skipper-Portal jeweiligen beauftragten Marketingpakets.

3.3 Das kostenlose Basispaket ermöglicht es dem Kunden bis zu drei Bilder in seinem Profil hochzuladen, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme einzutragen und für Suchmaschinen optimierte Detailbeschreibungen der Marina oder des Hafens zu erstellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ADAC-Mitglieder, die einen Aufenthalt in der Marina oder dem Hafen verbracht haben, in der Datenbank Bewertungen abgeben.

3.4 Das Komfortpaket enthält sämtliche Leistungen, die im unter 3.3 beschriebenen Basispaket enthalten sind. Zusätzlich hierzu enthält das Komfortpaket folgende Leistungen:

  • Kunden erhalten eine hervorgehobene Position in der Hafen- und Marina-Datenbank des ADAC Skipper-Portals.
  • Kunden haben zudem die Möglichkeit ihr Hafen- oder Marina-Profil mit zusätzlichen Medien und Informationen zu versehen:
    •  Kunden können eine unbegrenzte Anzahl an Bildern in ihr Profil aufnehmen;
    • Kunden können ein Youtube-Video sowie einen Webcam-Link integrieren;
    • Kunden können einen Link zu Ihrer Webseite hinzufügen;
    • Kunden können ihr Logo darstellen;
    • Kunden können ihren eigenen Buchungslink integrieren.
  • Zudem enthält das Komfortpaket eine garantierte Indexierung für Suchmaschinen.

3.5 Das Premiumpaket enthält sämtliche Leistungen, die in dem unter 3.3 und 3.4 beschriebenen Basis- und Komfortpaket enthalten sind. Zusätzlich hierzu enthält das Premiumpaket folgende Leistungen:

  • Kunden erhalten einen standardisierter Hafen- und Marinafilm, der auf der Boots- und Wassersportmesse „boot Düsseldorf“, über Social-Media-Kanäle und im ADAC Skipper-Portal wiedergegeben wird. Der Inhalt, die Gestaltung des Hafen- und Marinafilms sowie der Umfang von dessen Wiedergabe wird vom ADAC im jeweiligen Einzelfall, und insbesondere abhängig vom durch den Kunden zur Verfügung gestellten Videomaterial, festgelegt.
  • Die Marina oder der Hafen des Kunden wird mittels eines (1) gesponserten Facebook-Post auf der Facebook-Präsenz des ADAC vorgestellt.
  • Kunden können Zertifizierungen und Partnerschaften in ihrem Hafen- und Marina-Profil abbilden.

4 Kommunikation zwischen dem ADAC und den Kunden

Die Kommunikation zwischen dem ADAC und dem Kunden erfolgt überwiegend über E-Mail. Soweit die Parteien per E-Mail vertraglich relevante Erklärungen austauschen, kommt dieser Kommunikation – soweit nach den Umständen des Erklärenden erkennbar gewollt – rechtlich bindende Wirkung zu

5 Preise und Zahlungsabwicklung

5.1 Das Basispaket stellt der ADAC seinen Kunden kostenfrei zur Verfügung.

5.2 Die Vergütung für die Bereitstellung der Vertragsleistungen im Rahmen des Komfortpakets ergibt sich aus dem vor Vertragsschluss an den Kunden übermittelten Angebot.

5.3 Die Vergütung für die Bereitstellung der Vertragsleistungen im Rahmen des Premiumpakets ergibt sich aus dem vor Vertragsschluss an den Kunden übermittelten Angebot.

5.4 Soweit ADAC dem Partner ein Kombinationsangebot anbietet, kann die Vergütung in einem einheitlichen Preis für die verschiedenen, angebotenen Leistungen bestehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.5 Sämtliche Preise verstehen sich ohne die im jeweiligen Land geltende gesetzliche Umsatzsteuer, Zölle und sonstigen Steuern oder Gebühren.

5.6 Die Vergütung wird zum dritten (3). Werktag des jeweiligen Vertragsjahres im Voraus fällig.

6 Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Bei Vereinbarung des Basispakets schließen die Vertragsparteien einen Vertrag auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann durch jede Partei mit einer Frist von 3 (drei) Monaten schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.

6.2 Bei Vereinbarung eines Komfort- oder Premiumpakets schließen die Parteien einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr.

6.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.

6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5 Ein wichtiger Grund für den ADAC liegt insbesondere dann vor, wenn

  •  die vom Kunden Hochgeladenen Inhalte Rechte Dritter verletzen
  • der Kunde schwerwiegend oder wiederholt trotz Abmahnung oder Ab-lauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist gegen seine Leistungspflichten verstößt;
  • sich die Eigentumsverhältnisse beim Kunden wesentlich verändern;
  • die Kündigung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher, gesetzlicher oder gerichtlicher Vorgaben oder Anordnungen erforderlich ist;
  • gegen den Kunden ein Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft gem. §§ 802c ff. ZPO oder ein ähnliches Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet wird;
  • sich die finanzielle Lage des Kunden erheblich verschlechtert oder eine solche erhebliche Verschlechterung zu erwarten ist und dadurch die vom Kunden geschuldete Leistung ernsthaft gefährdet ist.

7 Inhalte des Kunden auf den Hafen- und Marina-Profilen

7.1 Den Kunden ist es untersagt, Inhalte auf ihrem Hafen- oder Marina-Profil einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es den Kunden untersagt, Inhalte ein-zustellen, die Rechte Dritter, insbesondere im Zusammenhang mit Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, verletzen. Der Kunde stellt sicher, dass auf den Hochgeladenen Inhalten keine Personen abgebildet sind, die der Veröffentlichung dieser Inhalte nicht zugestimmt haben.

7.2 Dem ADAC hat die Entscheidungshoheit darüber, welche vom Kunden hochgeladene Inhalte auf den Hafen- und Marina-Profilen abgebildet werden dürfen. Insbesondere, aber nicht begrenzt darauf, behält sich der ADAC vor, die in den nachfolgenden Ziffern 7.3 bis 7.7 beschriebenen Inhalte zu entfernen.

7.3 Der ADAC behält sich vor, vom Kunden Hochgeladene Inhalte zu entfernen, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind, zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen oder der ADAC Kenntnis davon erlangt bzw. erkennbar ist, dass die Inhalte Rechte Dritter verletzen.

7.4 Der ADAC behält sich zudem vor, vom Kunden Hochgeladene Inhalte zu entfernen, wenn die Rechte, die Interessen oder das Ansehen des ADAC durch die Hochgeladenen Inhalte beeinträchtigt oder geschädigt werden würde.

7.5 Darüber hinaus behält sich der ADAC vor, vom Kunden Hochgeladene Inhalte zu entfernen, wenn diese vom Vertragszweck abweichen oder diesem wider-sprechen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Hochgeladenen Inhalte keine Darstellung des Hafens/der Marina oder dessen/deren Umgebung darstellen.

7.6 Zudem kann der ADAC Hochgeladene Inhalte entfernen, wenn diese nicht den Qualitätsanforderungen des ADAC entsprechen. Diese Qualitätsanforderungen beinhalten insbesondere folgendes:

  • Die Hochgeladenen Inhalte müssen einen tatsächlich existierenden und dem Kunden zuzuordnenden Hafen oder Marina als zentrales Motiv aufweisen.
  • Die Hochgeladenen Inhalte müssen die tatsächlichen Eigenschaften, den tatsächlichen Zustand und die tatsächliche Umgebung des Hafens oder der Marina wiedergeben. Verbraucher, die die ADAC-Marina-Datenbank nutzen, dürfen durch die Hochgeladenen Inhalte über die Eigenschaften des Hafens oder der Marina, dessen Zustand und seine Umgebung nicht getäuscht oder in die Irre geführt werden.
  • Die Hochgeladenen Inhalte dürfen nicht durch technische oder sonstige Mittel verändert oder abgewandelt werden, so dass die tatsächlichen Eigenschaften, der tatsächliche Zustand oder die tatsächliche Umgebung des Hafens oder der Marina in irgendeiner Weise verzerrt, verschleiert oder beschönigt werden.
  • Die Hochgeladenen Inhalte müssen eine gewisse Mindestauflösung haben. Der ADAC wird diese Mindestauflösung im Einzelfall gegenüber dem Kunden festlegen und entsprechend kommunizieren. Ein Kriterium für die festzulegende Auflösung ist der jeweilige Stand der Technik zum Zeitpunkt des Hochladens der jeweiligen Inhalte.

7.7 Der Kunde wird den ADAC von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Pflichten gem. dieser Ziffer 7 geltend machen, unmittelbar und vollumfänglich freistellen.

8 Nutzungsrechte in Bezug die Hochgeladenen Inhalte

8.1 Der Kunde räumt dem ADAC mit dem Hochladen von Bildern, Videos, Logos und sonstigen Multimedia-Inhalten ein einfaches, weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Hochgeladenen Inhalte für die Zwecke dieses Vertrages zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie öffentlich widerzugeben, insbesondere auf dem ADAC Skipper-Portal, in der ADAC Skipper App, auf ADAC Social-Media-Kanälen sowie im ADAC-Newsletter.

8.2 Der Kunde gewährleistet, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt, um dem ADAC die oben genannten Nutzungsrechte einzuräumen, und dass die Hochgeladenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der Nutzung entgegenstehen könnten.

8.3 Der Kunde wird den ADAC von allen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung von Rechten geltend machen unmittelbar und vollumfänglich freistellen, es sei denn, der Kunde hat diese Rechtsverletzung nicht zu vertreten.

9 Erstellung der Hafen- und Marinafilme im Rahmen des Premiumpakets

9.1 Bei Vereinbarung des Premiumpakets räumt der Kunde dem ADAC ein einfaches, weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares Recht ein, das zur Verfügung gestellte Videomaterial für die Zwecke dieses Vertrages zu nutzen, zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, mit anderen Videoausschnitten zusammenzufügen und mit Musik zu unterlegen, zu vervielfältigen und öffentlich widerzugeben.

9.2 Das Videomaterial, das der ADAC für den Hafen- und Marinafilm verwenden kann, stellt der Kunde dem ADAC über einen vom ADAC zu definierenden und dem Kunden mitzuteilenden Übermittlungskanal zur Verfügung.

9.3 Die Erstellung der Hafen- und Marinafilme erfolgt nach einem standardisierten Verfahren

9.4 Der Kunde hat die Möglichkeit dem ADAC per E-Mail individuelle Gestaltungswünsche zukommen zu lassen und insbesondere Themen zu nennen, die in dem erstellten Film hervorgehoben werden sollen. Gestaltungswünsche können nur bis zum Tag der Zurverfügungstellung des erforderlichen Videomaterials durch den Kunden vom ADAC berücksichtigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung der Gestaltungswünsche besteht nicht. Dem ADAC obliegt bei der Erstellung der Hafen- und Marinafilme die finale Entscheidung darüber, ob zur Verfügung gestelltes Videomaterial verwendet wird und wie die einzelnen Elemente des Films gestaltet, mit Musik unterlegt und zusammengeschnitten werden.

9.5 Der Kunde hat pro Vertragsjahr einen einmaligen Anspruch auf Erstellung oder Überarbeitung des Hafen- oder Marinafilms. Eine Erweiterung oder Neugestaltung des Hafen- oder Marinafilms kann deshalb frühestens bei Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr und nach erneuter Zahlung der damit verbundenen Jahresgebühr erfolgen. Zur Klarstellung: Nach Erstellung eines Hafen- und Marinafilms durch den ADAC hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Anpassungen oder Änderungen der Musik, des Schnitts oder des Videomaterials des Hafen- und Marinafilms (oder Teilen davon). Auch solche Änderung oder Anpassung können frühestens bei erneuter Vertragsverlängerung erfolgen.

10 Datenschutz

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich die datenschutzrechtlichen Vorgaben, ins-besondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Sollte der Kunde ausnahmsweise personenbezogene Daten an den ADAC für das ADAC Skipper-Portal übermitteln, agieren Kunde und ADAC als getrennte Verantwortliche.

10.2 Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des ADAC verwiesen, abrufbar unter: Datenschutzinformationen für Online Plattformen (adac.de). Der Kunde ist nicht berechtigt, personenbezogene Daten von Dritten für ein Hafen- oder Marina-Profil zu verwenden. Sollte der Kunde ausnahmsweise eigene personenbezogene Daten an den ADAC für ein Hafen- oder Marina-Profil übermitteln, etwa weil der Kunde seine personenbezogene E-Mail Adresse angibt oder sich namentlich als Hafenmeister identifiziert, gelten die vorstehenden Datenschutzinformationen mit dieser Ergänzung:

  • Rechtsgrundlage/berechtigte Interessen: Ist der Kunde auch zu-gleich die betroffene Person im Sinne des Datenschutzrechts, ist die Rechtsgrundlage die Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Sind die betroffene Person und Kunde nicht identisch, ist die Rechtsgrundlage eine Interessensabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse liegt darin, den Besuchern des ADAC Skipper-Portals die schnelle Kontaktaufnahme mit einem Hafen/einer Marina zu ermöglichen.
  • Zweck der Verarbeitung: Zweck der Verarbeitung ist das Bereitstellen des ADAC Skipper-Portals und damit dem Zugänglichmachen von Informationen über Marinas und Häfen.
  • Speicherdauer: Der ADAC speichert die Daten so lange wie ein Hafen- oder Marina-Profil vorhanden ist, das die relevanten personenbezogenen Daten enthält.

10.3 Sollte der Kunde entgegen Ziffer 10.2 personenbezogene Daten eines Dritten für ein Hafen- oder Marina-Profil einstellen, ist der Kunde verpflichtet dem Dritten die Informationen nach Ziff. 10.2 sowie die dort genannte Datenschutzerklärung des ADAC unverzüglich zugänglich zu machen. Weiterhin sichert der Kunde zu, über eine Einwilligung oder eine sonstige gültige Rechtsgrundlage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zu verfügen, die personenbezogenen Daten des Dritten entsprechend zu nutzen.

11 Haftung

11.1 Der ADAC haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und auf deren Erfüllung der Kunde typischerweise vertrauen darf („Kardinalpflicht“), ist die Haftung des ADAC in der Höhe auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden und die daran anknüpfende Haftung nicht diejenige Vergütung übersteigen, die der Kunde für dasjenige Vertragsjahr an den ADAC bezahlt hat, welches dem Vertragsjahr, in dem das schädigende Ereignis eintritt, vorausgegangen ist.

11.4 Eine weitergehende Haftung des ADAC besteht nicht.

11.5 Außer in Fällen der Ziffer 12.1 verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Entstehen des Anspruchs und Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Kunden über die anspruchsbegründenden Umstände.

12 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung

12.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht oder eine Aufrechnung nur erklären, soweit die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom ADAC nicht bestritten wird.

12.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ADAC. § 354a HGB bleibt unberührt.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist München, es sei denn, eine gesetzliche Regelung schreibt zwingend einen anderen Gerichtsstand vor.

13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung der Schriftformklausel selbst.

13.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam herausstellen oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche die Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages gewählt hätten, wenn sie den Fall der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht und unter billiger Berücksichtigung der Interessen der Parteien gelöst hätten. Dies gilt auch für Lücken in diesen Geschäftsbedingungen.

13.4 Der ADAC ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt dabei aber gegen-über dem Kunden für die Erfüllung seiner Pflichten unter diesen Vertragsbedin-gungen verantwortlich.

13.5 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Dieser Vertrag begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeits-verhältnis zwischen den Parteien.

 

Stand 16.7.2024