Internationaler Bootsschein (IBS) – Das ADAC Bootskennzeichen
Der Internationale Bootsschein (IBS) wird weltweit als offizielles Bootspapier anerkannt. Daher ist er für Freizeitskipper unverzichtbar, um unter Anderem auch Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, zu erleichtern und sowohl Zeit als auch Stress sich im Urlaub zu sparen.
Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde.
Bitte beachten:
Wassermotorräder und Surfboards mit Jetantrieb müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen.
Neuantrag Internationaler Bootsschein
Die Beantragung für den Internationalen Bootsschein kann ausschließlich über den Onlineantrag erfolgen. Anträge, welche per Post oder E-Mail eingehen können nicht bearbeitet werden.
Ihre Vorteile bei der Online-Beantragung:
- Bequem, einfach und schnell von zu Hause oder unterwegs
- benötigte Dokumente direkt online hochladen
- Vorteil für ADAC Mitglieder mit Login („Mein ADAC“): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag
Benötigte Daten und Dokumente:
Diese Daten und Dokumente müssen Sie für die Anmeldung digital griffbreit haben, damit Sie Ihren Bootsschein schon bald in den Händen halten:
Daten
- Baunummer (HIN, WIN) – sofern Ihr Boot nach dem Jahre 1998 gebaut wurde
- Rahmendaten Ihres Bootes (Länge, Breite, Gewicht, Baujahr, Baumaterial und Heimathafen)
- Motordaten, diese beinhalten Hersteller des Motors, die Motornummer und die Leistung des Motors.
- Ihre Bankverbindung, d.h. Ihre IBAN und Ihre BIC. Bitte beachten Sie, dass Sie derzeit nur Ihren Bootsschein per SEPA-Lastschriftverfahren beantragen können.
- Funk und Beiboot: Bitte halten Sie hier alle wichtigen Rahmendaten Der Funkanlage bzw. Ihres Beiboots bereit.
Dokumente
- Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis)
- bei ausländischen Staatsbürgern:
Kopie der aktuellen Meldebescheinigung in Deutschland. - bei unter 18 Jahren:
Die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigen und die Kopie des Personalausweises dieser Person.
- bei ausländischen Staatsbürgern:
- bei Firmen oder Vereine:
Kopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) des Firmeninhabers oder des Vereinsvorstandes & Kopie des Handelsregisterauszugs, der Gewerbeanmeldung bzw. des
Vereinsregisters
Bitte beachten: Nur in Deutschland ansässige Firmen bzw. Vereine können einen IBS beantragen.
Der IBS darf nur für privat genutzte Boote ausgestellt werden. - Bei Eigenbau oder Hausboot:
2- 3 Bilder des fertiggestellten Bootes, auf welchen die Rumpfform des Bootes sowie der Aufbau gut erkennbar sind. Anhand dieser Fotos wird geprüft, ob eine Anmeldung durch den ADAC erfolgen kann. Nur fertiggestellte Boote können registriert werden.
Ggf. eine Konformitätserklärung nach der Sportbootrichtlinie. Sollte keine Konformitätserklärung vorliegen, wird eine Kopie eines vereidigten Gutachters benötigt.
Jetzt einloggen und Zeit sparen
Loggen sie sich bequem mit Ihrer Mitgliedsnummer oder E-Mail-Adresse in das ADAC Mitgliederkonto "Mein ADAC" ein. Ihre dort bereits gespeicherten Daten werden dann in den Antrag übernommen. Sobald der Bootsschein ausgestellt ist, wird er Ihnen dort unter "Meine Fahrzeuge" angezeigt.
Verlängerung
Die Verlängerung des Bootsscheins ist erforderlich für Boote, die ihr Einsatzgebiet im Ausland haben. Für Boote, die in Deutschland gefahren werden, gilt der IBS zeitlich unbegrenzt, sofern die Daten unverändert sind.
Automatische Verlängerung – wir verlängern für Sie
Dieser Service ermöglicht die direkte Anschlussverlängerung, d.h. nach Ablauf der internationalen Gültigkeitsdauer Ihres IBS verlängern wir diesen automatisch um weitere zwei Jahre. Einige Wochen vor Ablauf des Bootsscheins erhalten Sie von uns eine Erinnerung, um uns evtl. Änderungen mitzuteilen.
Pünktlich zum Ablaufdatum Ihres Bootsscheins erhalten Sie per Post den um weitere zwei Jahre verlängerten IBS.
Wichtig: Diese Leistung ist nur in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich!
Die Verlängerung kann online oder durch Einreichung des Verlängerungsformulars beantragt werden. Bei der online Anmeldung können nur Bootsscheine ohne Änderungen verlängert werden.
Hier kommen Sie zur Online Beantragung der automatischen Verlängerung
Einmalige Verlängerung – Sie verlängern selbst
Alternativ besteht nach wie vor die Möglichkeit, den IBS einmalig – je nach Bedarf – zu verlängern.
Die Gebühr kann per SEPA-Lastschrift oder per Vorabüberweisung beglichen werden.
Die Verlängerung kann online oder durch Einreichung des Verlängerungsformulars beantragt werden. Bei der online Anmeldung können nur Bootsscheine ohne Änderungen und dem SEPA-Lastschriftverfahren verlängert werden.
Hier kommen Sie zur Online Beantragung der einmaligen Verlängerung
Verlängerung mit zeitgleicher Änderung
Ihr Internationaler Bootsschein ist abgelaufen und es haben sich Ihre Anschrift, der Motor- oder Ausrüstungsdaten geändert.
Eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bzw. die Eintragung eines anderen Bootes ist nicht möglich. In diesen Fällen ist ein Neuantrag zu stellen.
Eine Übersicht der möglichen Änderungen finden Sie in der Rubrik „Änderung“
Haben sich die im Bootsschein eingetragenen Daten geändert?
Um die Daten in Ihrem Bootsschein aktualisieren zu können, muss dieser im Original per Post eingereicht werden. Ebenfalls benötigen wir die Angaben der zu ändernden Daten sowie ggf. der entsprechende Eigentumsnachweis.
Bei einem Boots- oder Eignerwechsel muss ein neue Registrierung beantragt werden.
Welche Angaben können geändert werden?
- Daten des bereits bestehenden Eigners (Registrierungsinhaber)
Anschrift
Kontaktdaten (Telefon / E-Mail)
Wichtig für ADAC Mitglieder: Aktualisierte Daten aus Ihrer Mitgliedschaft können nicht übernommen werden, sondern müssen direkt an die Sportschifffahrt übermittelt werden - Änderung einer Eignergemeinschaft:
- bei zusätzlichem Eigner sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zusatzformular „Eignergemeinschaft“ mit den persönlichen Daten des weiteren Eigner, Kopie des Personalausweises und IBS im Original - bei Austritt eines Eigners sind folgende Unterlagen einzureichen:
von allen Eignern unterschriebene Austrittserklärung und Übertragung der Eigentumsanteile sowie den IBS im Original
- bei zusätzlichem Eigner sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bootsdaten
Bootsname
Heimathafen
Maße des Bootes (Höhe über Wasserlinie, Tiefgang, Länge, Breite, Gewicht) - Motor – Eigentumsnachweis muss beigelegt werden
Änderung Hauptmotor
Eintragung zusätzlicher Motor
Änderung zusätzlicher Motor - Ausrüstung
Eintragung/ Löschung oder Änderung der Funkausrüstung
Eintragung/ Löschung oder Änderung von Beiboot und -motor
Duplikat
Bei Verlust oder Beschädigung des Internationalen Bootsscheins stellen wir Ihnen ein Duplikat aus. Hierfür ist eine Verlusterklärung notwendig. Beantragen Sie das Duplikat schriftlich mit Angabe Ihrer IBS-Nummer und Bankverbindung. Im Falle von Eignergemeinschaften müssen alle Eigner unterschreiben. Ein Formular ist nicht erforderlich.
Wichtig: Das Duplikat kann immer nur vom Bootseigner angefordert werden.
Abmeldung der Registrierung
Bei Veräußerung, Stilllegung oder Entsorgung des Fahrzeugs muss die Registrierung abgemeldet werden, dies kann nur vom/ von den Eigner(n)* beantragt werden oder durch Vorlage eines gültigen Nachweises, dass unser(e) Eigner das Boot verkauft hat/ haben. Die Abmeldung erfolgt ohne Bestätigung ist kostenlos.
Zur Abmeldung Ihrer Registrierung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Per Post: zuletzt ausgestellter originaler Bootsschein
- Per Post oder E-Mail: Das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/ Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und vom/ von den Eigner(n) handschriftlich unterzeichnet
- Abmeldung durch den Käufer*: zuletzt ausgestellter originaler Bootsschein per Post und einen gültigen Kaufvertrag zwischen Käufer und dem bei uns gemeldeten Registrierungsinhaber
Hinweis: Sollte der zuletzt ausgestellte originale Bootsschein nicht vorliegen, kann eine durch den/ die Eigner unterzeichnete Verlusterklärung eingereicht werden
Abmeldebestätigung
Beim Verkauf ins Ausland bzw. bei der Neuregistrierung im Ausland wird jedoch meist eine Abmeldebestätigung benötigt. Wir bieten folgende Varianten der Abmeldebestätigung an:
- Einfache Abmeldebestätigung
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille
Die Bestätigung kann in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Kroatisch ausstellt werden.
Bitte informieren Sie sich selbst bei der Behörde/ dem Land in dem das Boot neu angemeldet werden soll, welche Variante benötigt wird.
Zur Ausstellung einer Abmeldebestätigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Voraussetzung: Die Registrierung muss bereits abgemeldet sein/ werden
- Pflicht: Das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/ Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet.
- Das SEPA Lastschriftmandat muss immer vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mitgesendet werden, da mit Abmeldung der Registrierung das hier hinterlegte SEPA Lastschriftmandat erlischt
- Ist nur die Variante der Abmeldebestätigung angekreuzt, wird die Bestätigung in Deutsch ausgestellt
- Beantragt der Käufer die Abmeldebestätigung muss ein gültiger Eigentumsnachweis vorgelegt werden, zudem werden die Eigner Daten aus Datenschutzgründen auf der Abmeldebestätigung nicht aufgeführt
Bearbeitungsdauer für eine Abmeldebestätigung:
- Einfache Abmeldebestätigung: 5 Arbeitstage in der Nebensaison/ ca. 10 Arbeitstage in der Hauptsaison
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt und ca. 1-2 Arbeitstage später an die gewünschte Versandadresse via Einschreiben verschickt.
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt. Danach wird die notariell beglaubigte Abmeldebestätigung an das Gericht für die Apostille weitergeleitet. Dieser Vorgang kann von uns zeitlich nicht gesteuert werden und nimmt erfahrungsgemäß nochmals ca. 2-3 Wochen in Anspruch.
Hinweis: Der Termin beim Notar kann sich je nach Auftragslage verschieben.
Gebühren
Ausstellungsgebühren | ADAC Mitglieder | Nicht- Mitglieder |
---|---|---|
Neuausstellung | 27 € | 32 € |
Änderung, Duplikat, Verlängerung (automatisch oder einmalig) | 22 € | 24 € |
folgende zusätzliche Serviceleistungen werden gegen Gebühr angeboten
Serviceleistungen | Gebühr |
---|---|
Vorabversand des IBS per E-Mail Unmittelbar nach Erstellung des IBS erhalten Sie von uns eine Vorab-Kopie per E-Mail. Eine beschleunigte Bearbeitung ist in diesen Gebühren nicht enthalten. | 15 € |
Versand per Express - nur bei Online Beantragung buchbar Nach Bearbeitung und Erstellung des IBS, besteht die Möglichkeit, das Dokument per Express zu versenden. Der Versand des Original-Dokuments erfolgt am Tag der Ausstellung per Express mit persönlicher Zustellung. Keine beschleunigte Bearbeitung. | |
Region 1 - Deutschland | 30 € |
Region 2 - Italien, Kroatien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Türkei | 70 € |
Gebühr für andere Länder auf Anfrage | -- |
Expressbearbeitung - nur bei Online Beantragung buchbar Ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen in der ADAC Zentrale München erfolgt die Bearbeitung des Antrags innerhalb von 3 Arbeitstagen. Der Versand des Original-Dokuments erfolgt am Tag der Ausstellung per Express mit persönlicher Zustellung. | |
Region 1 - Deutschland | 75 € |
Region 2 - z.B. Italien, Kroatien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Türkei | 115 € |
Gebühr für andere Länder auf Anfrage |
Abmeldung Gebühren Schriftliche Bestätigung über die Abmeldung aus dem ADAC Bootsregister 25 € Bestätigung über die Abmeldung inklusive notarieller Beglaubigung 70 € Bestätigung über die Abmeldung inklusive notarieller Beglaubigung sowie Apostille 135 €
Zahlungsmöglichkeiten
Bankeinzug (SEPA-Lastschriftmandat)
Der Versand der Dokumente erfolgt – falls nicht anders angegeben – auf dem normalen Postweg.
Bearbeitungszeit
In der Saison von April bis Oktober variieren die Bearbeitungs- und somit Ausstellungszeiten des IBS enorm.
Die Sichtung bzw. Prüfung der Anträge für den Internationalen Bootsschein läuft chronologisch nach Eingangsdatum ab. Derzeit erfolgt diese nach ca. 10 Arbeitstage.
Vollständige Anträge werden am Tag der Prüfung ausgestellt und am nächsten Arbeitstag auf dem Postweg versendet.
Wir weisen darauf hin, dass ein nicht korrekt oder unvollständig ausgefüllter Antrag sowie fehlende Unterlagen zur Verzögerung des Ausstellungsprozesses führen, da auch diese Nachreichungen chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet werden.
Allgemeines zur Bootsregistrierung
Wann muss ein Boot angemeldet werden?
Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach.
Eine zusätzliche Registrierung beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.
Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.
Ausnahmen Wassermotorräder und Surfboards mit Jetantrieb: Diese müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen.
Bitte beachten Sie:
- Der IBS ersetzt nicht die von der zuständigen nationalen Behörde geforderten Dokumente und befreit die Fahrzeuge nicht von der Erfüllung der örtlichen Vorschriften, insbesondere nicht von der auf bestimmten Wasserstraßen geforderten technischen Untersuchung (z.B.: Bodensee, ungarischer Teil der Donau).
- Seegängige Fahrzeuge über 15 m Länge müssen in ein Seeschiffsregister eines deutschen Amtsgerichts eingetragen werden.
- Boote, die auf Binnengewässern fahren, müssen ab einer Verdrängung von mehr als 10 m³ (= 10 t Gewicht) in das Binnenschiffsregister eines deutschen Amtsgerichts eingetragen werden.
- Boote die gewerblich genutzt werden, z.B. für den Charterbetrieb, benötigen ein Bootszeugnis. Dieses wird durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter ausgestellt.
Wie lange ist der Bootsschein gültig?
Der IBS hat international eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. In Deutschland behält er darüber hinaus unbegrenzt seine Gültigkeit, solange keine Änderung an den eingetragenen Daten vorgenommen werden muss. Ein ungültig gewordenes Dokument ist dem ADAC mit Angabe über Änderungen, Verkauf oder Verlust unverzüglich im Original zurückzuschicken.
Der IBS wird immer auf eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Laut ECE-Resolution Nr. 13 rev. darf der IBS als Reisedokument beim Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert.
Wie muss das Bootskennzeichen angebracht werden?
Die Nummer des Internationalen Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Kennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A
Kontakt
Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns!
Schreiben Sie uns eine Mail an ibs@adac.de. Gern können Sie hierfür auch unser Kontaktformular verwenden.
Unsere Servicehotline steht Ihnen von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der
089 7676 6699 zur Verfügung.
Sie müssen ein Dokument nachreichen oder haben weitere Fragen zum internationalen Bootsschein? Per Post erreichen Sie uns über unsere Hausanschrift:
ADAC e.V.
Wassertouristik und Sportschifffahrt (TSW)
Hansastraße 19
80686 München
ADAC Wassersport-Versicherung
ADAC Mitglieder sparen 10% beim Abschluss der ADAC Wassersport-Versicherungen.
Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister.
ADAC Stützpunkt Marinas
ADAC Skipper sparen bei Vorlage der Clubkarte oder dem IBS vom ADAC in den Stützpunkmarinas der Sportschifffahrt.