Internationaler Bootsschein (IBS) – Das ADAC Bootskennzeichen

Egal, ob Segelboot, Schlauchboot, Motorboot oder Yacht: Sobald Ihr Boot eine bestimmte Größe hat, müssen Sie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und zum Grenzübertritt ein Bootskennzeichen anbringen. Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) erhalten Sie ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem Sie Ihr Bootskennzeichen nachweisen können. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu.

Die wichtigsten Informationen zum Internationalen Bootsschein

  • In Deutschland und in vielen anderen Ländern sind Bootskennzeichen vorgeschrieben
  • Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) lässt sich das Bootskennzeichen nachweisen
  • Der Internationale Bootsschein ist weltweit anerkannt und bringt viele Vorteile
  • Der ADAC stellt den IBS einfach und unkompliziert aus

Was ist der Internationale Bootsschein (IBS)?

Der Internationale Bootsschein wird weltweit als offizielles Bootspapier anerkannt und gilt als Kennzeichnungsnachweis und als Eigentumsnachweis für Boote und andere Wassersportfahrzeuge.

Die Nummer des Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Bootskennzeichen. Daher ist er für Freizeitskipper unverzichtbar, um unter Anderem auch Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, zu erleichtern und sich sowohl Zeit als auch Stress im Urlaub zu sparen.

Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Er darf nur von ausgewählten Behörden und Einrichtungen, die von der Bundesregierung dazu ermächtigt wurden, ausgestellt werden. Dazu gehört auch der ADAC.

National ist der Bootsschein unbegrenzt gültig und kann international für je 2 Jahre beantragt und verlängert werden. Auch eine automatische Verlängerung ist möglich.

Warum muss ich mein Boot anmelden?

Es gibt mehrere Gründe, das Boot für den IBS zu registrieren. Nicht nur ist ein Bootskennzeichen vielerorts vorgeschrieben – der IBS bringt auch weitere Vorteile.

Kennzeichnungspflicht in Deutschland

Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind gewisse Boote kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören:

  • Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt
  • Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor

Boote, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen auf deutschen Wasserstraßen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Der IBS wird in Deutschland zudem zum Einklarieren im Hafen benötigt. Bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei muss der IBS ebenfalls vorgewiesen werden.

Weltweite Vorteile

Für Freizeitskipper erleichtert der IBS Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, und spart im Urlaub Zeit als auch Stress. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde.

Im Ausland wird der Internationale Bootsschein (IBS) als offizielles Bootsdokument angesehen und akzeptiert.

Bootsbesitzer können mit dem IBS des ADAC:

  • ihr Eigentum nachweisen
  • es als Grenzübertrittsdokument verwenden und
  • ein Kennzeichen erhalten

Wie melde ich mein Boot beim ADAC an?

Die Bootsregistrierung und Beantragung des IBS kann online beim ADAC durchgeführt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, bequem, einfach und schnell

  • einen Antrag zu stellen
  • bestehende Registrierungen zu verwalten und abzuändern
  • benötigte Dokumente direkt online hochzuladen

Sie können Ihre Registrierung mit Vorlauf auch terminieren, sodass Sie Ihren Bootsschein auch in der Hauptsaison rechtzeitig erhalten.

Weitere Informationen zum Online-Antrag

Als ADAC-Mitglied genießen Sie zusätzliche Vorteile und können mittels personalisiertem Login noch mehr Zeit bei der Bootsregistrierung sparen. Die Bootsregistrierung ist aber auch für Nicht-Mitglieder möglich.

Sobald der Antrag geprüft und die Gebühren bezahlt sind, erhalten Sie den IBS per Post zugeschickt. Bei Bedarf können Sie im Antrag auch eine Express-Zustellung oder eine Vorab-Zusendung per E-Mail wählen.

Bitte beachten:
Wassermotorräder wie Jetski und Surfboards mit Jetantrieb müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen.

Wo muss ich das Bootskennzeichen anbringen?

Die Nummer auf Ihrem Internationalen Bootsschein ist zugleich auch Ihr Bootskennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A

Für Fahrten in Deutschland muss die Registriernummer deutlich sichtbar entweder einmal am Heck oder an beiden Seiten des Bootes – in mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund – angebracht werden. Für Fahrten in den Niederlanden beträgt die Schriftgröße 15 cm!

Sollte neben der Registriernummer auch ein Bootsname vorhanden sein, so muss auch dieser am Boot angebracht werden. In diesem Fall empfiehlt sich: Registriernummer an beiden Seiten des Bootes, Bootsname einmal am Heck.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Internationalen Bootsschein

Wo kann ich den Internationalen Bootsschein beantragen?

Den Internationalen Bootsschein können Sie einfach und unkompliziert online beim ADAC beantragen.

Was kostet der Internationale Bootsschein?

Die Ausstellungsgebühr für den Internationalen Bootsschein beträgt für ADAC-Mitglieder 27 € und für Nicht-Mitglieder 32 €. Es können zusätzliche Kosten für weitere Serviceleistungen, (z.B. Expressversand, Vorabversand per E-Mail, etc.) anfallen.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitungs- und somit Ausstellungszeiten des IBS sind abhängig von der Menge der eingehenden Anträge und können variieren. In der Hauptsaison (April bis Oktober) sind mindestens 24 Tage von der Antragsstellung bis zum Erhalt des IBS einzuplanen.

Was muss ich tun, wenn ich meine Registrierung ändern oder abmelden möchte?

Eine Aktualisierung, Änderung oder Abmeldung Ihrer Registrierung für den Internationalen Bootsschein ist ebenfalls online möglich. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu:

Ich möchte ein bereits existierendes Bootskennzeichen übernehmen (Eignerwechsel). Wie geht das?

Ob Sie ein Boot gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben: Um ein  bereits existierendes ADAC-Bootskennzeichen bei zu übernehmen, stellen Sie bitte einen Online-Antrag und laden Sie bitte Ihren Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Erbschein) im Antrag mit hoch. Außerdem geben Sie bitte dort das Kennzeichen, das Sie übernehmen wollen, mit an unter „ADAC-Registrierung bereits vorhanden?“.

Hinweis: Kennzeichen einer anderen ausstellenden Behörde oder Organisation abseits vom ADAC können leider nicht übernommen werden.

Ist die Bootsregistrierung auch für eine Eignergemeinschaft möglich?

Ja, die Registrierung eines Bootes auf eine Eignergemeinschaft ist ebenfalls möglich. Es können bis zu 6 Eigner im Internationalen Bootsschein eingetragen werden.

Zur Registrierung mehrerer Eigner ist die Zustimmung aller Eigner anhand einer Vollmacht für den antragstellenden Eigner (= Ansprechpartner der Registrierung) notwendig (die Vorlage dazu können Sie nachfolgend herunterladen und im Antrag hochladen). Im Anschluss können Sie die Daten aller Eigner eintragen und Personalausweiskopien aller Eigner hochladen.

 

Mein Boot wurde gestohlen. Was passiert mit meinem Bootskennzeichen?

Wenn Ihr Boot gestohlen wurde, können Sie den Diebstahl direkt per Mail an uns melden. Die Baunummer oder Motornummer wird dann von uns im System gesperrt und kann nicht mehr für Neuregistrierungen verwendet werden.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie sich unsicher sein, wie der Antrag auf Ausstellung des IBS auszufüllen ist, finden Sie mit unserer Ausfüllhilfe einen detaillierten Leitfaden, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wie der Online-Antrag auszufüllen ist.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Internationalen Bootsschein haben, können Sie uns gerne per Mail oder über unsere Servicehotline kontaktieren.

Weitere Vorteile für Skipper beim ADAC

Damit die Zeit auf dem Wasser noch schöner wird, bietet der ADAC für Skipper zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen.

ADAC Wassersport-Versicherung

ADAC Mitglieder sparen 10% beim Abschluss der ADAC Wassersport-Versicherungen.
Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister.

ADAC Stützpunkt Marinas

ADAC Skipper sparen bei Vorlage der Clubkarte oder dem IBS vom ADAC in den Stützpunkmarinas der Sportschifffahrt und erhalten weitere exklusive Vorteile.

ADAC Skipper-Portal

Das ADAC Skipper-Portal bietet die wichtigsten Informationen für alle, die gerne auf dem Wasser sind. Hier finden Skipper und Co. detaillierte Ratgeber, Törnvorschläge, Revierbeschreibungen, eine Hafen- und Marinadatenbank und zahlreiche weitere praktische Informationen – von Skipper für Skipper.

ADAC Skipper App

Die ADAC Skipper App ist dein Lotse im Hosentaschenformat und bietet zahlreiche praktische Features für Segler, Motorbootfahrer, Eigner, Charterer oder Bootssportler. Von detaillierten Infos zu Häfen, Marinas, Ankerplätzen und Bojenfeldern über die Möglichkeit, Törns aufzuzeichnen, bis hin zu personalisierten Boots-Informationen. In ihrer Basis-Version ist die App vollkommen kostenlos!