Abmeldung der Registrierung
Warum muss eine Bootsregistrierung abgemeldet werden?
Der Internationale Bootsschein des ADAC hat eine internationale Gültigkeit von zwei Jahren. In Deutschland behält er darüber hinaus unbegrenzt seine Gültigkeit, solange sich keine Änderung an den eingetragenen Daten ergeben.
Bei Veräußerung, Stilllegung oder Entsorgung des Fahrzeugs muss daher die Registrierung abgemeldet werden, da diese ohne Abmeldung weiterhin auf den Registrierungsinhaber aktiv bestehen bleibt.
Eine Neuanmeldung durch den Käufer z.B. ist erst nach Abmeldung der vorherigen Registrierung möglich.
Wer kann eine Registrierung abmelden?
Die Abmeldung kann vom / von den Registrierungsinhaber/n selbst beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Eignergemeinschaft die Abmeldung ausschließlich durch die Unterschrift aller eingetragenen Eigner erfolgen kann.
Der Käufer/ eine 3. Person kann durch Vorlage eines gültigen Nachweises, welcher den Verkauf des Bootes durch unseren Registrierungsinhaber belegt, abgemeldet werden. Dies kann z.B. ein vom Registrierungsinhaber handschriftlich unterschriebener Kaufvertrag oder eine Rechnung sein.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Eignergemeinschaft die Abmeldung ausschließlich durch die Unterschrift aller eingetragenen Eigner erfolgen kann. Informieren Sie sich bitte als Käufer selbst bei Ihrem Verkäufer, ob weitere Eigner auf dem Internationalen Bootsschein des ADAC eingetragen sind. Bestenfalls unterzeichnen alle eingetragenen Eigner den Kaufvertrag oder aber es wird ein von allen Registrierungsinhabern unterschriebener Zusatzvertrag zur Eigentumsübertragung überreicht.
Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?
Bitte senden Sie den zuletzt ausgestellter originalen Bootsschein an den ADAC per Post. Hinweis: Sollte der zuletzt ausgestellte originale Bootsschein nicht vorliegen, kann eine durch ausschließlich den/ die Eigner unterzeichnete Verlusterklärung eingereicht werden.
Bitte senden Sie das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister / Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und vom / von allen Eigner(n) handschriftlich unterzeichnet per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei) ein.
Abmeldung durch 3. Person, z.B. Käufer: Auch hier muss der zuletzt ausgestellte originale Bootsschein per Post eingereicht werden. Zudem senden Sie bitte einen gültigen Kaufvertrag zwischen Käufer und dem bei uns gemeldeten / aller gemeldeten Registrierungsinhaber per Email oder Post.
Hinweis: Sollte der zuletzt ausgestellte originale Bootsschein nicht vorliegen, kann eine durch ausschließlich den / die Eigner unterzeichnete Verlusterklärung eingereicht werden.
Wie lange dauert die Abmeldung der Registrierung?
Auch Anträge zur kostenlosen Abmeldung einer Registrierung werden nach Eingangsdatum chronologisch geprüft und bearbeitet. Fehlende bzw. unvollständig vorliegende Unterlagen führen zu Verzögerungen. Bitte informieren Sie sich vorab über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Abmeldebestätigung
Beim Verkauf ins Ausland bzw. bei der Neuregistrierung im Ausland wird jedoch meist eine Abmeldebestätigung benötigt. Wir bieten folgende Varianten der Abmeldebestätigung an:
- Einfache Abmeldebestätigung
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille
Die Bestätigung kann in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Kroatisch ausstellt werden.
Bitte informieren Sie sich selbst bei der Behörde/ dem Land in dem das Boot neu angemeldet werden soll, welche Variante benötigt wird.
Zur Ausstellung einer Abmeldebestätigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Voraussetzung: Die Registrierung muss bereits abgemeldet sein/ werden
- Pflicht: Das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/ Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet.
- Das SEPA Lastschriftmandat muss immer vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mitgesendet werden, da mit Abmeldung der Registrierung das hier hinterlegte SEPA Lastschriftmandat erlischt
- Ist nur die Variante der Abmeldebestätigung angekreuzt, wird die Bestätigung in Deutsch ausgestellt
- Beantragt der Käufer die Abmeldebestätigung muss ein gültiger Eigentumsnachweis vorgelegt werden, zudem werden die Eigner Daten aus Datenschutzgründen auf der Abmeldebestätigung nicht aufgeführt
Bearbeitungsdauer für eine Abmeldebestätigung:
- Einfache Abmeldebestätigung: 5 Arbeitstage in der Nebensaison/ ca. 10 Arbeitstage in der Hauptsaison
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt und ca. 1-2 Arbeitstage später an die gewünschte Versandadresse via Einschreiben verschickt.
- Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt. Danach wird die notariell beglaubigte Abmeldebestätigung an das Gericht für die Apostille weitergeleitet. Dieser Vorgang kann von uns zeitlich nicht gesteuert werden und nimmt erfahrungsgemäß nochmals ca. 2-3 Wochen in Anspruch.
Hinweis: Der Termin beim Notar kann sich je nach Auftragslage verschieben.