Abmeldung der Registrierung

Bootseigner sind verpflichtet, ihr Boot bei Veräußerung, Stilllegung oder Entsorgung des Fahrzeugs umgehend abzumelden, da die Registrierung ohne Abmeldung weiterhin auf den Registrierungsinhaber aktiv bestehen bleibt. Der Original-Bootsschein darf bei Verkauf nicht an den Käufer übergeben werden.

Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie auch eine schriftliche Abmeldebestätigung benötigen, wie z.B. beim Verkauf Ihres Bootes ins Ausland, ist dies kostenpflichtig.

Eine Neuanmeldung durch den Käufer z.B. ist erst nach Abmeldung der vorherigen Registrierung möglich.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen.

Welche Unterlagen werden zur Abmeldung benötigt?

Bitte senden Sie das ausgefüllte FormularAbmeldung aus dem Bootsregister / Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ oder den Kaufvertrag von allen eingetragenen Eignern handschriftlich unterzeichnet per E-Mail an ibs@adac.de (PDF- / JPG-Datei) ein.

Fügen Sie ein Foto des entwerteten, ungültigen Original-Bootsscheins mit an (z.B. durchgestrichen oder zerschnitten).

Wie lange dauert die Abmeldung der Registrierung?

Auch Anträge zur kostenlosen Abmeldung einer Registrierung werden nach Eingangsdatum chronologisch geprüft und bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer variiert und kann je nach Saison ca. 10 Arbeitstage dauern.

Fehlende bzw. unvollständig vorliegende Unterlagen führen zu Verzögerungen. Wird zusätzlich eine Abmeldebestätigung gewünscht, kann sich das ebenfalls auf die Bearbeitungszeit auswirken.

Schriftliche Abmeldebestätigung

Beim Verkauf ins Ausland bzw. bei der Neuregistrierung im Ausland wird jedoch meist eine Abmeldebestätigung benötigt. Wir bieten folgende Varianten der Abmeldebestätigung an:

  • Einfache Abmeldebestätigung
  • Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung
  • Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille

Die Bestätigung kann in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Spanisch, Englisch und Kroatisch ausstellt werden.

Bitte informieren Sie sich selbst bei der Behörde/ dem Land in dem das Boot neu angemeldet werden soll, welche Variante benötigt wird.

Alle Informationen zu den anfallenden Gebühren für eine Abmeldebestätigung finden Sie in unserer Gebührenübersicht.

Benötigte Unterlagen zur Ausstellung einer Abmeldebestätigung

  • Voraussetzung: Die Registrierung muss bereits abgemeldet sein/ werden
  • Pflicht: Das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/ Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet.
    • Ist nur die Variante der Abmeldebestätigung angekreuzt, wird die Bestätigung in Deutsch ausgestellt
    • Beantragt der Käufer die Abmeldebestätigung, muss ein gültiger Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Zudem werden die Eigner Daten aus Datenschutzgründen auf der Abmeldebestätigung nicht aufgeführt

Bearbeitungsdauer für eine Abmeldebestätigung

  • Einfache Abmeldebestätigung: ca. 10 Arbeitstage
  • Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt und ca. 1-2 Arbeitstage später an die gewünschte Versandadresse via Einschreiben verschickt.
  • Abmeldebestätigung mit notarieller Beglaubigung und Apostille: Notartermin findet in der Regel jede zweite Woche im Monat statt. Die Abmeldebestätigung wird beim nächsten Notartermin beglaubigt. Danach wird die notariell beglaubigte Abmeldebestätigung an das Gericht für die Apostille weitergeleitet. Dieser Vorgang kann von uns zeitlich nicht gesteuert werden und nimmt erfahrungsgemäß nochmals ca. 2-3 Wochen in Anspruch.

Hinweis: Der Termin beim Notar kann sich je nach Auftragslage verschieben.

Abmeldeformular für die Bootsregistrierung