Registrierung von Eigenbau oder Hausboot

Wenn Sie ein selbst gebautes Boot oder ein Hausboot registrieren und einen Internationalen Bootsschein (IBS) des ADAC beantragen möchten, sind einige spezielle Anforderungen zu erfüllen. Welche das sind, führen wir im Nachfolgenden auf.

Hinweis: Die folgenden Abschnitte sind nur für Eigner relevant, die einen Eigenbau oder ein Hausboot registrieren möchten. Grundlegende Informationen zur Registrierung von Booten der bekannten Serien-Hersteller finden Sie hier:

Wichtig ist: Eine Registrierung kann nur für fahrtaugliche Boote im Sinne der Kleinfahrzeugkennzeichenverordnung ausgestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

Informationen zur Registrierung von Eigenbauten

Bei der Registrierung von Eigenbauten wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:

  1. Sie haben Ihr Boot komplett selbst gebaut
  2. Sie haben Ihr Boot nach einem gekauften Muster-Bauplan gebaut
  3. Sie haben Ihr Boot auf einem bestehenden Rumpf eines Serienherstellers aufgebaut

Je nachdem, welche Variante zutrifft, werden für die Registrierung unterschiedliche Dokumente benötigt, die wir nachfolgend näher erläutern.

Bitte beachten Sie, dass für Eigenbauten kein Bestandsschutz existiert.

Wir behalten uns vor, erforderlichen Unterlagen erneut anzufordern, gegebenenfalls ein Gutachten nachzufordern, oder die Fortführung der Registrierung abzulehnen.
Im Falle eines Kaufs/Verkaufs empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns.

Informationen zur Registrierung von Hausbooten

Bei der Registrierung von Hausbooten wird zwischen den folgenden Fällen unterschieden:

  1. Sie haben ein Hausboot von einem Serien-Hersteller gekauft
  2. Sie haben Ihr Hausboot mit Rümpfen eines Serien-Herstellers selbst gebaut
  3. Sie haben Ihr Hausboot komplett selbst gebaut

Je nachdem, welche Variante zutrifft, werden für die Registrierung unterschiedliche Dokumente benötigt, die wir nachfolgend näher erläutern.

Bitte beachten Sie, dass es für die unter Punkt 2 und 3 angegebenen Boote keinen Bestandsschutz bei der Registrierung gibt.

Wir behalten uns vor, bei einem Eignerwechsel die erforderlichen Unterlagen erneut anzufordern, gegebenenfalls ein Gutachten nachzufordern, oder die Fortführung der Registrierung abzulehnen. Im Falle eines Kaufs/Verkaufs empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns.

Sonderfall: Registrierung von selbst gebauten E-Foils

Zur Registrierung von selbst gebauten E-Foils ist grundsätzlich ein aktuelles Fahrtauglichkeitsgutachten eines anerkannten Sachverständigen einzureichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Verbands der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen

Eine Registrierung von selbst gebauten Foils ist grundsätzlich nicht möglich.

Wichtig: Eine Registrierung von selbst gebauten E-Foils ohne Gutachten ist nicht möglich.

Was wir nicht registrieren

Es gibt mehrere Arten von Wasserfahrzeugen, die wir nicht registrieren. Dazu gehören:

  • Floating-Homes
  • Flöße
  • Hovercrafts/Luftkissenboote
  • schwimmende Plattformen / Badeinseln
  • Arbeitspontons
  • Schwimmkörper (schwimmtauglich gemachte Gegenstände: z. B.: alte Öl-Fässer, Gewehrkoffer, oder ähnliches)
  • Umgebaute Arbeitsboote
  • Um- oder Eigenbauten auf der Basis von Schlauchbooten oder Stand-Up-Paddelboards.
  • Foils
  • Mehrrumpf-Um- oder Eigenbauten unter Verwendung mehrerer Einrumpf-Boote.