Eignergemeinschaft

Wenn sich eine Eignergemeinschaft für den IBS registrieren möchte, sind einige Besonderheiten zu beachten. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen, worauf Sie als Eignergemeinschaft bei der Bootsregistrierung achten sollten.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben, finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema weitere Informationen.

Wie registriere ich eine Eignergemeinschaft?

Sie stellen einen Online-Neuantrag, tragen Eigner 1 (siehe unten) ein und fügen die Personalausweiskopien aller Eigner sowie das Formular „Zusatzblatt Eignergemeinschaft“ an.

Es können bis zu 6 Eigner im internationalen Bootsschein eingetragen werden. Bei mehr als 2 Eignern wird dann nur der erste Eigner mit voller Adresse abgedruckt, die anderen Eigner werden namentlich erwähnt.

Wichtig:
Der erste eingetragene Eigner „Eigner 1“ ist auch für uns der Ansprechpartner bei allen Rückfragen zum Internationalen Bootsschein (z.B. für Änderungen, Verlängerungen, Nachforderungen). Daher empfehlen wir Ihnen, von Beginn an feste Regeln über die zukünftige Verwaltung des Bootsscheins zu treffen.

Wie ändere ich eine Eignergemeinschaft?

Oder: Es kommt ein zweiter Eigner dazu. Wie nehme ich eine Eignergemeinschaft in die Bootsregistrierung auf?

Dazu füllen Sie bitte das Änderungsformular aus. Hier können Sie nicht nur die persönlichen Daten von Eigner 1 sowie Daten der Bootsregistrierung ändern (z.B. Funkausrüstung), sondern auch die Eigner ändern. Dazu füllen Sie den passenden Punkt „Ausscheiden eines Eigners / mehrerer Eigner“, „Änderung des Ansprechpartners“, „Änderung der persönlichen Daten eines Eigners“ / „Hinzufügen eines Eigners“ im Formular aus.

Wichtig ist, dass bei Änderungen der Eignergemeinschaft immer

  • alle Eigner, die derzeit in der Registrierung eingetragen sind,
  • sowie alle Eigner, die mit Ausfüllen des Änderungsformular in die Registrierung aufgenommen werden sollen,

mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift auf dem Formular der Änderung zustimmen müssen.

Hinweis: Sollte Eigner 1 ausscheiden, muss ein neuer Eigner 1 bestimmt und im Formular angegeben werden.

Wie melde ich die Bootsregistrierung als Eignergemeinschaft ab?

Die Abmeldung kann bei einer Eignergemeinschaft ausschließlich durch die Unterschrift aller eingetragenen Eigner erfolgen. Diese Unterschriften können sich auf dem Kaufvertrag, auf einem Dokument zur Abmeldung oder auf dem Abmeldeformular befinden und müssen handschriftlich unterschrieben sein.

Informieren Sie sich daher bitte als Käufer selbst bei Ihrem Verkäufer, ob weitere Eigner auf dem Internationalen Bootsschein des ADAC eingetragen sind.

Welche Unterlagen werden für eine Eignergemeinschaft benötigt?

  • Bei Anmeldung: Online-Antrag, Zusatzblatt Eignergemeinschaft sowie Personalausweiskopien aller Eigner
  • Bei Änderung / Verlängerung der Bootsregistrierung: Änderungsformular, ausgefüllt und unterschrieben von Eigner 1 (Ansprechpartner)
  • Bei Änderung der Eignergemeinschaft: Änderungsformular, ausgefüllt und auf der passenden Seite unterschrieben von allen Eignern, die bis zur Änderung eingetragen waren, und von allen Eignern, die aufgenommen werden sollen
  • Bei Abmeldung: Kaufvertrag / Dokument zur Abmeldung wie z.B. Zusatzvertrag zur Eigentumsübertragung / Abmeldeformular mit den Unterschriften aller eingetragenen Eigner

Fehlende bzw. unvollständig vorliegende Unterlagen führen zu Verzögerungen. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Bearbeitungsstand.