IBS: Alles zur Übernahme eines Bootskennzeichens
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für den Internationalen Bootsschein (IBS) ein bereits bestehendes Bootskennzeichen zu übernehmen. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Kennzeichenübernahme.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Voraussetzungen für die Kennzeichenübernahme
- Ablauf einer Kennzeichenübernahme
- Benötigte Unterlagen für die Übernahme eines IBS
- Bearbeitungsdauer einer Übernahme
Antworten auf allgemeine Fragen zum Internationalen Bootsschein oder zum Bootskennzeichen haben wir auf unserer Übersichtsseite zum Thema zusammengefasst.
Welches Bootskennzeichen kann übernommen werden?
Im Rahmen der Kennzeichenübernahme können nur Bootskennzeichen des ADAC übernommen werden. Kennzeichen von anderen ausstellenden Organisationen können nicht übernommen werden.
Der Internationale Bootsschein ist nur gültig, wenn alle Angaben auf dem Internationalen Bootsschein korrekt sind. Daher berechtigt die Weitergabe des Internationalen Bootsschein an den neuen Eigner nicht zur weiteren Nutzung des Kennzeichens. Ebenso muss der inkorrekte Bootsschein ungültig gemacht werden sowie die vorherige Registrierung abgemeldet werden, da diese ohne Abmeldung weiterhin auf den Registrierungsinhaber aktiv bestehen bleibt.
Eine Neuanmeldung durch den Käufer z.B. ist mit Abmeldung der vorherigen Registrierung möglich.
Ein Internationaler Bootsschein des ADAC kann nur
- an deutsche Staatsbürger
- Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland (Nachweis durch Meldebescheinigung)
- oder Firmen mit deutschem Firmensitz (Nachweis durch Gewerbeanmeldung / Auszug aus dem Handelsregister)
ausgestellt werden.
Wie kann ein Bootskennzeichen des ADAC übernommen werden?
Beim Kauf eines Bootes und der gewünschten Übernahme des Kennzeichens muss die alte Registrierung abgemeldet und ein neuer Online-Antrag auf unserer Website gestellt werden. Ein Änderungsantrag ist bei einem Eigentümerwechsel nicht korrekt.
Wer kann die Registrierung abmelden?
Es gibt zwei Personengruppen, die eine bestehende Bootsregistrierung abmelden können:
- Der/die Registrierungsinhaber selbst
- Eine Drittperson (z.B. Käufer)
Die Abmeldung kann vom Registrierungsinhaber/von den Registrierungsinhabern selbst beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Eignergemeinschaft die Abmeldung ausschließlich durch die Unterschrift aller eingetragenen Eigner erfolgen kann.
Der Käufer kann den Antrag online stellen und im Antrag einen gültigen Nachweis, welcher die Übertragung des Bootes durch unsere(n) Registrierungsinhaber belegt, abgemeldet werden. Dies kann z.B. ein vom Registrierungsinhaber handschriftlich unterschriebener Kaufvertrag oder eine Rechnung sein.
Informieren Sie sich bitte als Käufer selbst bei Ihrem Verkäufer, ob weitere Eigner auf dem Internationalen Bootsschein des ADAC eingetragen sind. Bestenfalls unterzeichnen alle eingetragenen Eigner den Kaufvertrag oder aber es wird ein von allen Registrierungsinhabern unterschriebener Zusatzvertrag zur Eigentumsübertragung überreicht.
Das Kennzeichen wird 2 Monate nach Abmeldung für den neuen Eigner reserviert. Wird innerhalb dieser Frist ein Neuantrag gestellt, kann das Kennzeichen übernommen werden.
Benötigte Unterlagen für die Kennzeichenübernahme
Für die Kennzeichenübernahme werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Originaler IBS des Voreigners (Übermittlung durch den Voreigner)
- Formular zur Abmeldung/Kaufvertrag
- Neuantrag online
Sollte Ihnen der originale Bootsschein des ADAC von unserem Registrierungsinhaber ausgehändigt worden sein, senden Sie uns bitte einen fotografischen Nachweis, dass der Bootsschein ungültig gemacht worden ist.
Bitte laden Sie den Kaufvertrag oder das Formular „Abmeldung aus dem Bootsregister/Antrag auf Ausstellung einer Abmeldebestätigung“ ausgefüllt und vom/von allen Voreigner(n) handschriftlich in Ihrem Neuantrag mit hoch.
Stellen Sie einen Neuantrag online auf unserer Website. Ein Änderungsantrag ist bei einem Eigentümerwechsel nicht möglich.
Tragen Sie hier das Kennzeichen, das Sie übernehmen wollen, ein:
Wie lange dauert die Übernahme der Registrierung und des Kennzeichens?
Sämtliche IBS-Anträge, also auch die Anträge auf Kennzeichenübernahme, werden nach Eingangsdatum chronologisch geprüft und bearbeitet. Fehlende bzw. unvollständig vorliegende Unterlagen führen zu Verzögerungen.