CE-Kennzeichnung für Sportboote: Was Skipper wissen müssen

Alles Wichtige zur CE-Kennzeichnung für Sportboote: Infos zu gesetzlichen Anforderungen, Seetauglichkeitskategorien, EU-Konformitätserklärung und welche Boote eine CE-Zertifizierung benötigen.

Die CE-Zertifizierung ist ein entscheidender Faktor beim Kauf von Booten und deren Handel innerhalb der Europäischen Union. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die CE-Kennzeichnung, die verschiedenen Kategorien und warum sie für Bootseigner und Käufer so wichtig ist.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist die CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass ein Produkt den Anforderungen der Europäischen Union entspricht. CE steht dabei für „Conformité Européenne“, was so viel wie „Europäische Konformität“ bedeutet.

Auch alle Sportboote, die innerhalb der Europäischen Union erstmalig in Verkehr gebracht werden, müssen seit Inkrafttreten der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG im Jahr 1998 zertifiziert und CE-gekennzeichnet sein. Nur dann dürfen sie auch grenzüberschreitend gehandelt werden.

Im Rahmen der CE-Zertifizierung müssen die Boote vorgegebene Kriterien in den folgenden Bereichen erfüllen:

  • Seetüchtigkeit
  • Lärmemissionen
  • Abgasemissionen

Inzwischen wird die CE-Kennzeichnung über die Richtlinie 2013/53/EU (EU Sportboot-Richtlinie) und der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV) geregelt.

Die Kennzeichnung erfolgt sowohl für das Boot als auch für den Motor. Ob ein Boot über eine CE-Kennzeichnung verfügt, erkennt man an der CE-Plakette am Steuerstand und an der Baunummer des Bootes, welche sichtbar am Heck des Bootes angebracht sein müssen.

Ein CE-Typenschild der Kategorie B.
Ein CE-Typenschild der Kategorie B. Foto: Gemeinfrei

 

Welche Boote eine CE-Kennzeichnung benötigen

Gemäß den zugrunde liegenden Richtlinien benötigen alle Sportboote

  • zwischen 2,5 Meter und 24 Meter Länge
  • die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht wurden

eine CE-Kennzeichnung. Auch für Wassermotorräder besteht seit dem 01.01.2006 eine Konformitätspflicht.

Die Kennzeichnungspflicht gilt sowohl für neue Boote als auch für Gebrauchtboote.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind:

  • Kanus und Kajaks
  • Gondeln und Tretboote
  • Renn- und Trainingsboote (wenn sie vom Hersteller als solche gekennzeichnet sind)
  • (Motorisierte) Surfbretter
  • Amphibienfahrzeuge
  • Oldtimer-Boote (älter als 50 Jahre)
  • Eigenbauboote (sofern sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Inbetriebnahme auf dem EU-Markt weiterverkauft werden)

Wurde ein Boot oder eine Yacht bereits vor dem 16.06.1998 innerhalb der EU in Betrieb genommen, ist ebenfalls keine CE-Zertifizierung notwendig.

EU-Konformitätserklärung: Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung

Zwingende Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen eines Bootes im Europäischen Wirtschaftsraum ist eine sogenannte EU-Konformitätserklärung. Damit bestätigt der „verantwortliche Hersteller“ oder ein in der EU bevollmächtigter Partner des Herstellers, dass das Boot gemäß den vorgegebenen Richtlinien in der EU gefertigt wurde und die entsprechenden Baunormen eingehalten wurden. Häufig ist die Konformitätserklärung Bestandteil des Handbuchs.

Folgende Angaben müssen auf der Konformitätserklärung zwingend enthalten sein:

  • Ab Baujahr 1998: „EU-Richtlinie 94/25/EG“
  • Ab Baujahr 2003: „EU-Richtlinie 2003/44/EG“
  • Ab Baujahr 2017: „EU-Richtlinie 2013/53/EG“
  • Adresse des Herstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Baunummer (CIN – Craft Identification Number)
  • Modellbezeichnung des Bootes
  • Länge und Breite des Bootes
  • Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Ausstellers

Regeln zu CE-Kennzeichnung und CE-Plakette

Ein CE-zertifiziertes Boot muss folgende Dinge aufweisen:

  • Eine fest am Boot angebrachte CE-Plakette
  • Eine Konformitätsurkunde (vom Hersteller oder EU-Importeur unterzeichnet)
  • Ein Handbuch in der Landessprache des Zielmarktes

Die CE-Plakette muss folgende Informationen enthalten:

  • Maximal zulässige Anzahl der Personen an Bord
  • Maximale Zuladung
  • Maximal zulässige Motorleistung
  • CE-Kategorie (Seetauglichkeitskategorie)
  • CE-Logo und Kennnummer

Werden die Vorgaben rund um die CE-Kennzeichnung missachtet, kann das für den Käufer eines Bootes weitreichende Folgen haben.

So können Boote ohne CE-Kennzeichnung innerhalb der gesamten EU bei Kontrollen von den Behörden an die Kette gelegt werden. Daneben drohen Eignern teils empfindliche Bußgelder.

Auch Schadensfälle bei nicht zertifizierten Booten werden von den meisten Versicherern in der Regel nicht übernommen.

Die CE-Kategorien im Überblick

Die CE-Kennzeichnung gibt auch Auskunft über die Seetauglichkeit von Booten. Hier wird zwischen den vier Seetauglichkeitskategorien A, B, C und D unterschieden. Diese wurden eingeführt, damit Bootskäufer klar erkennen können, für welche Beanspruchung ein Boot gebaut und konzipiert wurde.

Bis 2013 wurden die Kategorien nach der Distanz zur Küste benannt (A für Hochsee, B für außerhalb von Küstengewässern, C für küstennahe Gewässer und D für geschützte Gewässer). Dies wurde mit Einführung der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU abgeschafft, da das Krängungsverhalten des Bootes nicht unbedingt mit dem Abstand zur Küste, sondern vielmehr mit Seegang und Wind zusammenhängt.

Inzwischen sind den einzelnen Kategorien deshalb Windstärken und Wellenhöhen zugeordnet, denen das Wasserfahrzeug bei voller Beladung sicher widerstehen muss.

CE-KategorieWindstärke BeaufortSignifikante WellenhöheTextbeschreibung
A>8>4 MeterAusgelegt für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und signifikanten Wellenhöhen über 4 m auftreten können (z. B. im Hochseebereich) und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen können, jedoch ausschließlich extremer Wetterverhältnisse (z. B. Hurrikans).
Bbis einschl. 8bis einschl. 4 MeterAusgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis einschließlich 4 m auftreten können (z.B. außerhalb von Küstengewässern).
Cbis einschl. 6bis einschl. 2 MeterAusgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen bis einschließlich 2 m auftreten können (z.B. in küstennahen Gewässern, großen Buchten, Flussmündungen, Seen und Flüssen).
Dbis einschl. 4bis einschl. 0,5 MeterAusgelegt für Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich 0,5 m auftreten können (z.B. aufgrund von vorbeifahrenden Schiffen oder in geschützten Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen Flüssen und Kanälen),

Nachzertifizierung von importierten Sportbooten

Boote, die nicht über einen Händler bzw. Generalimporteur verkauft werden, sondern privat z.B. aus den USA importiert werden, besitzen keine EU-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung.

Diese Boote müssen eine sogenannte Nachzertifizierung (PCA) durchlaufen. Dabei wird das Boot von einem Gutachter inspiziert, welcher die baulichen Veränderungen am Boot bestimmt.

Die Nachzertifizierung ist unabhängig vom Baujahr des Bootes. Bei älteren Booten kann oftmals auch ein Motorenwechsel notwendig sein, da diese die Grenzwertvorgaben der EU meist nicht einhalten.

Der ADAC empfiehlt, keine Boote selbst zu importieren, die älter als Baujahr 2003 sind.

Firmen und Organisationen, die eine Nachzertifizierung von Booten anbieten, sind