Gesetz über digitale Dienste – DSA
1. Kontaktstelle für Behörden und Nutzer, gem. Art. 11 und Art. 12 DSA:
digitalregulierung.ev@adac.de
Zusätzlich verweisen wir auf die Kontaktangaben in unserem Impressum
Kommunikationssprache: Deutsch
2. Melde- und Abhilfeverfahren, gem. Art. 16 DSA
Gemäß Artikel 16 DSA, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns auf rechtswidrige Inhalte auf unserem ADAC Skipper Portal (Hosting Dienst in Form der Online-Plattform) oder in unserer ADAC Skipper App (Hosting Dienst) über unser Online-Meldeformular zu informieren:
Hier geht es zu unserem Online-Meldeformular
3. Information zu Beschränkungen von Nutzerinhalten (Art. 14 DSA), zu unserem internen Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeit (Art. 21 DSA)
Wir bieten Ihnen mit dem ADAC Skipper Portal und unserer ADAC Skipper App Hosting-Dienste an, welche keinen Raum für rechtswidrige Inhalte bieten.
Wir tolerieren auf unseren Hosting-Diensten insbesondere keine durch Ihre Inhalte oder Bilder ausgedrückte und dargestellte Hassrede, Desinformation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Verletzung von Urheberrechten.
Erkennen wir rechtswidrige Inhalte anhand unserer Prüfung, wie illegale, unangemessene oder potentiell unsichere Inhalte oder werden uns solche proaktiv von Ihnen gemeldet, überprüfen wir diese und entscheiden über die erforderlichen Maßnahmen.
Im Sinne des DSA nehmen wir daher bestimmte Einschränkungen zur Eindämmung von Gesetzesverstößen vor. Beispielsweise können wir die Sichtbarkeit von Nutzerinhalten ganz oder teilweise einschränken und Inhalte löschen. Ebenso ist es möglich, dass wir zum Schutz vor rechtswidriger Verwendung unserer Hosting-Dienste, die Erbringung unseres Dienstes gegenüber Nutzern vollständig oder teilweise aussetzen oder beenden.
Sofern Sie als Nutzer unseres ADAC Skipper Portals als Online-Plattform, mit einer solchen Entscheidung im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagementsystems nicht einverstanden sind, können Sie sich gem. Art. 20 DSA innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der angegriffenen Entscheidung per E-Mail an digitalregulierung.ev@adac.de wenden.
Sie haben in Bezug auf das ADAC Skipper Portal als Online-Plattform außerdem gem. Art. 21 DSA das Recht, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen, wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Entscheidung der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle nicht bindend ist und Nutzer weiterhin das Recht haben, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Der ADAC e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
4.Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung, gem. Art. 23 DSA
Wir tolerieren keine rechtsmissbräuchliche Verwendung unseres ADAC Skipper Portals. Hierunter verstehen wir das häufig offensichtliche Bereitstellen rechtswidriger Inhalte.
Zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung unserer Online-Plattform ergreifen wir daher eigeninitiativ erforderliche Maßnahmen und haben entsprechende Regeln für den Umgang mit rechtwidrigen Inhalten aufgestellt.
1. Prüfprozess und Maßnahmen
Manuelle Prüfung: Jeder eingereichte Inhalt (bspw. eine Rezension für Häfen) und jedes hochgeladene Element (bspw. Bild) werden zunächst manuell bei uns im Backend auf rechtswidrige Inhalte oder Darstellungen bzw. rechtsmissbräuchliche Verwendung geprüft, bevor sie veröffentlicht werden.
Rückfragen: Bei Unklarheiten oder potenziellen Problemen wird Rücksprache mit dem Betroffenen oder dem Nutzer gehalten, der den rechtswidrigen Inhalt abgegeben hat.
Aussetzung der Dienste: Nutzer, die häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, werden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Ebenso behalten wir uns vor, die Bearbeitung von häufig eingehenden offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden einzustellen.
2. Beurteilungskriterien zur Einstufung eines missbräuchlichen Verhaltens
Anzahl der Verstöße: Die absolute Anzahl und der relative Anteil der rechtswidrigen Inhalte werden von uns berücksichtigt. D.h., dass wir sowohl die Gesamtzahl der gemeldeten Inhalte als auch den Anteil dieser gemeldeten Inhalte im Verhältnis zur Gesamtzahl der bereitgestellten Informationen oder Meldungen berücksichtigen. Beide Aspekte sind wichtig, um eine fundierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob ein bestimmtes Verhalten als missbräuchliche Verwendung eingestuft werden sollte.
Schwere der Verstöße:
Überdies berücksichtigen wir die Schwere des Verstoßes, indem wir neben der Art des Verstoßes auch dessen tatsächliche oder potenzielle Folgen betrachten. Beispielsweise könnten Inhalte, die zu Gewalt aufrufen, als schwerwiegender betrachtet werden als andere Arten von Verstößen.
Absichten des Nutzers: Sofern die Absichten des Nutzers, welcher die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht, ermittelt werden können, fließen diese in die Beurteilung mit ein. Beispielsweise kann hierdurch festgestellt werden, ob der Nutzer absichtlich versucht, das System zu missbrauchen oder andere Gründe sein Verhalten ausgelöst haben. Zur Ermittlung dieser Absicht kontaktieren wir die entsprechenden Nutzer und stellen Rückfragen zur Aufklärung dieser Absicht.
5.Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer unserer Online-Plattform, gem. Art. 24 Abs. 2 DSA
Nutzeranzahl:
Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer des ADAC Skipper Portals hat in den vergangenen sechs Monaten 83.163 betragen (Berechnung von August 2024 bis Januar 2025).
6.Transparenzbericht, gem. Art. 15 DSA
Nach Art. 15 Abs. 1 DSA sind wir verpflichtet, einmal jährlich Transparenzberichte über von uns durchgeführte Moderationen von Inhalten zu veröffentlichen.
Transparenzberichte 2024:
Transparenzbericht_ADAC Skipper Portal_2024
Transparenzbericht_ADAC Skipper App_2024