Einstieg in den Wassersport

Bootfahren ohne Führerschein

Was spricht dagegen, die Landschaften Deutschlands vom Wasser aus zu entdecken? Unsere Wasserstraßen sind bestens erschlossen und bieten vielfältige Möglichkeiten, Land, Leute und Städte mit einem geliehenen oder dem eigenen Boot zu erkunden.

Um diesen Fahrspaß selbst zu erleben, ist bis zu einer Motorisierung mit Verbrenner-Motoren von 15 PS oder 11,03 Kilowatt und einer Bootslänge bis 20 m in Deutschland – einige, wenige regionale Ausnahmen bestätigen die Regel – kein Führerschein erforderlich. Boote mit Elektroantrieb dürfen mit maximal 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1 führerscheinfrei gefahren werden.

Für den Fahranfänger ergibt sich eine große Auswahl an Booten, beginnend bei Schlauchbooten oder kleineren Motorbooten über Segelboote bis hin zu Hausbooten. Mit ein wenig Übung kann der Umgang mit diesen Wasserfahrzeugen schnell erlernt werden.

Welches Boot darf ich fahren?

Die Geschmäcker sind verschieden. Mit einem führerscheinfreien Motor wird ein aufblasbares Boot aufgrund des geringen Gewichts am schnellsten vorangetrieben. Wer es komfortabler bevorzugt, aber immer noch flott unterwegs sein will, der kann auch kleinere Festrumpfboote aus GFK (Kunststoff) mit dieser Motorisierung fahren.
Größere Kajütboote bieten die Möglichkeit der Übernachtung und damit den Vorteil, länger auf dem Wasser zu verweilen. Je größer aber das Boot, desto umfangreicher wird der Transportaufwand. Bei GFK-Booten sind bereits ein Trailer (Bootsanhänger) und eine Anhängerkupplung am Kfz erforderlich. Ein Schlauchboot hingegen kann zusammengelegt im Kofferraum transportiert werden.

Übersicht führerscheinfreies Fahren

Was bedeutet eigentlich Binnen und See? Für manchen kann hier schon ein Missverständnis
entstehen.

  • Binnen steht für Binnenschifffahrtsstraßen: Seen, Flüsse, Kanäle, wie z.B. die
    Müritz (Deutschlands größter Binnensee), die Elbe, Rhein-Main-Donau-Kanal
  • See steht für Seeschifffahrtsstraßen: Küstengewässer, das Meer, die hohe See,
    wie z.B. Flensburger Förde, Nordsee, Atlantik
Binnen
See
Motorisierte Boote
(Verbrennungsmotor)
Motorleistung ≤ 15 PS
Länge: 20 m
Mindestalter: 16 Jahre
nicht gewerblich
Motorleistung ≤ 15 PS
Länge: unbegrenzt
Mindestalter: 16 Jahre
nicht gewerblich
Motorisierte Boote
(Elektromotor in der Betriebsart S1
/Dauerbetrieb nach DIN EN 60034-1)
Motorleistung ≤ 7,5 kw
Länge: 20 m
Mindestalter: 16 Jahre
Nicht gewerblich
Motorleistung ≤ 7,5 kw
Länge: 20 m
Mindestalter: 16 Jahre
nicht gewerblich
AusnahmenBodensee ≤ 6 PS
Spree-Oder-Wasserstraße km 14,1-20,7 ≤ 5 PS
einzelne Landesgewässer ≤ 5 PS
Elbe im Hamburger Hafen ≤ 5 PS
Hausboot
(Charterbescheinigung)
Länge: 15 m
Höchstgeschwindigkeit: 12 km/h
Personen: 12
Mindestalter: 16 Jahre

Wo darf ich fahren?

Im Küstenbereich bietet sich die Ostsee zum Reinschnuppern in den Wassersport an. Insbesonders die Bodden- und Haffgewässer mit guter Infrastruktur sind zum Kennenlernen ideal. Im Landesinneren stellen die Bundeswasserstraßen, wie Main, Mosel oder Donau sowie zahlreiche Seen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern hervorragende Möglichkeiten zum Einstieg in den Wassersport.

Ganz ohne Vorschrift geht es nicht

Wie im Straßenverkehr existieren auch Regelungen für die Wasserstraßen, um einen reibungslosen Betrieb auf dem Wasser zu gewährleisten, denn auch für Bootsfahrer ohne Führerschein gilt: Führerscheinfreiheit befreit nicht von der Informationspflicht!
Die Grundregeln wie Sicherheitsausrüstung, Rettungsmittel oder Lichterführung für Bootsfahrer finden sich in den Informationsbroschüren des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) oder des Bundesamts für Hydrographie (BSH). Auch das korrekte Verhalten beim Schleusen muss erlernt werden.

Lehrvideos und informative Clips

Charterbescheinigung

Schautag mein boot an der MüritzEs muss ja nicht gleich der Bootskauf sein. Einen guten Einstieg in den Wassersport stellen Charterboote dar. Wer im Begriff ist, ein Hausboot zu mieten (chartern), begegnet zwangsweise der Charterbescheinigung. Dieser umgangssprachlich genannte Charterschein ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Boots auf ausgewiesenen Binnengewässern auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein erlaubt.
Durch den Vercharterer des Boots erfolgt eine Einweisung zu den Themen korrektes Verkehrsverhalten auf dem Wasser und Handling des gemieteten Boots. Hier werden in einer ca. dreistündigen Instruktion Vorfahrtsregeln und sicherheitsrelevante Aspekte besprochen sowie praktische Tipps, wie Verhalten in Schleusen aber auch Fahrtziele oder Reichweite des gemieteten Boots besprochen. Die Charterbescheinigung ist nur gültig für das bezeichnete Gewässer und die jeweilige Mietzeit.

Übersichtskarte über die Charterscheinreviere

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Wassersport im Ausland

Für Viele ergeben sich die ersten Berührungspunkte mit dem Wassersport im Ausland. In touristisch erschlossenen Regionen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, ein Sportboot, Segelboot, Schlauchboot, Hausboot oder Wassermotorrad ( Jetski) auszuleihen.

  • Mieten eines Boots:
    Im Falle des Mietens eines Boots in einem Urlaubsland unterliegt man nicht der deutschen 15-PS-Regelung. Landesabhängig können auch höher motorisierte Fahrzeuge angemietet werden. Dies hat mit den im Ausland vorgegebenen Versicherungsbedingungen beim Bootscharter zu tun. Also immer den Vermieter fragen, ob das Wunschboot auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
  • Mit dem eigenen Boot:
    Es sind stets die national gültigen Führerscheinregelungen zu beachten. Diese fallen teilweise strenger aus als deutsche Vorschriften. Die deutsche Führerscheinfreiheit bis 15 PS für Bootsbesitzer gilt z.B. nicht in Kroatien oder den Niederlanden.

Bootsregistrierung

Ab einer Bootslänge von 5,50 m oder 3 PS (2,21 KW) Motorleistung besteht für die Binnenschifffahrtsstraßen das Gesetz zum Führen eines Kennzeichens am Boot. Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, der mit dem Zulassungsschein (Teil 1) beim Kfz vergleichbar ist, wird dieser Verpflichtung nachgekommen.

Informationen zum Anmelden des eigenen Bootes

Neu: Bootskennzeichen jetzt online beantragen

...benötige ich eigentlich?

Die deutschen Wasserstraßen sind unterteilt in die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer. Zum Befahren dieser Gewässer mit einem Boot über 15 PS ist der Sportbootführerschein für beide Geltungsbereiche erforderlich.

  • SBF mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
    Dieser SBF erlaubt das Führen motorisierter Fahrzeuge mit mehr als 15 PS (11,03 KW) und maximal 20 m Bootslänge auf Binnenschifffahrtsstraßen (z.B. Flüsse) und einer Vielzahl von Landeswasserstraßen bzw. Landesgewässer. Es gibt die Varianten ›mit Antriebsmaschine‹ und/oder ›unter Segel‹.
  • Der SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
    Dieser SBF berechtigt zum Führen eines motorisierten Sportboots mit mehr als 15 PS (11,03 KW) auf Seeschifffahrtsstraßen und im Küstenbereich.

Navigationsplatz einer Segelyacht

Übersicht der erforderlichen Sportbootführerscheine nach Fahrtgebieten

GeltungsbereichFührerscheinpflicht
für Fahrzeuge
VoraussetzungFührerschein
Binnenschifffahrtsstraßen
mit Motor > 15 PS (11,03 kW)
> 7,5 kW Elektromotor

≤ 20 m Länge
Mindestalter 16 Jahre

ärztliches Zeugnis
SBF* mit Antriebsmaschine
Binnenschifffahrtsstraßenmit Segel > 6 m² Segelfläche
in Berlin und Brandenburg laut SpFV (Anlage 8)
Mindestalter 14 Jahre

ärztliches Zeugnis
SBF*
unter Segel
Seeschifffahrtsstraßen (3-sm-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-sm-Zone)mit Motor
> 15 PS (11,03 kW)
> 7,5 kW Elektromotor

keine Längenbegrenzung
Mindestalter 16 Jahre

ärztliches Zeugnis
SBF

Vollständige Übersicht sämtlicher in Deutschland existierender Führerscheine

Internationale Anerkennung des Sportbootführerscheins

Ein deutscher, amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung ›Internationales Zertifikat‹ (nach der UN-Resolution Nr.40 ECE) wird in nahezu allen Ländern anerkannt. Im Revierführer des ADAC Skipper-Portals sind Führerscheinregelungen der wichtigsten Reiseländer skizziert.