Grundregeln für Sportbootfahrer

Immer sicher auf Kurs: www.adac.de/sportschifffahrt Parasailer auf A35: ADAC Marinaführer

Mit Booten See- und Binnengewässer zu befahren übt seit jeher eine Faszination aus, dieser Spaß am skippern ist bis heute ungebrochen. Gegenüber anderen Bootseignern sollte man sich stets höflich und hilfsbereit verhalten. So trägt man mit dazu bei, die Kameradschaft, Disziplin und Sicherheit auf dem Wasser zu fördern. Insbesondere Einsteiger und Neulinge an Bord sollten jedoch stets einige einfache Grundregeln beherzigen und so die Sicherheit an Bord gewährleisten.

Vor Fahrtantritt

  • Jedes Boot muss einen geeigneten Führer haben. Er ist für die Sicherheit an Bord und für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich. Motorisierte Wassersportfahrzeuge dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.
  • Vor Beginn der Fahrt sollten die technischen Einrichtungen des Bootes auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ausreichende Sicherheitsausrüstung muss an Bord sein. Bei Fahrten auf Küsten und Seegewässern sind entsprechende Notsignalmittel mitzuführen.
  • Wichtig sind Informationen über die Eigenschaften und über die Bestimmungen des zu befahrenden Gewässers. Vor jeder Fahrt auf Küsten- und Seegewässern sind unbedingt die Wetterberichte abzuhören oder einzusehen.
  • Vor Beginn einer jeden Fahrt sind Angehörige, Bekannte oder Hafenbehörden über die Zeitdauer und das Ziel der Reise zu informieren. Die Rückmeldung darf nicht vergessen werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Papiere an Bord sind. Unannehmlichkeiten und Bestrafungen werden dadurch vermieden. Der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen.
  • Bei Befahren ausländischer Gewässer ist die Bundes- und Gastlandsflagge zu setzen.

Bitte beachten

  • Für jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste vorhanden sein. Kinder und Nichtschwimmer sollten Rettungswesten stets angelegt haben.
  • Vom Ufer sollte nur im rechten Winkel bei langsamer Fahrt gefahren werden, bis der eigentliche Kurs anliegt.
  • Badezonen sind zu meiden. Die Fahrt in der Nähe von Campingplätzen und Badebuchten ist zu verlangsamen.
  • Rücksichtnahme auf andere Wassertouristen wie Ruderer, Kanuten, Segler, Motorbootfahrer und Hausbootcharterer ist obligatorisch. Sportlich faires Verhalten dient der Sicherheit aller.
  • Angler und Fahrzeuge der Berufsfischerei dürfen nicht behindert werden. Bei ausgelegten Netzen und anderen Fanggeräten ist langsam und vorsichtig zu fahren.
  • Beim Begegnen von schwimmenden Geräten wie Baggern oder Messfahrzeugen ist ausreichend Abstand zu halten. Auf die vorfahrtsberechtigte Berufsschifffahrt muss stets geachtet werden.
  • Bei unsichtigem Wetter und von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sind die vorgeschriebenen Lichter zu setzen.
  • Das Wasserskifahren ist nur bei Tag und nur auf den dazu freigegebenen Wasserflächen gestattet. Das Zugboot muss mit einer zweiten Person, die den Läufer beobachtet, besetzt sein.
  • Das Sitzen auf den Bordwänden und dem Motorraum am Heck des Bootes ist lebensgefährlich. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Sitzanordnungen zu benutzen.

Allgemeine Sicherheitshinweise

  • Das Überladen von Booten mit Personen oder Material ist lebensgefährlich. Bei ungenügend Freibord besteht leicht die Gefahr des Kenterns und Sinkens.
  • Treibstoff- und Reservekanister oder Gasflaschen sind so zu verstauen, dass sie keiner Hitze und nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Es ist stets ausreichend Treibstoff an Bord zu nehmen, damit bei Gefahr jederzeit sofort die Rückfahrt angetreten werden kann.
  • Offenes Licht oder Feuer am geöffneten Motorraum und an der freigelegten Bilge bedeutet Explosionsgefahr. Vorsicht bei der Bedienung von Kochanlagen mit Gas oder Spiritus.
  • Das Führen von Sportbooten unter Alkoholeinfluss ist verantwortungslos und strafbar.
  • Kinder sollten während der Fahrt und am Liegeplatz nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Küsten- und Seegewässer sollten nur mit Booten befahren werden, die für diesen Fahrtbereich geeignet sind. Kleine und unzureichend motorisierte Boote werden durch Wind, Strömung oder Seegang abgetrieben.
  • Das Deck ist stets aufgeklart zu halten; so können Unfälle vermieden werden.
  • Keine Abfälle und kein Öl oder andere brennbare Stoffe in das Wasser schütten, sondern mithelfen, die Gewässer reinzuhalten.
  • Flaggenmasten und Antennen sind keine Wäschetrockner.

Naturschutzgebiete/Naturschutz

Bitte beachten Sie die ›10 Goldenen Regeln‹ für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.

  • Fahren Sie nicht in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie Kies-, Sand- und Schlammbänke, da Vögel sie gerne als Rast- und Aufenthaltsplätze nutzen. Meiden Sie auch seichte Gewässer, insbesondere dann, wenn sie mit Wasserpflanzen bewachsen sind – es könnten Laichgebiete sein
  • Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhricht­beständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Ufergehölzen. Auf großen Flüssen sollten Sie nicht näher als 50 m herankommen, auf Seen nicht näher als 100 m. Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 300 m.
  • Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die dort gelten­den Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest aber zeitweilig völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Wildwasserfahrer dürfen unter keinen Umständen das Flussbett verändern, etwa durch Ausräumen störender Felsbrocken
  • Nehmen Sie in ›Feuchtgebieten internationaler Bedeutung‹ ­besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensraum ­seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig
  • Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze. ­Ansonsten suchen Sie sich solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten
  • Nähern Sie sich Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufer­vegetation auch von Land her nicht. Sie könnten unbewusst in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen eindringen und ihn gefährden
  • Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, damit Sie die Tiere nicht stören oder vertreiben. Halten Sie min­des­tens 300 bis 500 m Abstand zu den Liegeplätzen von Seehunden und zu Vogelansammlungen. Bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie langsam
  • Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne
  • Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, ganz besonders nicht der Inhalt Ihrer Chemietoilette. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle an den Sammelstellen im Hafen abgegeben werden. Benutzen Sie im Hafen ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht laufen. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen
  • Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die Bestimmungen auf Ihrer Route. Geben Sie Ihre Kenntnisse weiter und motivieren Sie durch eigenes vorbildliches Verhalten auch Jugendliche und andere Wassersportler, sich umweltbewusst zu verhalten.