Internationaler Bootsschein (IBS) – Das ADAC Bootskennzeichen

Egal, ob Segelboot, Schlauchboot, Motorboot oder Yacht: Sobald Ihr Boot eine bestimmte Größe hat, müssen Sie auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen und zum Grenzübertritt ein Bootskennzeichen anbringen. Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) erhalten Sie ein amtlich anerkanntes Dokument, mit dem Sie Ihr Bootskennzeichen nachweisen können. Nachfolgend finden Sie alle Informationen dazu.

Die wichtigsten Informationen zum Internationalen Bootsschein

  • In Deutschland und in vielen anderen Ländern sind Bootskennzeichen vorgeschrieben
  • Mit dem Internationalen Bootsschein (IBS) lässt sich das Bootskennzeichen nachweisen
  • Der Internationale Bootsschein ist weltweit anerkannt und bringt viele Vorteile
  • Der ADAC stellt den IBS einfach und unkompliziert aus

Was ist der Internationale Bootsschein (IBS)?

Der Internationale Bootsschein wird weltweit als offizielles Bootspapier anerkannt und gilt als Kennzeichnungsnachweis und als Eigentumsnachweis für Boote und andere Wassersportfahrzeuge.

Die Nummer des Bootsscheins ist zugleich das amtlich anerkannte Bootskennzeichen. Daher ist er für Freizeitskipper unverzichtbar, um unter Anderem auch Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, zu erleichtern und sich sowohl Zeit als auch Stress im Urlaub zu sparen.

Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde. Er darf nur von ausgewählten Behörden und Einrichtungen, die von der Bundesregierung dazu ermächtigt wurden, ausgestellt werden. Dazu gehört auch der ADAC.

National ist der Bootsschein unbegrenzt gültig und kann international für je 2 Jahre beantragt und verlängert werden. Auch eine automatische Verlängerung ist möglich.

Warum muss ich mein Boot anmelden?

Es gibt mehrere Gründe, das Boot für den IBS zu registrieren. Nicht nur ist ein Bootskennzeichen vielerorts vorgeschrieben – der IBS bringt auch weitere Vorteile.

Kennzeichnungspflicht in Deutschland

Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen vom 21. Februar 1995 sind gewisse Boote kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören:

  • Kleinfahrzeuge mit Antriebsmaschinen, deren effektive Nutzleistung 2,21 kW (3 PS) übersteigt
  • Segelboote über 5,50 m Länge ohne Motor

Boote, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen auf deutschen Wasserstraßen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Der IBS wird in Deutschland zudem zum Einklarieren im Hafen benötigt. Bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei muss der IBS ebenfalls vorgewiesen werden.

Weltweite Vorteile

Für Freizeitskipper erleichtert der IBS Prozesse bei Hafenbehörden und -verwaltungen, z. B. beim Ein- und Ausklarieren, und spart im Urlaub Zeit als auch Stress. Der IBS basiert auf der UNECE Resolution Nr. 13 rev., die von etlichen Staaten unterzeichnet wurde.

Im Ausland wird der Internationale Bootsschein (IBS) als offizielles Bootsdokument angesehen und akzeptiert.

Bootsbesitzer können mit dem IBS des ADAC:

  • ihr Eigentum nachweisen
  • es als Grenzübertrittsdokument verwenden und
  • ein Kennzeichen erhalten

Wer darf einen IBS beantragen?

Das Mindestalter zur Beantragung eines Internationalen Bootsscheins (IBS) beträgt 16 Jahre. Folgende Personengruppen können einen IBS beantragen:

  • Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
  • Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit ständigem Wohnsitz in Deutschland (bei Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung oder alternativ eines gültigen Aufenthaltstitels mit eingetragenem Wohnsitz)
  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland

Zur Online-Beantragung

Die Beantragung eines IBS ist nicht möglich für

  • Unternehmen mit Sitz außerhalb von Deutschland
  • Nicht-Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland

Oben genannte Personengruppen müssen sich zur Beantragung ihres Bootskennzeichens an eine Behörde/ausstellende Organisation ihres Heimatlandes wenden.

Wer eine Abmeldebestätigung beantragen darf

Eine offizielle schriftliche Abmeldebestätigung für eine Registrierung des ADAC ist etwa beim Verkauf eines Bootes ins Ausland sinnvoll. Beantragen kann diese sowohl der Verkäufer des Bootes als auch der Käufer – sogar aus dem Ausland.

Da das Formular derzeit nur auf Deutsch zur Verfügung steht, empfehlen wir jedoch die Beantragung einer Abmeldebestätigung durch den Verkäufer und bisherigen Registrierungsinhaber.

Wie melde ich mein Boot beim ADAC an?

Die Bootsregistrierung und Beantragung des IBS kann online beim ADAC durchgeführt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit, bequem, einfach und schnell

  • einen Antrag zu stellen
  • bestehende Registrierungen zu verwalten und abzuändern
  • benötigte Dokumente direkt online hochzuladen

Sie können Ihre Registrierung mit Vorlauf auch terminieren, sodass Sie Ihren Bootsschein auch in der Hauptsaison rechtzeitig erhalten.

Weitere Informationen zum Online-Antrag

Als ADAC-Mitglied genießen Sie zusätzliche Vorteile und können mittels personalisiertem Login noch mehr Zeit bei der Bootsregistrierung sparen. Die Bootsregistrierung ist aber auch für Nicht-Mitglieder möglich.

Sobald der Antrag geprüft und die Gebühren bezahlt sind, erhalten Sie den IBS per Post zugeschickt. Bei Bedarf können Sie im Antrag auch eine Express-Zustellung oder eine Vorab-Zusendung per E-Mail wählen.

Bitte beachten:
Wassermotorräder wie Jetski und Surfboards mit Jetantrieb müssen für Fahrten innerhalb Deutschlands ein amtliches Kennzeichen eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes führen.

Wo muss ich das Bootskennzeichen anbringen?

Die Nummer auf Ihrem Internationalen Bootsschein ist zugleich auch Ihr Bootskennzeichen. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A

Für Fahrten in Deutschland muss die Registriernummer deutlich sichtbar entweder einmal am Heck oder an beiden Seiten des Bootes – in mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund – angebracht werden. Für Fahrten in den Niederlanden beträgt die Schriftgröße 15 cm!

Sollte neben der Registriernummer auch ein Bootsname vorhanden sein, so muss auch dieser am Boot angebracht werden. In diesem Fall empfiehlt sich: Registriernummer an beiden Seiten des Bootes, Bootsname einmal am Heck.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Internationalen Bootsschein

Weitere Vorteile für Skipper beim ADAC

Damit die Zeit auf dem Wasser noch schöner wird, bietet der ADAC für Skipper zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen.

ADAC Wassersport-Versicherung

ADAC Mitglieder sparen 10% beim Abschluss der ADAC Wassersport-Versicherungen.
Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister.

ADAC Stützpunkt Marinas

ADAC Skipper sparen bei Vorlage der Clubkarte oder dem IBS vom ADAC in den Stützpunkmarinas der Sportschifffahrt und erhalten weitere exklusive Vorteile.

ADAC Skipper-Portal

Das ADAC Skipper-Portal bietet die wichtigsten Informationen für alle, die gerne auf dem Wasser sind. Hier finden Skipper und Co. detaillierte Ratgeber, Törnvorschläge, Revierbeschreibungen, eine Hafen- und Marinadatenbank und zahlreiche weitere praktische Informationen – von Skipper für Skipper.

ADAC Skipper App

Die ADAC Skipper App ist dein Lotse im Hosentaschenformat und bietet zahlreiche praktische Features für Segler, Motorbootfahrer, Eigner, Charterer oder Bootssportler. Von detaillierten Infos zu Häfen, Marinas, Ankerplätzen und Bojenfeldern über die Möglichkeit, Törns aufzuzeichnen, bis hin zu personalisierten Boots-Informationen. In ihrer Basis-Version ist die App vollkommen kostenlos!