Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Online-Bestellung des Internationalen Bootsscheins („IBS“)

zwischen dem

ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Telefonnummer: +49 89 7676 0, eingetragen im Vereinsregister des AG München unter VR 304, vertreten durch den Vorstand, USt-Identifikations-Nr.: DE129513253

– im Folgenden „Anbieter“ –

und den in § 3 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ –.

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Ab- weichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der gesonderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer -gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Ausstellung des Internationalen Bootsscheins (im Folgenden: „IBS“) notwendigen Angaben zu tätigen und die Dokumente im Bestellformular einzureichen bzw. hochzuladen. Dazu gehören Angaben zum Eigentümer (Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Tage und Orte der Geburt, Anschriften), welche durch Hochladen einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen sind. In der Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sind die Angaben, die darüber hinaus gehen, zu schwärzen. Ferner sind Angaben über den Erwerb des Eigentums und über das Fahrzeug zu machen. Im Falle eines Eigenbaus ist mindestens ein Foto einzureichen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere zusätzlicher Fotos oder Konstruktionsbezeichnungen, kann verlangt Die gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.
  2. Werden weitere Unterlagen vom Anbieter verlangt, so sind diese vom Kunden dem Anbieter per E-Mail in einem gängigen Format (z.B. JPEG, PNG, PDF) zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich nach Ausstellung des IBS, Änderung der im Bootsschein eingetragenen Daten unverzüglich dem Anbieter melden und eine Anpassung des Dokuments zu veranlassen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich nach Ausstellung des IBS, dem Anbieter bei Veräußerung des Fahrzeuges umgehend zu informieren und das Dokument unverzüglich an die ausstellende Organisation zurückzuschicken. Geht das Dokument verloren, ist der Anbieter umgehend zu informieren.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Über den Button „Zahlungspflichtig abschließen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Ausstellung des IBS Vor Abschicken des Antrags kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
  2. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher der Antrag des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Anbieter prüft die Angaben des Kunden und teilt ihm ggf. mit, wenn Angaben unvollständig sind oder weitere Unterlagen verlangt werden.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache

§ 4 Falls ausdrücklich durch den Kunden gewählt: Automatische Verlängerung des IBS

Sofern der Kunde die automatische Verlängerung des IBS ausdrücklich ausgewählt hat, gelten folgende ergänzende Bestimmungen.

  1. Enthaltene Leistung

    1. Als Inhaber eines gültigen IBS erhält der Kunde eine automatische Verlängerung der Registrierung des Bootes. Der neue IBS wird 14 Tage vor Ablauf des alten Dokuments unter Übernahme der beim Anbieter registrierten Daten ausgestellt und dem Kunden zugesandt. Die Gültigkeitsdauer des neuen Dokuments schließt sich unmittelbar an die Laufzeit des alten IBS an und beginnt mit dem Ablaufdatum des vorangegangenen IBS.
    2. Bei einer vorliegenden, gültigen E-Mail-Adresse erhält der Kunde rechtzeitig vor Ablauf des alten IBS eine Erinnerung, eventuelle Änderungen anzuzeigen, damit diese in dem neuen Dokument gleich berücksichtigt werden können.
  2. Pflichten

    1. Der Kunde ist im automatisierten Verlängerungsverfahren verpflichtet, dem Anbieter Änderungen, die die Boots- oder Motordaten, die Ausrüstung oder den Heimathafen betreffen, sowie den Verkauf oder den Diebstahl des Bootes unverzüglich anzuzeigen und das durch die Änderungen ungültig gewordene Dokument im Original an den Anbieter zurück.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter ausgestellten Dokumente abzunehmen und die vereinbarten Gebühren zu bezahlen
    3. Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis beziehen (z. Adressänderungen, Änderung der Bankverbindung), sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  3. Gebühr

    1. Die Gebühr wird jeweils mit der Ausstellung des Anschlussdokuments zur Zahlung fällig. Die Gebühren können unter skipper.adac.de/gebuehren eingesehen werden.
    2. Die Gebühr kann bei der Teilnahme am Verfahren zur automatischen Verlängerung des IBS ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden.
    3. Bei Beendigung der Teilnahme am automatisierten Verlängerungsverfahren oder nach Abmeldung der Registrierung erfolgt keine Gebührenrückerstattung.
  4. Laufzeit und Beendigung

    1. Die Laufzeit beginnt mit Ausstellung des (Anschluss-)Dokuments
    2. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, wenn die Teilnahme nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
    3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Das Vertragsverhältnis endet, wenn der Lastschrifteinzug der Gebühr durch einen in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Umstand nicht innerhalb von zwei Wochen nach Versendung des neuen IBS durchgeführt werden kann.
    5. Das automatisierte Verlängerungsverfahren endet außerdem automatisch mit Abmeldung der Registrierung.
  5. Preisanpassungsklausel

    1. Der Anbieter wird die auf der Grundlage dieses Vertrags zu zahlende Bearbeitungsgebühr nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
    2. Der Anbieter kann die vom Kunden je Verlängerung zu zahlende Bearbeitungsgebühr erhöhen, wenn und soweit sich die Kosten für den verwaltungstechnischen Aufwand, die Lohnkosten oder die EDV-Kosten erhöhen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige Kostenminderungen einer anderen Kostenart erfolgt. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens zwei Monate im Voraus in Textform angekündigt werden. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung in Textform zu kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung Der Anbieter wird den Kunden auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
    3. Vermindern sich die dem Anbieter entstehenden Kosten für den verwaltungstechnischen Aufwand, die Lohnkosten oder die EDV-Kosten, ist der Anbieter verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr mit Wirkung für den folgenden Monat entsprechend herabzusetzen, soweit die Kostensenkung nicht durch die Erhöhung einer anderen Kostenart ausgeglichen wird. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über eine Senkung der Bearbeitungsgebühr spätestens einen Monat im Voraus in Textform zu informieren.
    4. Im Übrigen bleibt 315 BGB unberührt.

§ 5 Bearbeitungszeit

  1. Sofern keine oder keine abweichende Bearbeitungszeit im Bestellformular angegeben ist, beträgt die Bearbeitungszeit in der Nebensaison 3-5 Werktage (Montag-Freitag) und in der Hauptsaison bis zu 20 Werktage (Montag-Freitag).
  2. Die vom Anbieter angegebenen Bearbeitungszeit berechnet sich vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrags samt vollständiger Dokumente, sofern der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt. Hat der Kunde nicht ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, berechnet sich die vom Anbieter angegebene Bearbeitungszeit vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrags samt vollständiger Dokumente an nach Ende der Widerrufsfrist.

§ 6 Preise und Versandkosten

  1. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatz
  2. Die Preise verstehen sich inklusive Versandkosten und werden dem Kunden für die jeweilige Versandart (Standardversand, Expressversand) im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
  3. Der Versand des IBS erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  4. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

Der Kunde kann die Zahlung ausschließlich per Lastschrifteinzug vornehmen.

§ 8 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand August 2021