Lichterführung auf See

Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung. Doch welche Situation erfordert welche Sichtzeichen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Positionslichter, auch als Sichtzeichen bezeichnet, zeigen bei schlechter oder verminderter Sicht und Nachts Position, Zustand, Situation und Lage (die relative Position zum eigenen Schiff), von Schiffen an. Die Anordnung, Farben und Kombination der verschiedenen Positionslichter ergibt die Lichterführung.

Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung und helfen bei der Vermeidung von Zusammenstößen oder Havarien auf dem Wasser. Zudem ist die Lichterführung auch Bestandteil der theoretischen Prüfung zum Sportbootführerschein See

Was die verschiedenen Positionslichter aussagen und was es bei der korrekten Lichterführung zu beachten gibt, erklären wir im Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

 

Lichterführung: Definition und Arten von Positionslichtern

Positionslichter müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, auch am Tag.

Positionslichter finden bereits seit der Antike Anwendung in der Schifffahrt. 1889 wurde auf der Internationalen Marinekonferenz in Washington von 27 Staaten eine einheitliche Lichterführung beschlossen. Seit 1972 ist die Lichterführung von den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt und weltweit gültig. In Deutschland wurden die gleichen Regeln in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung übernommen.

positionslichter
Positionslichter auf einem Boot oder Schiff. Foto: ADAC

In den KVR wird zwischen folgenden Positionslichtern unterschieden:

  • Topplicht
  • Hecklicht
  • Seitenlichter
  • Rundumlicht
  • Schlepplicht

Topplicht

Ein Topplicht ist ein nach vorn strahlendes, weißes Licht. Über die Längsachse sichtbar über einen Horizontbogen von 225° (je 112,5° seitlich)

Hecklicht

Ein Hecklicht nach hinten strahlendes, weißes Licht, achtern (Heck) befestigt. Der Horizontbogen beträgt 135° ( 67,5° je Seite)

Seitenlichter

Seitenlichter bestehen aus einer roten (Backbord) und einer grünen (Steuerbord) Licht. Die Sichtbarkeit pro Seite beträgt 112,5°

Rundumlicht

Ein Rundumlicht ist ein weißes Licht mit einem Horizontbogen von 360°, also von allen Seiten sichtbar

Schlepplicht

Das Schlepplicht entspricht einem Hecklicht in gelber statt weißer Farbe. Auf  Schleppern mit Anhang im Schlepptau wird es zusätzlich zum Hecklicht oberhalb geführt.

Was die Lichterführung anzeigt

Aus der Kombination der Positionslichter, deren Winkel und Farbe lassen sich auf See mehrere Informationen von anderen Booten und Schiffen „ablesen“. Dazu gehört:

  • wohin ein anderes Schiff fährt
  • womit es angetrieben wird (Motor, Segel)
  • wie groß (lang) ein anderes Schiff ist
  • ob es Fahrt macht
  • ob es manövrierbehindert ist
  • ob es manövrierunfähig ist
  • ob es ankert
  • ob es auf Grund liegt
  • ob es sich um ein Behördenfahrzeug im Einsatz handelt
  • ob es sich um einen Verbund handelt
  • um welche Art eines Einsatzes/Arbeiten es sich handelt

Sichtzeichen in der Übersicht

KVR und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung schreiben für die korrekte Lichterführung folgende Sichtzeichen vor:

Allgemeine Sichtzeichen für Maschinenfahrzeuge und Segler

  • Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 12 m Länge
  • Maschinenfahrzeug in Fahrt unter 50 m Länge
  • Segelfahrzeug mit Maschinenkraft
  • Segelfahrzeug in Fahrt
  • Segelfahrzeug in Fahrt unter 20 m Länge
  • Maschinenfahrzeug unter 7 m Länge oder Segelfahrzeug unter 12 m Länge, wenn andere Lichter nicht geführt werden können
Lichterführung auf See, Schautafel
Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen zur Anzeige von Manövrierunfähigkeit, Manövrierbehinderung und Co.

  • Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser
  • Fahrzeug auf Grund von mindestens 50 m Länge
  • Manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
  • Tiefgangbehindertes Fahrzeug
Lichterführung auf See, Schautafel
Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen von fischenden und ankernden Fahrzeugen sowie gefährlichen Gütern

  • Fischender Trawler mit Schleppnetz in Fahrt durchs Wasser
  • Fischereifahrzeug mit Treibnetz
  • Fahrzeug mit gefährlichen Gütern oder ein nicht entgaster Tanker
  • Ankerndes Fahrzeug unter 50 m Länge
Lichterführung auf See, Schautafel
Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Sichtzeichen für Schub- und Schleppverbände sowie weitere Zeichen

  • Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt (Bundeswehr)
  • Schubverband unter 50 m Länge
  • Lotse
  • Schleppverbände
  • Nicht frei fahrende Schiffe
  • Schiffe mit Taucher unter Wasser
Lichterführung auf See, Schautafel
Schautafel zur Lichterführung auf See. Foto: ADAC

Welche Positionslichter zugelassen sind

Positionslichter müssen über eine EU-Zulassung verfügen. Diese Zulassung wird an den jeweiligen Produkten mit einem Steuerrad als Symbol („Wheelmark“) und eine Zulassungsnummer („Notofied Body Number“). Vom BSH (Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie) zugelassene Lichter verfügen zusätzlich über eine Baumuster-Nummer.

Positionslichter können entweder mit sogenannten BSH-Glühlampen, also konventionellen Lcuchtmitteln, bestückt sein, oder seit einigen Jahren häufiger als LEDs. Alle eingesetzten Glühlampen müssen über eine Zulassung verfügen, auch Ersatzmittel an Bord.