Logbuch: Alles Wissenswerte zum Führen eines Schiffstagebuchs
Zur guten Seemannschaft gehört auch das ordentliche Führen eines Logbuchs. Doch ist man wirklich dazu verpflichtet? Und was macht ein gutes Logbuch aus? Wir haben die Antworten.
Ein Logbuch hat in der Schifffahrt schon seit jeher eine wichtige Rolle inne. Nicht nur dient es der Dokumentation von sämtlichen wichtigen Ereignissen, die an Bord vorkommen – mitunter dient es auch der Beweissicherung, etwa bei Seenotfällen.
In unserem Ratgeber erklären wir alles Wichtige rund um das Logbuch – von seiner Geschichte über die Pflicht zum Führen eines Logbuches bis hin zu den Voraussetzungen, die heute ein ordentliches Logbuch erfüllen muss.
Die Geschichte des Logbuchs
Der Begriff Logbuch bezieht sich auf ein Log, auch Logge genannt. Ein Log war in alten Seefahrerzeiten ein an einer Leine befestigtes Holzbrett, welches zur Ermittlung der Geschwindigkeit eines Schiffes benutzt wurde. Das Log wurde vom fahrenden Schiff aus an der Leine ins Wasser gelassen und nach einer gemessenen Zeit anhand der Länge der Leine die Geschwindigkeit berechnet.
Die Wortherkunft vom Logbuch klärt also auch die eigentliche und historische Aufgabe: Ein Logbuch war in Zeiten vor GPS ein wichtiges Hilfsmittel für die Navigation an Bord.
Je nach Wachwechsel wurden Logbücher mit allen relevanten Navigationsdaten stündlich oder vierstündlich aktualisiert, Position, Geschwindigkeit, Kurs, Abdrift, Motorleistung, Wetter, Windstärke und Windrichtung sowie beim Logbuch fürs Segeln die Besegelung und Segelstellung eingetragen. Außerdem wurden besondere Vorkommnisse notiert.
Auch heute werden Logbücher geführt. Ihre Aufgabe dient jedoch inzwischen eher der Dokumentation als zur Navigation. Daher wird das Logbuch heute auch in der Amtssprache als Seetagebuch oder Schiffstagebuch bezeichnet.
Pflicht zum Führen eines Logbuchs
In der gewerblichen Seeschifffahrt ist ein Logbuch zwingend vorgeschrieben. Das SOLAS-Abkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea, deutsch: Internationales Abkommen zum Schutz des Lebens auf See) schreibt das Führen eines Logbuchs vor.
Zwar haben einige Mitgliedsländer Sportboote bei dieser Vereinbarung ausgeklammert, Deutschland jedoch nicht. Im Gegenteil: Dokumentierende Aufzeichnungen müssen laut Schiffssicherheitsverordnung (SCHSV) an Bord geführt werden – und zwar auch auf Sportbooten. In der Verordnung heißt es:
Die Seetagebücher sind an Bord mitzuführen. Eine Eintragungspflicht wird, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, durch Eintragung in das Schiffstagebuch erfüllt. (SchSV, Anlage I, B.II)
Allerdings bedeutet das nicht, dass der Gesetzgeber damit eine Pflicht zum Führen eines Logbuches vorschreibt. Denn im Merkblatt über die Verpflichtung der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher lautet die Antwort auf die Frage, ob auf Sportfahrzeugen ein Seetagebuch geführt werden muss, wie folgt:
Die Frage ist zu allgemein gestellt. Grundsätzlich sieht der Staat davon ab, dem Einzelnen für jede Situation ein genaues Verhalten vorzuschreiben. Das gilt auch für die Führung von Seetagebüchern.
Dagegen rechnet der Staat ganz entscheidend auf die Eigenverantwortung des Einzelnen. Unter diesem Vorzeichen kann es sehr wohl auch eine Pflicht geben, dass der Skipper in bestimmten Situationen Eintragungen zu machen und insofern ein Schiffstagebuch – ein Unterfall der Seetagebücher – zu führen hat. (Stand 31.10.2022)
Logbuch als Beweismittel
Die Praxis bestätigt das: Bei Kontrollen auf See wird nur in seltenen Ausnahmefällen das Seetagebuch kontrolliert, jedoch kann es für Freizeitskipper ernsthafte Folgen haben, wenn ein Logbuch nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt wird.
Sollte es zu einem Seeunfall kommen oder zu einer Havarie, werden Logbücher von Gerichten auch als Beweismittel herangezogen. Im Falle einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gab es in der Vergangenheit bereits Urteile, die zum Beispiel bei „Aussage-gegen-Aussage“-Verhandlungen zum Vorteil des Logbuchführenden gefällt wurden, wenn der Unfallgegner kein Schiffstagebuch und keine Aufzeichnungen vorlegen konnte.
Das Merkblatt bestätigt die Praxis:
[…] Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken.
Umgekehrt kann er sich durch einen Hinweis auf rechtzeitige sachgemäße Eintragungen in entsprechenden Fällen häufig entlasten. Der verantwortliche Skipper sollte nie aus den Augen lassen, dass er durch angemessene Eintragungen sich und anderen nützen kann.
Auch im Falle eines Versicherungsfalles kann ein Logbuch hilfreich sein, um dem Versicherer alle relevanten Informationen zu übermitteln.
Logbuchpflicht: Zusammenfassung
Die Schiffssicherheitsverordnung setzt zwingend voraus, dass alle relevanten Informationen zur Sicherheit an Bord dokumentiert werden. Das betrifft auch die Sportschifffahrt.
Geregelt ist jedoch nicht, in welcher Form die Dokumentation erfolgt. Im Prinzip können Aufzeichnungen und Notizen auf einer Seekarte oder auf einem formlosen Blatt Papier oder auch elektronisch erfolgen. Gedruckte Bücher sind nicht vorgeschrieben.
Frei übersetzt bedeutet das also folgendes: Gesetzliche Vorschriften gibt es im Hinblick auf Logbücher in der privaten Sportschifffahrt keine, im Sinne der Seemannschaft, der Sicherheit und im Hinblick zur Klärung von juristischen Fällen ist das Führen eines Logbuchs, Seetagebuchs oder Schifftagebuches selbstverständlich, auch um der Aufzeichnungspflicht nachzukommen.
Ein Logbuch ist also das geeignete Hilfsmittel, diese entsprechenden Dokumentationen festzuhalten. Bußgelder indes werden nicht verhängt, wenn kein Logbuch an Bord geführt wird.
Anforderungen an ein Logbuch
Die Schiffssicherheitsverordnung (§ 5 Absatz 2 SchSV, Abschnitt B II der Anlage 1) regelt ganz eindeutig die Formvorschriften, die für die Aufzeichnungen an Bord gelten:
- Die Vermerke, Aufzeichnungen oder Eintragungen sind auf ein Schiff auszustellen, dessen Namen und Unterscheidungssignal ausdrücklich zu bezeichnen sind (Nummer 3.1).
- Es ist kenntlich zu machen, aus welchen Bestandteilen die Aufzeichnungen insgesamt tatsächlich bestehen (Nummer 3.3). Dazu können auch Seekarten gehören, in denen Kurse, Positionen, Uhrzeit und sonstige schriftliche Vermerke eingetragen worden sind.
- Die Aufzeichnungen sind in deutscher Sprache unter Angabe der Bordzeit zu führen. Nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen oder Symbole sind zu erklären (Nummer 4.1 und 4.2).
- Das Radieren und Unkenntlichmachen von Eintragungen und das Entfernen von Seiten, die bereits Eintragungen enthalten, sind nicht zulässig.
Wird eine Eintragung gestrichen, muss das Gestrichene lesbar bleiben.
Streichungen und spätere Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu versehen (Nummer 4.3). - Die Vermerke, Aufzeichnungen und Eintragungen sind jeweils von dem für die Eintragung verantwortlichen Schiffsführer zu unterschreiben (4.4).
- Der Schiffseigentümer hat durch Aufzeichnung nachzuweisen, dass und wann er in regelmäßigen Abständen – mindestens alle 12 Monate – den vollständigen aktuellen Inhalt der Aufzeichnungen zur Kenntnis genommen hat (Nummer 5).
- Der Eigentümer hat die Aufzeichnungen ab dem Tag der letzten Eintragung für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Dies gilt auch bei einem Verkauf des Schiffes vor Ablauf der Frist (Nummer 6).
Im Handel erhältliche Logbücher sind entsprechend inhaltlich aufgebaut. Außerdem enthalten sie Symbole, zum Beispiel zur Wetterdokumentation und eine entsprechende Legende. Vor allem beim Logbuch für Segelyachten sind Abkürzungen und Symbole sehr gebräuchlich, wie „STF“ für die Sturmfock oder „GE“ für die Genua. Deshalb ist ein Logbuch das ideale Hilfsmittel, um die vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen und deren Formvorschriften einzuhalten.
Die verschiedenen Arten von Logbüchern
Logbücher gibt es in verschiedenen Ausführungen, am häufigsten werden sie in gedruckter Form genutzt. Inzwischen sind aber auch elektronische Logbücher oder Logbuch-Apps geläufig.
Gedruckte Logbücher
Bei gedruckten Logbüchern ist es wichtig, dass für die relevanten Informationen und zu dokumentierenden Aufzeichnungen ein Platz, bzw. eine Spalte vorhanden ist. Zwar kann ein Logbuch auch in einem Notizbuch mit Leerseiten geführt werden, jedoch machen es Vordrucke dem Logbuchführenden einfacher und vermeiden es, dass manche Aufzeichnungen vergessen werden.
In der Praxis nutzen viele Skipper eine sogenannte „Logbuchkladde“ unterwegs im Cockpit, in der sie die Notizen handschriftlich in ein Notizbuch schreiben und später ins Logbuch übertragen, wenn Zeit dafür ist und gerade keine Manöver ausgeführt werden müssen.
Verschiedene Internetseiten bieten vorgefertigte Logbuch-Seiten auch zum kostenlosen Download an.
Elektronische Logbücher
Natürlich kann ein Logbuch auch elektronisch geführt werden. Die einfachste Form ist es, am PC in einem vorgefertigten Formular eines Tabellenkalkulations-Programmes, wie z.B. Excel, die Aufzeichnungen vorzunehmen, abzuspeichern und zur Archivierung auszudrucken. Tabellen-Formulare gibt es auf verschiedenen Online-Plattformen als Bezahlversion oder auch zum kostenlosen Download. Entsprechende Kenntnisse in Tabellenkalkulation oder Textverarbeitung vorausgesetzt, kann sich jeder natürlich auch selbst ein Logbuch selbst erstellen.
Logbuch-Apps
Seitdem Smartphones und Tablets an Bord immer häufiger Einzug halten, setzen sich elektronische Logbücher als Apps immer mehr durch. Der Vorteil: Daten wie Position, Geschwindigkeit, Kurs. Kurswechsel und alles, was das Smartphone über GPS an Informationen erhält, werden automatisch aufgezeichnet. Manöver und Segelstellung können häufig über einen simplen Button dokumentiert werden.
Wichtig bei elektronischen Logbüchern: Es sollte stets für eine ausreichende Stromversorgung gesorgt werden, denn das durchgehende Tracking und die regelmäßige Bedienung kostet viel Akku. Außerdem sollte eine Exportfunktion vorhanden sein, um die Logbücher später archivieren zu können ohne Gefahr zu laufen, bei technischem Versagen oder bei Verlust des Smartphones die Logbücher zu verlieren.
Logbuch-Apps gibt es in den gängigen App-Stores für nahezu alle Systeme. Sowohl als kostenlose Free-Versionen, abgespeckte Light-Versionen oder als kostenpflichtige Vollversionen.