Mit dem Bootsanhänger durch Europa
Tempolimits, Abmessungen, Maut – Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen

Die Informationen in diesem Merkblatt fassen die wichtigen spezifischen Bestimmungen und Besonderheiten beim Fahren mit einem Bootsanhänger zusammen. Alle anderen Regeln und Bestimmungen – von Botschaftsanschriften bis Zollvorschriften – finden Sie in den ADAC Länderinformationen zu allen wichtigen europäischen Reiseländern.
Umsatzsteuer
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L-Dokument).
Fahrerlaubnis
Mit seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen der Klasse B dürfen – im Rahmen der zulassungsrechtlichen Grenzen – alle Gespanne bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse (zGM) gefahren werden, wobei es nur noch auf die Masse der Kombination ankommt. Schwere Gespanne benötigen eine spezielle Fahrberechtigung. Dabei besteht die Möglichkeit, durch eine Fahrerschulung die Berechtigung B96 für Gespanne bis 4250 kg zGM zu erwerben. Genügt das nicht, ist die Klasse BE erforderlich, wobei die zGM des Anhängers für seit dem 19. Januar 2013 erteilten Führerscheine der Klasse BE auf 3500 kg begrenzt wird. Für Anhänger von mehr als 3500 kg zGM wird in diesen Fällen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.
Alle wichtigen Informationen rund um die Führerscheinklassen B und BE bei Fahrten mit Anhänger erfahren Sie im folgenden ADAC Film:
Zulassung, Steuer, HU
Trailer/Bootsanhänger sind gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden. Diese sind von der Kfz-Steuer befreit und müssen ein amtliches, grünes Kennzeichen von der Zulassungsstelle führen, das beim Finanzamt zu beantragen ist. Ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs ist nicht ausreichend. Nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Trailer alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).Anhänger-Betriebserlaubnis, Prüfbericht und Bescheinigung der Zulassungsstelle sind mitzuführen.
Versicherung
Reine Bootsanhänger sind nicht versicherungspflichtig, der Abschluss einer separaten Trailer-Haftpflichtversicherung ist aber zu empfehlen. Es ist nicht gewährleistet, dass alle möglichen Schäden (sowohl bei angekuppeltem oder sich vom Zugfahrzeug lösenden Anhänger) von der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernommen werden. In jedem Fall sollte der Anhänger bei der Versicherung des Zugfahrzeuges und bei der Bootshaftpflicht-Versicherung mit angegeben und der Deckungsumfang vorab geklärt werden.
Im Rahmen der ADAC Wassersport-Haftpflicht für ein Boot ist der Einschluss der Trailerhaftpflicht-Versicherung ohne Prämienzuschlag möglich.
Anhängelast
Nach § 42 Abs. 1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf die von einem PKW gezogene Anhängelast weder die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Die maximalen Anhängelasten von PKW variieren stark und liegen zwischen wenigen hundert Kilogramm bis zu 3,5 Tonnen. Diese maximalen Lasten dürfen nicht überschritten werden.
Abhängig von der Fahrzeugklasse finden Sie hier die die wichtigsten Fahrzeuge und deren maximale Anhängelasten für gebremste und ungebremste Anhänger.
Verladung
Sportboote auf Trailern sind so zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Auf der Internetseite „Gib-Acht-Im-Verkehr“ stellt die Polizei Baden-Württemberg ausführliche Informationen zum Transport von Booten auf Sportanhängern zur Verfügung.
Stützlast
Die zulässige Stützlast ist im Fahrzeugschein eingetragen und sollte nach Möglichkeit voll ausgeschöpft, jedoch keinesfalls überschritten werden. Wertvolle Tipps zur Stützlast und zur optimalen Beladung gibt der nachfolgende Film.
Anhängersicherung
Ein fehlendes oder nicht angebrachtes Sicherungsseil kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Hier finden Sie die detaillierten Vorschriften zum Sicherungsseil beim Anhänger.
Sicherung von Schiffsschrauben
Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen, da die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes eine Gefahrenstelle darstellt. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Bußgelder sind möglich.
Überstehende Ladung
Grundsätzlich ist über das Gespann nach hinten herausragende Ladung (wie der Mast!) deutlich zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit ist ggf. sogar eine beleuchtete (in Deutschland) oder reflektierende (in Österreich) Kennzeichnung erforderlich. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung gelten in Italien. Dort ist die Kennzeichnung aller hinten über ein Fahrzeug hinausragender Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften, reflektierenden Warntafel (bei Beanspruchung der gesamten Fahrzeugbreite zwei Tafeln) vorgeschrieben. In Spanien ist eine genauso große rot-weiß schraffierte Warntafel vorgeschrieben.
Gebühren
Allgemeine Informationen zum Streckennetz, zur Bezahlung oder zu den Fahrzeugkategorien finden Sie in den Länderinformationen oder unter www.adac.de/maut.
Besondere Verkehrsregeln
Für Deutschland gilt, dass das Halten und Parken von Gespannen im öffentlichen Straßenverkehr dort erlaubt ist, wo es nach der Straßenverkehrsordnung oder deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist. Auch auf Parkplätzen dürfen Gespanne stehen, wenn es nicht durch ein Zusatzzeichen verboten ist. Auf Autobahnparkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahn gehört die Rücksichtnahme auf den Güterkraftverkehr zum guten Ton.
Abmessungen
Die Vorschriften zu Abmessungen und Achszahl beziehen sich grundsätzlich auf in Deutschland zugelassene Gespannkombinationen.
In einzelnen Fällen (z.B. in Italien hinsichtlich der Länge des Anhängers) erlauben nationale Zulassungsbedingungen geringere Abmessungen. Internationale Übereinkommen ermöglichen aber in jedem Fall, den in Deutschland zugelassenen und zulässig beladenen Anhänger auch im Ausland zu verwenden, ggf. mit einer Ausnahmegenehmigung.
Sondergenehmigungen
Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die in den jeweiligen Länderbeschreibungen bzw. in der von der ADAC Sportschifffahrt vorbereiteten Broschüre „Mit dem Bootsanhänger durch Europa“ nachgelesen werden kann. Die Broschüre ist als PDF-Download verfügbar, eine gedruckte Version erhalten ADAC Mitglieder in den ADAC Geschäftsstellen oder auf Anfrage unter sportschifffahrt@adac.de.
Tempolimit
Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, wenn der Anhänger in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen ist.