Wassersport ohne Risiko

Wassersport ohne Risiko

In den vergangenen Jahren hat die Sportschifffahrt auf Deutschlands Binnen- und Küstengewässern erheblich zugenommen. Motorboote, Segelyachten, mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge und Charterboote sind im maritimen Tourismus nicht mehr wegzudenken. Trotz des ausgiebigen Erholungswertes bestehen auch auf dem Wasser gewisse Risiken, die durch Unwissenheit, Leichtsinn, Selbstüberschätzung der eigenen Fahrpraxis oder widrige Wetterbedingungen zu erheblichen Schäden führen können.

Wer zahlt beim Crash?

Anders als bei Kraftfahrzeugen sind Versicherungen für Sportboote in Deutschland nicht vorgeschrieben. Es sei aber darauf hingewiesen, dass in jedem Fall eine gültige Bootshaftpflichtversicherung vorliegen sollte. Wer meint, ohne sie auszukommen, spart an der falschen Stelle, denn als Eigner bzw. Bootsführer haftet man für jeden selbst verursachten Schaden, notfalls mit dem gesamten Vermögen. Auch das eigene Einkommen kann bis zur Pfändungsgrenze zur Schadenregulierung verwendet werden.

Deshalb sollten Sie erst die Leinen Ihres Bootes lösen, wenn Sie tatsächlich einen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Dafür ist es wichtig, über die wesentlichen Inhalte von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen Bescheid zu wissen, zumal das Angebot der Assekuranz in diesem Bereich ständig ansteigt. Für Laien wird die Auswahl immer komplizierter. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage: Welche Versicherungsleistungen sind notwendig, welche dagegen überflüssig?

Bootshaftpflichtversicherung

Nach dem Gesetz gilt, dass jede Person, die einem Dritten widerrechtlich einen Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet wird. Freizeitskipper müssen wissen, dass entstandene Unfälle oder Schäden von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden! Ausgenommen sind in der Regel Ruderboote und kleine Schlauchboote ohne Motor. Jeder Eigner sollte daher in seinem eigenen Interesse eine Bootshaftpflichtversicherung abschließen, sonst summieren sich Schadenansprüche schnell ins Unermessliche und können zu einem wirtschaftlichen Kollaps führen.

Grundlage einer Bootshaftpflichtversicherung ist die sogenannte „Verschuldenshaftung“. Das bedeutet, dass schuldhaftes Verhalten dem Versicherungsnehmer auch tatsächlich nachgewiesen werden muss. Die Ursachen, die zum Schaden geführt haben, sind überwiegend Fahrlässigkeit, im Einzelfall auch grobe Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz oder Alkoholeinwirkung droht dem Versicherungsnehmer der Verlust des Versicherungsschutzes. Nicht nur der Eigner, sondern auch Crewmitglieder oder andere Personen, die zum Führen des Bootes berechtigt sind, sind im Versicherungsschutz miteingeschlossen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die „Führerscheinklausel“. Wer auf Gewässern ein Fahrzeug mit mehr als 15 PS Maschinenleistung ohne amtlichen Sportbootführerschein (Binnen oder See) führt, obwohl er dort vorgeschrieben ist, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Neben den Personen sind auch Sachschäden sowie Vermögensschäden im Versicherungsumfang enthalten.

Spätere Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind dabei allerdings nicht miteingeschlossen. Bei einer Haftpflichtversicherung wird in der Regel eine private Nutzung des Bootes vorausgesetzt. Für gewerbliche Zwecke muss meistens ein separater Versicherungsschutz beantragt werden. Der Versicherungsschutz besteht normalerweise weltweit. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich in der Regel auf ein Jahr und verlängert sich, falls nicht gekündigt wird, stillschweigend um ein weiteres Jahr. Noch ein Tipp, der auch für Trailerbootfahrer von Bedeutung sein dürfte: Entgegen der deutschen Regelung ist eine Bootshaftpflichtversicherung in vielen Ländern, besonders in den europäischen Mittelmeerländern, grundsätzlich vorgeschrieben. Achten Sie auf die jeweils festgelegte Deckungssumme. Für einen anstehenden Törn sollte man sich für das entsprechende Land vom Versicherer ein Zertifikat ausstellen lassen, in dem in mehreren Sprachen dokumentiert ist, dass auch tatsächlich ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

 

Beispiele für Haftpflichtschäden

  • Im Hafen beschädigen Sie beim Anlegen ein anderes Boot. Der Schaden am fremden Boot wird ersetzt. Alle Blessuren am eigenen Boot sind nicht versichert.
  • Sie missachten die Vorfahrt eines anderen Schiffes. Dabei werden die Insassen leicht verletzt, und es entsteht ein erheblicher Sachschaden. Alle ärztlichen Behandlungskosten und Reparaturen übernimmt die Haftpflichtversicherung. Eigene Schäden sind ausgeschlossen.

Bootskaskoversicherung

Anders als eine Bootshaftpflichtversicherung übernimmt eine Kaskoversicherung nur Schäden, die am eigenen Boot entstehen. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind Aufwendungen für Bergung und Wrackbeseitigung mit abgedeckt. Auch im Falle eines Diebstahls schützt die Bootskaskoversicherung den Versicherungsnehmer vor finanziellen Einbußen. Ob man sie tatsächlich braucht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen besonders diese Faktoren: Wert und Alter des Bootes, Wertgegenstände an Bord (beispielsweise elektronische Geräte), erhöhte Gefahr eines Diebstahls (z.B. Winterlager, einsam gelegener Liegeplatz), außergewöhnliche Wetterverhältnisse (falls z. B. hohes Sturmrisiko vorhanden ist). Angeboten werden sowohl Vollkasko- als auch Teilkaskoversicherungen. Die Beiträge hierfür sind im Verhältnis zum Wert des Bootes relativ gering. Eine Vollkaskoversicherung ist besonders bei neuen Schiffen zu empfehlen. Im Falle eines Schadens werden Aufwendungen für die Wiederherstellung bzw. bei Totalschaden die gesamte Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Maßgeblich ist dabei der im Vertrag angegebene Versicherungswert. Für ältere Boote ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll. Entscheidend ist auch hier der vertraglich festgeschriebene Wert des Bootes. Abgedeckt sind Schäden, die beispielsweise durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Explosion an Bord, Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sind. Bei den Risikobeschreibungen sollte man vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob Versicherungsleistungen wie zum Beispiel Schiffsbergungen tatsächlich enthalten sind. Als„Geltungsbereiche“ werden hauptsächlich folgende Reviere angeboten: europäische Binnengewässer, europäische Küstengewässer mit einer Entfernung von 20 sm, Nord- und Ostsee sowie das Mittelmeer. Wählen Sie nur das Revier aus, in dem Sie sich auch tatsächlich aufhalten, um unnötige
Beitragszahlungen zu vermeiden. Bei Veränderungen des Liegeplatzes oder bei Urlaubstörns in andere Gewässer lässt sich der Geltungsbereich jederzeit vertraglich erweitern. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung auch nach, ob Landtransporte eingeschlossen sind.

 

Beispiele für Kaskoschäden an Yachten

  • Ein Sturm beschädigt mehrere Boote im Hafen. Die Eigner trifft keine Schuld, denn hier handelt es sich um „höhere Gewalt“.
  • Ein Feuer in der Winterlagerhalle beschädigt mehrere Boote. Die Kaskoversicherung zahlt.
  • Bei einem Einbruch werden elektronische Geräte und der Außenbordmotor gestohlen. Auch hier springt die Versicherung ein.

Welche Versicherungen brauche ich für Yachtcharter?

Der Charterskipper erhält in der Regel vom Vercharterer im Chartervertrag die Bestätigung, dass die Charteryacht versichert ist. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch, dass dadurch alle eventuellen Schadenereignisse auch für den Skipper versichert sind. Denken Sie als Skipper daran, dass bestimmte Schadenfälle nur über Zusatzversicherungen abzusichern sind. Diese können individuell zusammengestellt – hier bieten die Versicherungen meist Schutz für ein ganzes Jahr – oder als Paketlösung (nur für eine Charter) gebucht werden.

Ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung für Yachtcharter sinnvoll?

Der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert, weil der Skipper grundsätzlich mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für Schäden haftet, die er anderen schuldhaft zufügt, wenn bei der gecharterten Yacht kein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz vorhanden ist. (In anderen Ländern sind häufig die Deckungssummen wesentlich geringer als in Deutschland oder der Vercharterer hat Versicherungsprämien nicht bezahlt und für die Charteryacht besteht gar kein Versicherungsschutz.) Die Privathaftpflichtversicherung des Skippers haftet bei einer Charter in der Regel nicht. Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegenüber dem Skipper und untereinander sind über die Versicherung des Vercharterers nicht abgedeckt. Für vom Skipper oder einem Crewmitglied grob fahrlässig verursachte Sachschäden oder einen Totalschaden haftet der Skipper ebenfalls persönlich uneingeschränkt. In vielen Charterverträgen haftet der Skipper auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn aufgrund eines verursachten Schadens an der Charteryacht diese für die Folgecharter ausfällt und dem Vercharterer dadurch ein Verlust an Einnahmen entsteht.

Ist eine Kautionsversicherung für Yachtcharter sinnvoll?

Jeder Skipper weiß, dass die Harmonie der Crew leidet, wenn von ihm oder einem anderen Crewmitglied ein Schaden an der Charteryacht verursacht wurde, die Kaution einbehalten wird und alle zur Kasse gebeten werden. Oftmals bleibt der Skipper selbst – aufgrund seiner Verantwortung als Schiffsführer – auf den dann zu zahlenden Kautionskosten sitzen. Um diesem Problem vorzubeugen, ist eine Kautionsversicherung dringend anzuraten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass zusätzliche Ausrüstungsgegenstände wie zum Beispiel ein Beiboot mitversichert sind. Über eine Charter-Rücktrittkostenversicherung können Skipper und Crew ihre Charterkosten und eventuell ihre Flugkosten oder andere Charterfixkosten absichern. Wichtig ist hierbei, dass sowohl beim Rücktritt des Skippers die gesamten Charterkosten versichert sind als auch beim Rücktritt einzelner Crewmitglieder deren entsprechender Anteil. Diese Versicherung wird in der Regel mit einem relativ geringen Selbstbehalt angeboten. Neben einer Charterversicherung sollte man nicht vergessen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Hier gilt es darauf zu achten, dass Unfälle aus „gefahrgeneigten Sportarten“ im Versicherungsschutz miteingeschlossen sind, damit auch bei Charterreisen ein Versicherungsschutz gewährleistet ist. Mit einer sorgfältigen Auswahl an Versicherungen können Sie Ihr Risiko auf ein Mindestmaß reduzieren und Ihren Törn entspannt antreten – egal ob mit eigenem oder gechartertem Boot.