Belgien

Reviere

Das Land

Das belgische Königreich bietet dem Wassersportler eine über 30 Seemeilen lange, gut erschlossene Küste sowie mehr als 500 Kilometer Binnenwasserstraßen. Schon in der Vergangenheit waren diese Wasserstraßen wichtige Verkehrswege und stellen auch heute noch Hauptverbindungen zu den Nachbarländern dar. Die Reise über die Wasserwege führt durch zahlreiche Schleusen, vorbei an mittelalterlichen Städten und charmanten Dörfern und entlang weiter Felder, flachem Heideland und dunklen Wäldern.

Besonderheiten

  • Auf belgischen Binnenwasserstraßen müssen im Heimatland nicht registrierte Boote bei ihrer Ein- und Ausreise beim Grenzschifffahrtsamt registriert werden
  • Seit Mai 2009 besteht für Boote ab 7 m Länge eine Funkausrüstungspflicht.
  • In Flandern ist eine Vignette erforderlich, die nicht mehr an den Schleusen, sondern nur noch online erworben werden kann und am Heck angebracht werden muss. Unter www.visuris.be/waterwegenvergunning ist eine Registrierung erforderlich, um die Vignette zu erhalten.
  • Zur Befahrung der wallonischen Wasserstraßen fallen keine Gebühren mehr an.
  • Schleusen und Brücken sind über Funk, manche auch telefonisch erreichbar. Eine Übersicht sämtlicher Schleusen Belgiens finden Sie hier.

An der flachen belgischen Nordseeküste bilden lediglich Hochhäuser und Kirchtürme sowie Leuchttürme brauchbare Landmarken. Der Küste sind zahlreiche Bänke vorgelagert, auf denen bei stürmischen Winden starker Seegang herrschen kann. Bei diesen Wetterbedingungen sollte eine Route gewählt werden, die die Bänke meidet. Zu beachten sind auch die stellenweise trockenfallenden Gebiete der Westerschelde, ebenso wie der insbesondere dort teilweise stark setzende Gezeitenstrom.

In den Verkehrstrennungsgebieten und Hauptfahrwassern ist auf regen Großschifffahrtsverkehr zu achten. Dieser wird oft dadurch verkompliziert, dass Fähren kreuzen.

JetSki fahren ist in Wallonien nur auf ausgewiesenen und dafür freigegebenen Strecken möglich. Hier eine Übersicht.

Sicherheitsausrüstung

Belgische Seegewässer (Sportboote, ausgenommen Kanus, Kajaks und Surfbretter)

Rettungsmittel

  • ein Rettungsgürtel für jede Person an Bord
  • eine beleuchtete Rettungsboje, wenn das Wasserfahrzeug nachts unterwegs ist sowie ausreichend Notsignale, u.a. Leuchtraketen.

Nautische Instrumente

  • Nebelhorn
  • magnetischer Kompass
  • Navigationsleuchten
  • Tiefenlot

Ausrüstungsmaterial

  • Anker
  • Pumpe oder Ösfass
  • genügend Ruder mit Dollen
  • 20 Meter Trosse
  • Löschgerät für Motorjachten
  • Hammer
  • Bootshaken
  • elektrische Leuchte, mit der Lichtsignale gegeben werden können
  • ein vollständiger Segelsatz für Segelboote.

Heil- und Verbandmaterial

  • Wasserdichte Box mit Verbandmaterial.

Dokumente

  • Registriernachweis
  • Kopie der Versicherungspolice
  • Gezeitenbuch
  • aktualisierte Seekarten.

Binnengewässer (Sportboote, außer Kanus, Kajaks und Surfbretter)

Rettungsmittel

  • für jede Person an Bord ein Rettungsgürtel (Rettungskissen oder -weste)
  • Personen auf Jetskis müssen einen Rettungsgürtel tragen;

Ausrüstungsmittel (außer bei Jetskis)

  • Anker oder Dregge
  • Pumpe oder Ösfaß
  • Reserveantriebsmittel
  • zwei Leinen, die beide wenigstens so lang sind wie das Wasserfahrzeug
  • Löschgerät für Motorjachten

Versicherung

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in Belgien gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch ist der Abschluss einer Versicherung zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente

Erwachsene

Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.

Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU

Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer (steuerrechtlicher Begriff für Mehrwertsteuer) wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis kann z. B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig werden. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.

Papiere

Sportbootführerscheine

Sportbootführerscheine See bzw. Binnen entsprechend dem Revier für Schiffe über 15 m Länge oder einer Geschwindigkeit über 20 km/h. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.

Schiffspapiere

Der Internationale Bootsschein vom ADAC (IBS) wird als Registrierungsnachweis anerkannt.

Kfz-Papiere

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder gut lesbare Tätowierung. Allgemeiner Leinenzwang. Behörden können Maulkorbpflicht anordnen.

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Innerorts 50km/h. Für Pkw mit Anhänger außerorts 90 km/h und auf Autobahnen 120 km/h, für Gespanne über 3,5 t zGG 90 km/h.

Verkehrsregeln

Sie verlieren Ihr Vorfahrtsrecht, wenn Sie trotz Vorfahrt anhalten.
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen außerhalb von Ortschaften auf zweispurigen Straßen (außer landwirtschaftliche Fahrzeuge) nicht überholen. Tragen einer reflektierenden Warnweste bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften. Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie. Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, starken Regen, Schneefall oder bei einer Sichtweite unter 100 m Einschalten der Nebelschlussleuchten.
Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen auch auf Autobahnen 25 km/h. Dort die nächste Ausfahrt benutzen. Von Ausländern Erhebung von Bußgeldern unmittelbar vor Ort durch die Polizei.

Gespanne

Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann elektronisch im Internet unter u.g. Adresse gestellt werden („Circulation routière“, „Transport des marchandises“, „Transport exceptionnel“, „Formulaires“). Er kann auch per Einschreiben eingereicht werden. Das Antragsformular ist auf der Internetseite verfügbar. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Service public fédéral Mobilité et Transports
DG Transport routier et Sécurité routière
Direction Autorisations et Permis de conduire
Service Transport exceptionnel
City Atrium – local 4 A 14
Rue du Progrès 56
1210 Bruxelles
Belgien
Tel.: +32 2 277 48 50
Fax: +32 2 277 40 17
teuv@mobilit.fgov.be
www.mobilit.belgium.be

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Promillegrenze

0,5 ‰

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst

Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Notruf in München. Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.

Notrufnummern

Europäische Notrufnummer 112
Notrufe an der belgischen Küste werden von der Küstenwachzentrale auf dem UKW-Kanal 16 abgehört. Auch der UKW-Schiffsfunk Kanal 24 „Oostende Radio“ wird rund um die Uhr abgehört, ebenso der internationale DSC-Kanal 70 (GMDSS).

Telefon-Landesvorwahl

+32

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 21%.

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