Frankreich
Frankreich gehört weltweit zu den beliebtesten Reisezielen. Mit den Küsten an Mittelmeer und Atlantik, mit der sprichwörtlichen Kultur, der raffinierten Küche und den eleganten Weinen bietet das Land für jeden etwas.
Inhaltsverzeichnis
Revier- und Länderbeschreibung Frankreich
Dem Wassersportler bieten sich dabei vielfältige Seereviere, ebenso wie ein weit verzweigtes Kanalnetz, auf dem das Land von Nord nach Süd oder Ost und West durchfahren werden kann.
Zu den beliebtesten Revieren Frankreichs zählen:
- Die französische Kanalküste
- Die Biskaya
- Die französische Mittelmeerküste
- Die Insel Korsika
Die verschiedenen Reviere bringen unterschiedliche nautische Anforderungen mit sich, auf die wir nachfolgend näher eingehen.
Die französische Kanalküste
An der französischen Kanalküste liegen fast alle Häfen im Tidenbereich und können häufig nur nahe oder bei Hochwasser angelaufen werden.
Aufgrund hoher Stromgeschwindigkeiten ist es in diesem Revier unerlässlich, mit einem Stromatlas und mit auf den neuesten Stand berichtigten Seekarten zu navigieren. Des Weiteren herrscht in diesem Revier reger Schiffsverkehr, der durch Güterschiffe und quer zu den Verkehrstrennungsgebieten verkehrenden Fähren kompliziert wird. Diese Gebiete müssen von Sportbooten im rechten Winkel, auch unter Berücksichtigung des Stromversatzes, gequert werden. Grobe Verstöße gegen die in den Verkehrstrennungsgebieten geltenden Regeln werden von den britischen und französischen Behörden entsprechend geahndet.
Biskaya
Wer die Biskaya bereist, benötigt ein Schiff, das den höchsten Anforderungen an Stabilität, Festigkeit und Ausrüstung genügt. Eine exakte Navigation und das Berücksichtigen der Wettervorhersagen ist für diese Region unabdingbar.
Die Marinas mit teilweise mehr als 1000 Liegeplätzen bieten in der Regel einen umfassenden Service. Zum Bunkern von Wasser sollten entsprechende Adapter an Bord sein, ebenso wie ein Multistecker für den Stromanschluss. Nördlich und südlich des Bassin d’Arcachon befinden sich die französischen Schießgebiete, die fast täglich aktiv sind.
Die französische Mittelmeerküste
An der französischen Mittelmeerküste findet man eine sehr hohe Konzentration an Marinas und Häfen und dementsprechend viele Yachten. In diesen in der Regel sehr gut ausgestatteten Marinas wird mit dem Bug oder Heck angelegt, nachdem ein Liegeplatz zugewiesen wurde.
- Jetzt weiterlesen: Skipper-Tipps für die Côte d’Azur
Korsika
Die Küste Korsikas mit dem Boot zu erkunden ist besonders reizvoll und erlebenswert. Korsika bietet eine ausreichende Anzahl an Häfen, jedoch deutlich weniger als die Festlandküste.
- Jetzt weiterlesen: Revierbericht zu Nordsardinien und Südkorsika
Regeln und Bestimmungen für Skipper in Frankreich
Benötigte Unterlagen und Dokumente für Skipper in Frankreich
- je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See
- gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
- EU-Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
- aktuelle Seekarten
- Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät
Was in Frankreich bei der Einreise mit dem Boot zu beachten ist
Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.
Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.
Einreise mit dem Boot auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten.
Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, für den empfiehlt es sich, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, mitzuführen. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC die Vorlage einer Vollmacht erstellt.
Steuer- und Zollformalitäten für Frankreich
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.
Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?
Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden.
Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. Auch ein T2L- oder INF3-Formular vom Zoll kann hilfreich sein, stellt aber keinen 100%igen Mehrwertsteuernachweis dar.
Anerkannte Registrierungen für Boote in Frankreich
Internationaler Bootsschein/IBS
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten auf französischen Küsten- und Binnengewässern Schiffszertifikat, Flaggenzertifikat sowie das amtlich anerkannte Kennzeichen vom ADAC, der Internationale Bootsschein (IBS).
Auf französischen Binnengewässern gelten auch die amtlichen Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter und der Schiffsbrief.
Vorgeschriebene Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse in Frankreich
Sportbootführerschein
In Frankreich ist ein Bootsführerschein notwendig für Motorboote über 4,5 kw (6PS), sowohl für die Binnenschifffahrt wie auch für Fahrten auf dem Meer, sowohl für Einheimische wie auch Touristen. Auch für Segelboote mit Motor über 4,5 kw ist ein Führerschein notwendig.
Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger- müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Deutsche Sportbootführerscheine und Befähigungsnachweise werden anerkannt.
Auf dem Rhein muss der Bootsfahrer eines Fahrzeuges > 15 m das Rheinschifferpatent bzw. Sportbootpatent besitzen.
Funkzeugnis
Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzen. Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis:
Küstengewässer
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
- LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Binnengewässer
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Umwelt- und Gewässerschutz in Frankreich
Bilgenwasser soll nicht nach außenbords gelenzt werden. In Gewässer dürfen weder Altöl eingeleitet noch Abfall entsorgt werden. Entsorgungseinrichtungen sind in den Hafenanlagen vorhanden.
Naturschutzgebiete/Naturschutz
Respektieren Sie entsprechende Gebiete und beachten Sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für Skipper in Frankreich
Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.
Nautische Ausrüstung
Aufgrund der Diskrepanz zwischen den „nur“ deutschen Empfehlungen zur Sicherheitsausrüstung und den französischen Vorschriften, wird Skippern, die mit ihren Booten unter deutscher Flagge in Frankreich fahren, empfohlen, den französischen Ausrüstungsvorschriften zu entsprechen. Je nach Fahrtzone, die dem Abstand zum nächstgelegenen Hafen oder Ankerplatz (abri) angepasst ist, verändert sich der Umfang der mitzuführenden Sicherheitsausrüstung.
Die Fahrtzonen sind unterteilt in:
- Basique: Geschützte Küstengewässer oder Maximalabstand zur Küste unter 2 sm
- Côtier: Abstand bis zu 6 sm
- Semi-hauturier: Abstand von 6 sm – 60 sm
- Hauturier: Abstand mehr als 60 sm.
Frankreich Küste - Ausrüstung Standard
Basique | Côtier | Semi-hauturier | Hauturier | |
---|---|---|---|---|
Rettungsweste )* | 50 Nm | 100 Nm | 150 Nm | 150 Nm |
Leuchtmittel )** | x | x | x | x |
Handfeuerlöscher | x | x | x | x |
Bilgenpumpe | x | x | x | x |
Abschleppvorrichtung | x | x | x | x |
Ankerleine (bei einem Leergewicht ≥ 250kg | x | x | x | x |
Gezeitenkalender | x | x | x | x |
Rettungsring o.ä. für über Bord gegangene Personen | x | x | x | |
3 rote Handfackeln | x | x | x | |
Magnetkompass | x (oder GPS-System) | x | x | |
Seekarten | x | x | x | |
Kollisionsverhütungsregeln KVR | x | x | x | |
Übersichtskarte der Schifffahrtszeichen | x | x | x | |
Rettungsinsel | x | x | ||
Navigationsbesteck | x | x | ||
Aktuelles Leuchtfeuerverzeichnis | x | x | ||
Logbuch | x | x | ||
Empfangsgerät für Wetterberichte | x | x | ||
Lifebelt pro Person an Bord | x | x | ||
Erste-Hilfe-Kit | x | x | ||
Suchscheinwerfer | x | x | ||
Seenotfunkbake EPIRB | x | |||
VHF/UKW Funkanlage fest eingebaut | x | x | ||
tragbares VHF/UKW | x | |||
)* Norm NF-EN 12402 oder gleichwertige Norm. Kinder bis 30 kg Körpergewicht müssen eine Rettungsweste von mindestens 100 Nm unabhängig von der Entfernung tragen. Sämtliche Rettungswesten müssen ein CE-Zeichen tragen.
)** Hierzu zählt auch eine wasserdichte Taschenlampe mit einer Leuchtdauer bis zu 6 Stunden.
Verkehrsvorschriften für Sportboote in Frankreich
Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
Küstengewässer
An der französischen Küste gilt das internationale Betonnungssystem ›A‹.
Es gelten die internationalen Bestimmungen auf See und die Vorschriften der jeweiligen Hafenbehörden.
Französische Kanalküste
- Häfen im Tidenbereich können häufig nur bei Flut angelaufen werden. Wegen hoher Stromgeschwindigkeiten muss mit Stromatlas und berichtigten Seekarten navigiert werden
- Es herrscht reger Schiffsverkehr in Verkehrstrennungsgebieten, die vom Fährverkehr gequert werden. Diese Gebiete müssen von der Sportschifffahrt gemäß der KVR im rechten Winkel, unter Berücksichtigung des Stromversatzes, gequert werden. Verstöße werden von Behörden geahndet
Bassin d’Arcachon
- Nördlich und südlich des Bassin d’Arcachon befinden sich französische Schießgebiete, die fast täglich genutzt werden. Aushänge der Hafenbehörden weisen auf aktuelle Sperrungen hin.
Korsika
- In zahlreichen Sperrgebieten vor Korsikas Küsten sind Ankern, Fischen und Unterwasserjagd verboten. Diese mit gelben Spitztonnen markierten Gebiete sind in den Seekarten eingezeichnet
- Die Badezonen entlang der Küste sind mit gelben Spitztonnen markiert und können bis 300 m in die See reichen
Binnengewässer
Auf Binnengewässern dürfen Sportschiffe die Berufsschifffahrt nicht behindern oder zu Kursänderungen zwingen.
Öffentliche und private Seen
- Informationen über Bestimmungen zu Wassersportaktivitäten wie Tauchen, Wasserski, Schwimmen, Motorboot-Einsatz etc. auf öffentlichen und privaten Seen und Stauseen erteilen örtliche Präfekturen
Wasserwege
- Aufgrund von Reparaturen an Kanalufern, Schleusen und Brücken oder Baggerarbeiten bei Versandungen kann es zeitweise zu Sperrungen bestimmter Strecken kommen.
- Sperrzeiten der Wasserwege (Carte des chômages und carte de chantiers) gibt die französische Wasserstraßenverwaltung Voies navigables de France (VNF: www.vfn.fr) heraus.
- Übersichtskarte der VNF zu Häfen, etc.
Rhein
- Auf dem Rhein sowie auf dem großen elsässischen Kanal gelten internationale Regelungen gemäß der Mannheimer Akte, wonach Wasserfahrzeuge, auch die ohne Motor, mit einem Kennzeichen versehen sein müssen
Höchstgeschwindigkeit
Auf Kanälen, Flüssen bzw. kanalisierten Flussstrecken gilt eine Höchstgeschwindigkeit zwischen zwischen 6 km/h und 35 km/h.
An der französischen Küste beträgt die Höchstgeschwindigkeit innerhalb der 300-m-Zone 5 Knoten, in den Häfen 3 Knoten.
Auf Rhein und Mosel müssen Boote die Geschwindigkeit so wählen, dass kein schädlicher Sog- und Wellenschlag entsteht. Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt es jedoch nicht.
Versicherungsvorschriften in Frankreich
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist in Frankreich nicht vorgeschrieben, jedoch unbedingt zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an.
Weitere Wassersportarten in Frankreich
Wassermotorräder (Jet-Ski)
Jet-Skifahren auf französischen Binnenschifffahrtsstraßen bzw. geschlossenen Wasserflächen erfordert stets eine Genehmigung der örtlichen Behörden.
Auf dem Rhein sind Fahrten zulässig, wenn ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird.
Wasserski
Das Fahren mit Wasserski ist auf festgelegten Strecken nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet. Bei schlechter Sicht ist es untersagt.
Auf dem deutsch-französischen Rhein ist das Fahren mit Wasserski ausschließlich auf den Flussabschnitten und Wasserflächen gestattet, die durch rechteckige blaue Schilder mit einem stilisierten weißen Skifahrer ausgewiesen sind (Schilder vom Typ E17 gemäß Anhang 7 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung).
Neben dem Bootsführer muss beim Wasserskilaufen zusätzlich eine weitere, über 15 Jahre alte Person an Bord sein.
Windsurfen/Kitesurfen
Auf dem deutsch-französischen Rhein ist Windsurfen generell untersagt. Es kann von den zuständigen Behörden auf Restrheinstrecken in streng definierten Grenzen genehmigt werden.
Bootstouristische Informationen zu Frankreich unter Angabe von Daten, Fakten und Regeln, die Skipper wissen müssen, sind in der ADAC Länderinformation Tourset BTI F 10 enthalten. Das gedruckte TourSet ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.
Gebühren für Skipper in Frankreich
Gebühren für die französischen Küstengewässer
An der französische Küste werden neben den üblichen Liegeplatzgebühren keine weiteren Abgaben erhoben.
Stellenweise ist es allerdings schon vorgekommen, dass versucht wird, von ausländischen Schiffseignern, die einen Dauerliegeplatz in Frankreich haben, die sogenannte DAFN-Steuer (vormals tax fonciére) einzutreiben. Hierbei handelt es sich um Abgaben für Boote, die nach Länge und Motorleistung berechnet wird. Unter diese Steuer fallen Boote ab 7,00 m Länge und Wassermotorräder. Steuerpflichtig sind – nach Recherchen des ADAC – allerdings ausschließlich Steuerinländer, also Personen, die eine französische Steuernummer bzw. Eigentum in Frankreich besitzen und unter französischer Flagge fahren.
Gebühren für die französischen Binnengewässer
Die Benutzung der französischen Binnenwasserstraßen ist gebührenpflichtig. Ja nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer sind unterschiedliche Gebühren zu entrichten. Nach Bezahlung der Maut erhält man eine Vignette, die von außen sichtbar am Bug des Schiffes an der Steuerbordseite anzubringen ist. Es besteht die Möglichkeit des Kaufs einer Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresvignette.
Die Vignette kann online bei Voies Navigables de France (VNF) erworben werden (Log-In erforderlich). Die Seite ist in deutscher Sprache verfügbar.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Vignette vor Ort zu erwerben. Die VNF bietet hierfür 17 Verkaufsstellen im Land (meistens an den Schleusen) an. Von Deutschland kommend bietet sich der Direktverkauf an den Schleusen Kembs-Niffer, Saarguemines oder in Strasbourg die Verkaufsstelle der Firma Boat Trading an. Telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Alles Wichtige zum Trailern in Frankreich
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Pkw mit Anhänger innerorts 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen zwischen 90 km/h und 130 km/h, je nach Gewicht.
Verkehrsregeln
Lichtpflicht bei Regen oder Schneefall sowie in Tunnels und Galerien. Generell Vorfahrt für Straßenbahnen. Parkverbot bei gelben Streifen am Fahrbahnrand, in Tunnels und Unterführungen. Park- und Halteverbot unter Brücken. Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall außerorts. Einfahrende Fahrzeuge in Kreisverkehre haben grundsätzlich Vorfahrt, außer ein Verkehrszeichen regelt die Vorfahrt anders.
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Mautpflicht für KfZ in Frankreich
Informationen zur KfZ-Maut und zum Kauf von Mautkarten in Frankreich.
Gespanne
Gespanne dürfen in Frankreich folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Bei Überschreitung eines dieser Maße ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese können zwischenzeitlich beim Ministerium für Transport online beantragt werden. Die Genehmigung wird unverzüglich erteilt.
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Promillegrenze
Die Promillegrenze für Autofahrer in Frankreich beträgt 0,5 ‰. Bei Alkoholdelikten sind in der Regel besonders hohe Geldbußen fällig.
Weitere Infos für Skipper in Frankreich
Pannenhilfe
Pannenhilfe rund um die Uhr. Auf Autobahnen über Notrufsäulen, sonst über die ADAC Notrufstation in Lyon. Hilfeleistungen kostenpflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.
Notruf auf dem Wasser
Europäische Notrufnummer 112,
vom Handy 0033 + Notrufnummer.
Im Küstengebiet: Notruf über UKW-Kanal 16 oder
per Mobiltelefon unter der Tel. 196 (kostenfreier Anruf).
Die im Mittelmeer für Sicherheit und Rettungswesen zuständige Organisation CROSS MED ist rund um die Uhr auf UKW-Kanal 16 zu erreichen.
Sonstige Infos für Frankreich
Telefon-Landesvorwahl
+33
Regionale Vorwahlen: für Paris: 1, sonst je nach Region 2, 3, 4 oder 5.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 20 %.
Routenplaner für französische Binnenwasserstraßen
Die zuständige Behörde VNF stellt für Bootsfahrer einen Routenplaner zur Verfügung, der die größten Binnengewässer Frankreichs verzeichnet. Hier besteht sogar die Möglichkeit der Eingabe der Schiffsabmessungen. Auch die Schleusenzeiten sind in dieser Anwendung hinterlegt.
Nützliche Links für Skipper in Frankreich
- Merkblatt beim Führen von Kleinfahrzeugen auf französischen Wasserstraßen: www.elwis.de (Suchbegriff ›französische Wasserstraßen‹
- Vielseitige Informationen rund um den Wassersport vom Voies navigables de France (VNF) wie Chômages, Vignette, Polizeiverordnung, elektronische Seekarten usw.: www.vnf.fr
- Sicherheitsausrüstung des französischen Seeministeriums (französische Fassung): www.developpement-durable.gouv.fr (Suchbegriff ›secu plaisance‹)
- Kollisionsverhütungsregeln (KVR): www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Seeschifffahrtsrecht/KVR
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