Italien

Revier- und Länderbeschreibung Italien

Wie in mediterranen Ländern üblich, sind auch in Italien die Geschäfte über die Mittagszeit meist geschlossen. Dies gilt häufig auch für die Marinaverwaltung und das Büro des Hafenmeisters.

Informationen zu den Anwesenheits- und Öffnungszeiten sind über die einzelnen Hafenbeschreibungen hier im ADAC Skipper Portal abrufbar, der ADAC Vergleichspreis ermöglicht dabei ein hohes Maß an Preistransparenz.

Oberitalienische Seen

Gardasee

Der bei deutschen Touristen sehr beliebte Gardasee bietet im nördlichen Teil ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Segel- und Windsurfrevier. Der südliche Teil des Sees wird besonders von Motorbootfahrern genutzt.
Mehr zum Gardasee

Lago Maggiore und Luganer See

Motorboote, die auf diesen Seen betrieben werden, benötigen über einer Länge von 2,50 m ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein (z.B. deutsches) Kennzeichen führen.
Mehr zum Lago Maggiore und Luganer See.

Italienische Adria

Golf von Venedig

Der Golf von Venedig umfasst die nördliche Adria bis zur Höhe der Mündung des Po und der Südspitze Istriens. Bootstouristisch ist er das am häufigsten frequentierten Gewässer der italienischen Adriaküste.

Die Lagunen von Venedig

In den Lagunen von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 10 PS. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC ist für deutsche Skipper ausreichend. Es muss kein LV… Kennzeichen beantragt werden.
Mehr zur Lagune von Venedig.

Golf von Tarent

Am Capo Santa Maria de Leuco läuft man in den Golf von Tarent ein, der zum Ionischen Meer gehört. Pinienwälder, Sand-, Kiesstrände und Felsklippen prägen die Küsten. Fischreich und kristallklar ist das Wasser des tiefblauen Golfes, dessen Gestade in der Antike Odysseus angelaufen haben soll.

Nordsardinien mit Costa Smeralda, La-Maddalena-Archipel und Lavezzi-Inseln

Nordsardinien ist für Segler- und Motorbootfahrer ein Traumziel, nicht ohne Grund wird das Revier oft die „Karibik in Europa“ genannt.
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Wind und Wetter

Trotz aller Vorbereitungssorgfalt kommt es jedoch immer wieder vor, dass überraschend starke Böen oder gar Stürme aufziehen. Insofern sollte man mit den vorherrschenden Winden in diesem Revier vertraut sein.

Die vorherrschenden Winde in Italien:

Hier gehts zu unserer Übersicht zu Wetter auf See.

Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in Italien

Allgemeines

Alle öffentlichen Gewässer in Italien sind auch für die Sportschifffahrt freigegeben. Nicht öffentlich sind einige Seen und Stauseen, die entweder in  Privatbesitz sind oder wasserwirtschaftlich genutzt werden, sind deshalb für Motorboote gesperrt. Hoch gelegene, schlecht zugängliche Gebirgsseen sind für den Einsatz von Motorbooten ungeeignet.

Welche Unterlagen und Dokumente sollen
Skipper in Italien unbedingt mitnehmen?

 

  • Je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
  • Gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder anderer Nachweis einer Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
  • EU-Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung

Was ist in Italien bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?

Einreise nach Italien auf dem Seeweg

Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.

Einreise nach Italien auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg gibt es keine besonderen Vorgaben zu beachten.

Mit einem privat geliehenen Boot kann zusätzlich eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang und Hafenamt erforderlich sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, erforderlich.

Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht berechtigt den Nutzer des Bootes nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits für Überführungsfahrten:

Welche Zoll- oder Steuerformalitäten sind in Italien zu beachten?

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft meist zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.

Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden.

Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. Auch ein T2L- oder INF3-Formular vom Zoll kann hilfreich sein, stellt aber keinen 100%igen Mehrwertsteuernachweis dar.

Welche Registrierung für Boote wird in Italien anerkannt?

Internationaler Bootsschein/IBS

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Italien.

Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Welche Bootsführerscheine benötigen Skipper in Italien?

Sportbootführerschein

Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nach­weise des Heimatlandes vorgeschrie­ben.

Bootsfahrer mit nautischem Befähigungszeugnis (z. B. deutscher Sportbootführerschein Binnen oder See) dürfen vergleichbare italienische Gewässer befahren.

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden obligatorisch, wenn

  • mehr als 6 NM von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
  • ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

  • Auf Booten, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt für Skipper das Mindestalter von 18 Jahren
  • Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die oben beschriebenen Grenzwerte für Motoren und die Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
  • Für Segelboote mit weniger als 4 m² Segelfläche gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen

 

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein Funkzeugnis, das dem Fahrtgebiet und der Funkanlage entspricht, besitzen.

  • SRC (Short Range Certificate): ‚Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‘ gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate): ‚Allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Was ist in Italien bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten?

Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land  zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern  entsorgt werden.

Umweltschutz und Naturschutzgebiete in Italien

In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Diese sind zumeist in den Seekarten verzeichnet oder können bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden.

Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erteilt die Guardia Costiera. Informationen bieten die Internetseiten www.minambiente.it oder www.parks.it.

Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in Italien?

Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die gewerbliche Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten.

 

Fahr- und Ausweichregeln

In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten.
In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen.

In der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben, die zu Verwechslungen mit anderen Lichtern führen können.

An den Frischwasseranschlüssen in Häfen, insbesondere im Süden, wird in der Regel kein Trinkwasser angeboten.

Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisionsverhütungsvorschrift (KVR). Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen und von diesen einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 200 m) einhalten:

  • öffentliche Linienfahrzeuge
  • Boote im öffentlichen Einsatz mit Kontroll- und Überwachungsfunktionen
  • Rettungsboote
  • Fischerboote

Es ist verboten:

  • den Kurs der öffentlichen Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Anlegen und Beidrehen zu behindern
  • Fischerboote zu behindern
  • in bezeichneten Regattastrecken zu fahren
  • in Bade- und Schutzzonen zu fahren und Wassersportarten zu betreiben (Motorboote dürfen auf diesen Wasserflächen nur bei Abfahrt, Landung und senkrechtem Übergang und mit einer Sicherheitsgeschwindigkeit fahren)
  • Rennboote zu fahren (außer bei Probefahrten nach vorherigen Anmeldung bei den Schifffahrtsbehörden mit Angabe des Streckenplans)

Küstengewässer

In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten.
In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In Häfen sind nur Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von Kollisionen dienen.

Binnengewässer

Für Motorboote freigegebene Seen sind der Iseo See, der Orta-See, der Comer See, der Lago di Bolsena. Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trient dürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden.
Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen. Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.
Für Motorboote gesperrt sind u.a. der Kalterer See und der Lago di Bracciano.

Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Italien?

Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig.

Ein Versicherungsnachweis (certificato di assicurazione) muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Internationale Versicherungsbestätigung, die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssummen betragen seit dem 11. Juni 2022 € 6.450.000,- für Personenschäden und € 1.300.000,-  für Sachschäden. Diese Summen gelten pro Schadensfall und unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.

Für Boote, die an Wettbewerben oder Regatten teilnehmen, muss ein entsprechender Vermerk für diese Nutzung in den Versicherungsdokumenten enthalten sein.

Hier geht’s zur ADAC Wassersport Versicherung

Deutsche Versicherungen kommen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen auf, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach deutschem Recht für das entsprechende Revier vorgeschrieben ist.
Im Zweifel sollte man sich vorab über die Versicherungsbedingungen bei seiner Versicherung erkundigen.

Weitere Wassersportarten in Italien

Wassermotorrad (Jet­-Ski)

Jet-Skis, Skooter usw. dürfen in Italien grundsätzlich nur mit entsprechenden Sportbootführerschein geführt werden. Jet-Ski und ähnliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht am Strand abgestellt werden. Jet-Ski-Fahrer müssen eine Schwimmweste tragen.

Wasserski in Italien

Wasserskilaufen darf nur in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m von der Küste stattfinden.

  • Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.
  • Zugboote müssen einen Sicherheitsabstand zwischen 50 m und 100 m von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten.
  • Eine Wende- und eine Leerlaufvorkehrung, ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten sowie ein Rettungsring für jeden Wasserskifahrer sind erforderlich.
  • Wasserskiläufer müssen eine Schwimmweste tragen.
  • Per Gesetz vom 15.01.2022 darf Wasserskilaufen auf Binnengewässern mit gemieteten Booten nicht mehr betrieben werden

Windsurfen

Windsurfer müssen eine Schwimmweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.

Tauchen

Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.

Sicherheitsausrüstung für Sportboote in Italien

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest-­ und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.

Für privat genutzte Boote unter deutscher Flagge werden seitens des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) allgemeine Empfehlungen für die Ausrüstung von Booten ausgesprochen. Demnach gehören zur Mindestsicherheitsausrüstung:

  • eine Rettungsweste für jede Person an Bord
  • geeignete Mittel, um einen Brand zu bekämpfen
  • Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen
  • eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass)
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Die Auflistung des BMVI findet sich hier. Der Umfang dieser Empfehlung steht nicht im Zusammenhang mit dem Fahrtgebiet und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht zum Mitführen dieser Sicherheitsausrüstung.

In Italien hingegen existieren für alle Boote unter italienischer Flagge verbindliche Ausrüstungsvorschriften für das jeweilige Fahrtgebiet. Daher kann es bei Kontrollen von Booten unter deutscher Flagge durch italienische Behörden aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauslegung zu Schwierigkeiten kommen. Sogar Strafzahlungen drohen, wenn keinerlei Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt der ADAC im Sinne der guten Seemannschaft, eine angemessene Anzahl an Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln mitzuführen, die der Bootsgröße entspricht und dem Küstenabstand und Fahrtrevier angepasst ist.

Küstengewässer

Skipper, die den italienischen, gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang nachkommen wollen, benötigen eine Ausrüstung wie folgt:

  • Küstenabstand bis zu 300 m: keine Sicherheitsausrüstung
  • Küstenabstand bis zu 1 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher
  • Küstenabstand bis zu 3 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Rauchboje, 2 x rote Handfackel, Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 6 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 12 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, UKW-Sprechfunkanlage
  • Küstenabstand bis zu 50 sm: Rettungsinsel, Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (3), rote Fallschirmsignalrakete (3), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, Schiffsuhr, Barometer, Fernglas, Navigationsbesteck und -karten, UKW-Sprechfunkanlage, elektr. Positionsgeräte, Radarreflektor, Erste-Hilfe Kasten.

Rettungsringe, Rettungswesten und Sicherheitsleinen müssen für jede an Bord befindliche Person vorhanden sein. Einer der mitgeführten Rettungsringe benötigt eine Leine.
Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung für Rettungsringe oder Rettungswesten vorliegt.

Binnengewässer

Beim Befahren der italienischen Binnengewässer, wie z.B. Gardasee oder Lago Maggiore, ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:

  • eine ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung)
  • Feuerlöscher der Brandklasse B je nach Motorstärke (siehe Tabelle unten)
  • pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot)
  • eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
  • ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane etc.

Inhaber eines gültigen ADAC Bootsscheins können das Certificato unter Angabe der Registrierungsnummer per E-Mail bootsschein@adac.de anfordern.

Handfeuerlöscher (ABC)

Motorisierte Boote unter italienischer Flagge sind zur Mitführung eines Feuerlöschers verpflichtet. Die Größe bzw. Füllmenge des Löschers richtet sich nach der Motorleistung. Das Füllmittel muss zur Löschung der Brandklasse B zugelassen sein.

ABC-Löscher sind zulässig, so lange die erforderlichen Löscheinheiten des Löschmittels B enthalten sind.

Sportboote bis 10 m Gesamtlänge

Motorleistung in kWFeuerlöscher
bis 18,41 x 13B
über 18,4 bis 1471 x 21B
über 1471 x 34B

Für Sportboote bis 10 m mit einer Motorisierung bis 147 kW (=200 PS) ist ein 1 kg ABC Feuerlöscher ausreichend. Dieser enthält ca. 34 Löscheinheiten für die Brandklasse B.

Sportboote über 10 m Gesamtlänge

Motorleistung in kWnahe Steuerstandnahe Motorraumnahe Kabinen
bis 18,41 x 13B-1 x 13B
über 18,4 bis 741 x 13B1 x 21B1 x 13B
über 74 bis 1471 x 13B2 x 13B1 x 13B
über 147 bis 2941 x 13B1 x 21B & 1 x 13B1 x 13B
über 294 bis 3681 x 13B1 x 34B & 1 x 21B1 x 13B
über 3681 x 13B2 x 34B1 x 13B

Sportboote mit fest eingebauter Feuerlöschanlage im Motorraum benötigen 1 x 13B bei einer Leistung bis zu 294 kW (380 PS). Über 249 kW ist 1 x 21B Löscher erforderlich.

Signalpistolen

Für eine Signalpistole wird der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?

Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Anmeldung von Signalpistolen

Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Seefunkanlagen

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See-­ oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden.
Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.

Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff­-Land und Schiff­-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffs­papieren eingetragen sind.

Was ist beim Trailern mit dem Boot nach Italien zu beachten?

ADAC Trailer iconGeschwindigkeitsbegrenzungen

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h.

Verkehrsregeln in Italien

Lichtpflicht auch tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften. Parkverbot bei durchgezogenen Linien am Fahrbahnrand, an schwarz-gelb markierten Bordsteinen, auf gelb gekennzeichneten Parkflächen sowie in Land­schaftsschutz­ge­bieten.

Überqueren der durchgezogenen Linie nur im Notfall. Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall außerorts. Privates Abschleppen auf Autobahnen untersagt.

Winterreifenpflicht im Aostatal und auf Teilstrecken der A12 von Oktober bis Mitte April. Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften werden unnachsichtig geahndet.

Gespanne mit Bootstrailer in Italien

Gespanne einschließlich Deichsel dürfen die Höchstmaße von 2,55 m Breite und 18,75 m Länge nicht überschreiten. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.

Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Agentur hilft, die erforderliche Genehmigung zu erhalten.

Firma Plose ATE S.r.l
Plosestr. 2
39042 Brixen (BZ)
Italien
Tel.: +39 0472 82 82 50
Fax: +39 0472 82 82 59
ate@plose.it
www.plose.it

Abdeckung des Propellers

Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Der ungeschützte Propeller eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Kennzeichnung aller hinten über ein Fahr­zeug hinaus­ra­gender Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften, reflektierenden Warntafel.

Die Warntafel soll aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen und auch im deutschen Handel erhältlichen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind.

Die Tafel ist am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt.

Immer wenn die Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.

Mit einer Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Die Ladung darf insgesamt aber nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts überstehen. Die Tafel ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden.

Gegenstände dürfen auch seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragend transportiert werden, sofern der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schluss-leuchten hinaus beträgt.

Pfähle, Stangen, Masten, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.

Ein Verstoß gegen die erwähnten Vorschriften wird derzeit mit Geldbußen von 87 und 345 Euro geahndet.

Bootstouristische Informationen zum Fahren mit dem Bootsanhänger durch Europa sind im ADAC Tourset SPI 21 enthalten.
Das gedruckte Tourset  ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.

Promillegrenze in Italien

0,5 ‰. Für Fahrer die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen 0,0 ‰.

Mautpflicht

Informationen zur Maut und zum Kauf von Mautkarten.

Wissenswertes

Pannenhilfe in Italien

Die ADAC-Notrufstation in Italien und der ADAC-Notruf in München vermitteln rund um die Uhr einen Abschleppdienst oder eine Pannenhilfe. Hilfe können Sie auch über die Notrufsäulen der Autobahnen herbeirufen. Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.

Notrufnummern in Italien

Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Notarzt 118

Notruf auf dem Wasser in Italien

Küstengewässer

Das Seenotrettungszentrum Italiens (MRCC), die Einsatzzentrale  des Hauptkommandos der Capitanerie di Porto – Guardia Costiera, ist rund um die Uhr über die Notrufnummer 1530, Numero Blu erreichbar.

Das MRCC ist über Funk (VHF Kanal 16) und DSC (VHF Kanal 70 oder Grenzwelle  2187,5  kHz)  erreichbar.

Der Such- und Seenotrettungsdienst in Deutschland (Seenotleitung/MRCC Bremen) ist im Notfall 24 Stunden unter Tel.:+49 421 536 870 erreichbar.

Pannenhelfer auf dem Wasser in Italien:

EmergenSea Tel. +385 996 112 112
SeaHelp Tel. +385 919 112 112

Binnengewässer

Auf den oberitalienischen Seen wie dem Gardasee, dem Lago Maggiore und dem Comer See ist die Guardia Costiera für die Seenotrettung zuständig und über die Notrufnummer 1530 erreichbar.

Ansonsten gelten die Notrufnummern:
Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Notarzt 118.

Telefon-Landesvorwahl für Anrufe nach Italien

+39

Mehrwertsteuer in Italien

Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt 22%.

 

Sonstiges Hinweise für Skipper in Italien

Personaldokumente

Personalausweis oder Reisepass

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.

Kfz-Papiere in Italien

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere in Italien

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Mitführen von Leine (max. 1,50 m lang) und Maulkorb.

Bootstouristische Informationen vom ADAC

Bootstouristische Informationen zur Italienischen Adria / Golf von Venedig sind im ADAC Tourset BTI 325 enthalten. Das gedruckte Tourset  ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per Email unter sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.