Italien
Reviere
Wie in mediterranen Ländern üblich, sind auch in Italien die Geschäfte über die Mittagszeit in der Regel geschlossen. Dies gilt häufig auch für die Marinaverwaltung und das Büro des Hafenmeisters, Informationen zu den Anwesenheits- und Öffnungszeiten sind über die einzelnen Hafenbeschreibungen im ADAC Marinaführer abrufbar, der ADAC Vergleichspreis ermöglicht dabei ein hohes Maß an Preistransparenz.
Oberitalienische Seen
Gardasee
Der bei deutschen Touristen sehr beliebte Gardasee bietet im nördlichen Teil ein sehr interessantes und abwechslungsreiches Segelrevier. Der südliche Teil des Sees wird besonders von Motorbootfahrern genutzt.
Lago Maggiore und Luganer See
Sowohl der Lago Maggiore als auch der Luganer See sind für Motorboote freigegeben, jedoch benötigen alle Bootsbesitzer, die mit einem Motorboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen führen. Mehr.
Italienische Adria
Golf von Venedig
Der Golf von Venedig umfasst die nördliche Adria bis zur Höhe der Mündung des Po und der Südspitze Istriens. Bootstouristisch ist er das am häufigsten frequentierten Gewässer der italienischen Adriaküste.
Die Lagunen von Venedig
In den Lagunen von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer
Motorleistung über 10 PS. Mehr.
Golf von Tarent
Am Capo Santa Maria de Leuco läuft man in den Golf von Tarent ein, der zum Ionischen Meer gehört. Pinienwälder, Sand-, Kiesstrände und Felsklippen prägen die Küsten. Fischreich und kristallklar ist das Wasser des tiefblauen Golfes, dessen Gestade in der Antike Odysseus angelaufen haben soll.
Sardinien
Nordsardinien mit Costa Smeralda, La-Maddalena-Archipel und Lavezzi-Inseln
Nordsardinien ist für Segler- und Motorbootfahrer ein Traumziel, nicht ohne Grund wird das Revier oft die „Karibik in Europa“ genannt.
Bootstouristische Informationen zur Italienischen Adria / Golf von Venedig sind im ADAC Tourset BTI 325 enthalten. Das gedruckte Tourset ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per Email sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.
Bestimmungen
Allgemeines
Alle öffentlichen Gewässer in Italien sind für die Sportschifffahrt freigegeben. Nicht öffentlich sind einige Seen und Stauseen, die entweder Privatbesitz sind oder wasserwirtschaftlich genutzt werden und deshalb für Motorboote gesperrt sind. Hoch gelegene, schlecht zugängliche Gebirgsseen sind für den Einsatz von Motorbooten ungeeignet.
In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten.
In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen.
In der Adria wird nachts Fischerei mit starken Scheinwerfern betrieben, die zu Verwechslungen mit anderen Lichtern führen können.
An den Frischwasseranschlüssen in Häfen, insbesondere im Süden, wird in der Regel kein Trinkwasser angeboten.
Unbedingt Mitnehmen
Wir empfehlen, folgende Dokumente und Unterlagen mitzuführen:
- Je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
- Gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
- Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners
- EU-Mehrwertsteuernachweis
- Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
Ein- und Ausreise in Italien mit dem Boot
Mit einem privat geliehenen Boot empfiehlt es sich, eine Vollmacht des Bootseigners und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, mitzuführen. Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC die Vorlage einer Vollmacht erstellt.
Einreise nach Italien auf dem Seeweg
Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.
Einreise nach Italien auf dem Landweg
Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg gibt es keine besonderen Vorgaben zu beachten.
Zoll
Zolldeklaration
Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.
Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.
EU-Mehrwertsteuernachweis für Boote in Italien
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Bestätigung offizieller Stellen oder ggf. T2L Dokument).
IBS (Internationaler Bootsschein): Bootsregistrierung und Kennzeichen in Italien
Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten Schiffszertifikat, Flaggenzertifikat oder amtliche Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter. Amtlich anerkannte Kennzeichen, wie der Internationale Bootsschein vom ADAC (IBS), sind auch in Italien gültig.
In der Lagune von Venedig, am Lago Maggiore und Luganer See müssen lokale Kennzeichen erworben werden.
Sportbootführerschein für Schiffsführer in Italien
Bootsfahrer mit nautischem Befähigungszeugnis (z. B. deutscher Sportbootführerschein Binnen oder See) dürfen vergleichbare italienische Gewässer befahren.
Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden obligatorisch, wenn
- mehr als 6 NM von der Küste entfernt gefahren wird
- Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
- Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
- Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
- ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird
Mindestalter
- Auf Booten, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt für Skipper das Mindestalter von 18 Jahren
- Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die oben beschriebenen Grenzwerte für Motoren und die Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
- Für Segelboote mit weniger als 4 m² Segelfläche gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen
Nutzung von See- und Binnenfunkanlagen in Italien
Betrieb und Nutzung
In Deutschland registrierte Boote mit Sprechfunkanlage müssen die deutsche Urkunde der Nummernzuteilung der Bundesnetzagentur mitführen. Unter www.bundesnetzagentur.de (Suchbegriff: ›Nummernzuteilung Sportschifffahrt‹) können die erforderlichen Anträge heruntergeladen werden.
Sprechfunkzeugnis für Skipper in Italien
Hat ein Sportboot eine Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besitzen. Je nach Fahrtgebiet ist ein entsprechendes Funkzeugnis erforderlich:
Seefunk in Italien auf Küstengewässern
Seefunkanlagen: Aus Gründen der Sicherheit ist an der Küste eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See- bzw. Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus. Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden. Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.
- SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹.
Gültig für UKW und GMDSS - LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹.
Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS
Sprechfunk in Italien auf Binnengewässern
- UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Umwelt- und Gewässerschutz in Italien
Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden.
Umweltschutz und Naturschutzgebiete in Italien
In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Diese sind zumeist in den Seekarten verzeichnet oder können bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden. Auskünfte zu den Naturschutzgebieten erteilt die Guardia Costiera. Informationen bieten die Internetseiten www.minambiente.it oder www.parks.it.
Verkehrsvorschriften für Sportboote
Fahr- und Ausweichregeln
Es gelten die Fahr- und Ausweichregeln gemäß der Kollisionsverhütungsvorschrift
(KVR). Wassersportfahrzeuge müssen folgenden Fahrzeugen grundsätzlich die Vorfahrt einräumen und von diesen einen Sicherheitsabstand (zwischen 50 m und 200 m) einhalten:
- öffentliche Linienfahrzeuge
- Boote im öffentlichen Einsatz mit Kontroll- und Überwachungsfunktionen
- Rettungsboote
- Fischerboote
Es ist verboten:
- den Kurs der öffentlichen Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Anlegen und Beidrehen zu behindern
- Fischerboote zu behindern
- in bezeichneten Regattastrecken zu fahren
- in Bade- und Schutzzonen zu fahren und Wassersportarten zu betreiben (Motorboote dürfen auf diesen Wasserflächen nur bei Abfahrt, Landung und senkrechtem Übergang und mit einer Sicherheitsgeschwindigkeit fahren)
- Rennboote zu fahren (außer bei Probefahrten nach vorherigen Anmeldung bei den Schifffahrtsbehörden mit Angabe des Streckenplans)
Küstengewässer:
In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten.
In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen. In Häfen sind nur Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von
Kollisionen dienen.
Binnengewässer:
Für Motorboote freigegebene Seen sind der Iseo See, der Orta-See, der Comer See, der Lago di Bolsena. Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trient dürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden.
Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen. Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.
Für Motorboote gesperrt sind u.a. der Kalterer See und der Lago di Bracciano.
Versicherungen für Sportboote in Italien
Bei Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Internationale Versicherungsbestätigung, die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssummen betragen 6.070.000,- Euro für Personenschäden und 1.220.000,- Euro für Sachschäden.
Deutsche Versicherungen kommen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen auf, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach deutschem Recht für das entsprechende Revier vorgeschrieben ist.
Im Zweifel sollte man sich vorab über die Versicherungsbedingungen bei seiner Versicherung erkundigen.
Weitere Wassersportarten in Italien
Jet-Ski und Wassermotorräder in Italien
Jet-Skis, Skooter usw. dürfen in Italien grundsätzlich nur mit entsprechenden Sportbootführerschein geführt werden.
Jet-Ski und ähnliche Wasserfahrzeuge dürfen nicht am Strand abgestellt werden.
Jet-Ski-Fahrer müssen eine Schwimmweste tragen.
Wasserski in Italien
Wasserskilaufen darf nur in freien Gebieten oder in den vorgeschriebenen Wasserskistrecken und in einer Sicherheitsentfernung von mindestens 100 m von der Küste stattfinden.
Der Abstand zwischen Zugboot und Wasserskifahrer darf 12 m nicht unterschreiten.
Zugboote müssen einen Sicherheitsabstand zwischen 50 m und 100 m von den anderen Wasserfahrzeugen einhalten.
Eine Wende- und eine Leerlaufvorkehrung, ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten sowie ein Rettungsring für jeden Wasserskifahrer sind erforderlich.
Wasserskiläufer müssen eine Schwimmweste tragen.
Windsurfen in Italien
Windsurfer müssen eine Schwimmweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.
Tauchen in Italien
Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben.
Sonstiges Hinweise für Skipper in Italien
Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.
Kfz-Papiere in Italien
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.
Haustiere in Italien
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Mitführen von Leine (max. 1,50 m lang) und Maulkorb.
Bootstouristische Informationen zu Italien sind im ADAC Tourset BTI I 10 enthalten. Das gedruckte Tourset ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.
Trailern
Tempolimits für Gespanne in Italien
Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, außerorts von 70 km/h, auf Autobahnen von 80 km/h.
Verkehrsregeln in Italien
Lichtpflicht auch tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften. Parkverbot bei durchgezogenen Linien am Fahrbahnrand, an schwarz-gelb markierten Bordsteinen, auf gelb gekennzeichneten Parkflächen sowie in Landschaftsschutzgebieten. Überqueren der durchgezogenen Linie nur im Notfall. Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall außerorts. Privates Abschleppen auf Autobahnen untersagt. Winterreifenpflicht im Aostatal und auf Teilstrecken der A12 von Oktober bis Mitte April. Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften werden unnachsichtig geahndet.
Gespanne mit Bootstrailer in Italien
Gespanne einschließlich Deichsel dürfen die Höchstmaße von 2,55 m Breite und 18,75 m Länge nicht überschreiten. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.
Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Agentur hilft, die erforderliche Genehmigung zu erhalten.
Firma Plose ATE S.r.l
Plosestr. 2
39042 Brixen (BZ)
Italien
Tel.: +39 0472 82 82 50
Fax: +39 0472 82 82 59
ate@plose.it
www.plose.it
Schiffsschrauben bei Bootstransporten in Italien
Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Sichere Verladung von Sportbooten
Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Kennzeichnung aller hinten über ein Fahrzeug hinausragender Dachlasten und Ladungen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften, reflektierenden Warntafel (bei Beanspruchung der gesamten Fahrzeugbreite zwei Tafeln).
Bootstouristische Informationen zum Fahren mit dem Bootsanhänger durch Europa sind im ADAC Tourset BTI 21 enthalten. Das gedruckte Tourset ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.
Promillegrenze in Italien
0,5 ‰. Für Fahrer die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen 0,0 ‰.
Mautpflicht
Sicherheitsausrüstung für Sportboote in Italien
Für privat genutzte Boote unter deutscher Flagge werden seitens des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) allgemeine Empfehlungen für die Ausrüstung von Booten ausgesprochen. Demnach gehören zur Mindestsicherheitsausrüstung:
- eine Rettungsweste für jede Person an Bord
- geeignete Mittel, um einen Brand zu bekämpfen
- Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen
- eine Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass)
- Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Die Auflistung des BMVI findet sich hier. Der Umfang dieser Empfehlung steht nicht im Zusammenhang mit dem Fahrtgebiet und es besteht auch keine gesetzliche Pflicht zum Mitführen der Sicherheitsausrüstung.
In Italien hingegen existieren für alle Boote unter italienischer Flagge verbindliche Ausrüstungsvorschriften für das jeweilige Fahrtgebiet. Daher kann es bei Kontrollen von Booten unter deutscher Flagge durch italienische Behörden zu Schwierigkeiten kommen. Sogar Strafzahlungen drohen, wenn keinerlei Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt der ADAC im Sinne der guten Seemannschaft, eine angemessene Anzahl an Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln mitzuführen, die der Bootsgröße entspricht und dem Küstenabstand und Fahrtrevier angepasst ist.
Küstengewässer
Skipper, die den italienischen, gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang nachkommen wollen, benötigen eine Ausrüstung wie folgt:
- Küstenabstand bis zu 300 m: keine Sicherheitsausrüstung
- Küstenabstand bis zu 1 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher
- Küstenabstand bis zu 3 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Rauchboje, 2 x rote Handfackel, Richtscheinwerfer, akustisches Horn
- Küstenabstand bis zu 6 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn
- Küstenabstand bis zu 12 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, UKW-Sprechfunkanlage
- Küstenabstand bis zu 50 sm: Rettungsinsel, Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (3), rote Fallschirmsignalrakete (3), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, Schiffsuhr, Barometer, Fernglas, Navigationsbesteck und -karten, UKW-Sprechfunkanlage, elektr. Positionsgeräte, Radarreflektor, Erste-Hilfe Kasten.
Rettungsringe, Rettungswesten und Sicherheitsleinen müssen für jede an Bord befindliche Person vorhanden sein. Einer der mitgeführten Rettungsringe benötigt eine Leine.
Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung für Rettungsringe oder Rettungswesten vorliegt.
Binnengewässer
Beim Befahren der italienischen Binnengewässer ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:
- eine ohnmachtsichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung)
- Feuerlöscher der Brandklasse B je nach Motorstärke (siehe Tabelle unten)
- pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot)
- eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
- ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane etc.
Inhaber eines gültigen ADAC Bootsscheins können das Certificato unter Angabe der Registrierungsnummer per E-Mail bootsschein@adac.de anfordern.
Feuerlöscher
Motorisierte Boote unter italienischer Flagge sind zur Mitführung eines Feuerlöschers verpflichtet. Die Größe bzw. Füllmenge des Löschers richtet sich nach der Motorleistung. Das Füllmittel muss zur Löschung der Brandklasse B zugelassen sein.
ABC-Löscher sind zulässig, so lange die erforderlichen Löscheinheiten des Löschmittels B enthalten sind.
Sportboote bis 10 m Gesamtlänge
Motorleistung in kW | Feuerlöscher |
---|---|
bis 18,4 | 1 x 13B |
über 18,4 bis 147 | 1 x 21B |
über 147 | 1 x 34B |
Für Sportboote bis 10 m mit einer Motorisierung bis 147 kW (=200 PS) ist ein 1 kg ABC Feuerlöscher ausreichend. Dieser enthält ca. 34 Löscheinheiten für die Brandklasse B.
Sportboote über 10 m Gesamtlänge
Motorleistung in kW | nahe Steuerstand | nahe Motorraum | nahe Kabinen |
---|---|---|---|
bis 18,4 | 1 x 13B | - | 1 x 13B |
über 18,4 bis 74 | 1 x 13B | 1 x 21B | 1 x 13B |
über 74 bis 147 | 1 x 13B | 2 x 13B | 1 x 13B |
über 147 bis 294 | 1 x 13B | 1 x 21B & 1 x 13B | 1 x 13B |
über 294 bis 368 | 1 x 13B | 1 x 34B & 1 x 21B | 1 x 13B |
über 368 | 1 x 13B | 2 x 34B | 1 x 13B |
Sportboote mit fest eingebauter Feuerlöschanlage im Motorraum benötigen 1 x 13B bei einer Leistung bis zu 294 kW (380 PS). Über 249 kW ist 1 x 21B Löscher erforderlich.
Wissenswertes
Pannenhilfe in Italien
Die ADAC-Notrufstation in Italien und der ADAC-Notruf in München vermitteln rund um die Uhr einen Abschleppdienst oder eine Pannenhilfe. Hilfe können Sie auch über die Notrufsäulen der Autobahnen herbeirufen. Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC Plus-Mitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.
Notrufnummern in Italien
Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Notarzt 118
Notruf auf dem Wasser in Italien
Küstengewässer
Das Seenotrettungszentrum Italiens (MRCC), die Einsatzzentrale des Hauptkommandos der Capitanerie di Porto – Guardia Costiera, ist rund um die Uhr über die Notrufnummer 1530, Numero Blu erreichbar.
Das MRCC ist über Funk (VHF Kanal 16) und DSC (VHF Kanal 70 oder Grenzwelle 2187,5 kHz) erreichbar.
Der Such- und Seenotrettungsdienst in Deutschland (Seenotleitung/MRCC Bremen) ist im Notfall 24 Stunden unter Tel.:+49 421 536 870 erreichbar.
Pannenhelfer auf dem Wasser in Italien:
EmergenSea Tel. +385 996 112 112
SeaHelp Tel. +385 919 112 112
Binnengewässer
Auf den oberitalienischen Seen wie dem Gardasee, dem Lago Maggiore und dem Comer See ist die Guardia Costiera für die Seenotrettung zuständig und über die Notrufnummer 1530 erreichbar.
Ansonsten gelten die Notrufnummern:
Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Notarzt 118.
Telefon-Landesvorwahl für Anrufe nach Italien
+39
Mehrwertsteuer in Italien
Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt 22%.