Lago Maggiore und Luganer See
Sowohl der Lago Maggiore als auch der Luganer See (lago Ceresio) sind für Motorboote freigegeben.
Die Vorschriften zum Befahren beider Gewässer sind über gegenseitige Abkommen zwischen der Schweiz und Italien geregelt. U.a. wird auch eine gesonderte Kennzeichnungspflicht vorgegeben.
- Die von beiden Vertragsstaaten erteilten Ausweise und Kennzeichen gelten gegenseitig.
- Wird der gewöhnliche Standort eines Schiffes vom Gebiet eines Vertragsstaates in das Gebiet des anderen verlegt, bedarf es neuer Ausweise und Kennzeichen der zuständigen Behörde des betreffenden Vertragsstaates.
Kennzeichnungspflicht
Alle Bootsbesitzer, die mit einem Motor- und Segelboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore oder Luganer See fahren, benötigen ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung betrifft alle Boote mit Verbrennungs- oder Elektromotor und somit auch Wassersportfahrzeuge, die unter ausländischer Flagge fahren und bereits ein Kennzeichen, z.B. Internationaler Bootsschein vom ADAC, führen.
Befreit von dieser örtlichen Kennzeichnungspflicht sind nicht motorisierte Kanus, Kajaks, Ruderboote und Surfbretter.
Gültigkeit der Kennzeichen
Es wird unterschieden zwischen dauerhaften und touristischen Kennzeichen. Ein dauerhaft gültiges Kennzeichen (targa definitiva) erhalten nur Boote, die einen festen Liegeplatz an einem der beiden Seen nachweisen können.
Seitens der Behörden wird nur ein touristisches Kennzeichen (targa touristica) mit einjähriger Gültigkeit ausgegeben, sofern kein fester Liegeplatz an den Seen nachgewiesen werden kann. Dieses Kennzeichen wird jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben, ähnlich der Autobahnvignette in Österreich und muss immer wieder neu beantragt werden. Die Zahlenfolge des Kennzeichens wird übernommen und bleibt somit bestehen.
Beantragung des Kennzeichens online
Lago Maggiore, Lago di Comabbio, Lago di Monate und Lago di Varese
Luganer See, Lago di Piano und Lago di Ghirla
- Hier können Kennzeichen für den Luganer See, Lago di Piano und Lago di Ghirla beantragt werden.
- Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Erforderliche Daten für die Beantragung des Kennzeichens:
Beantragung des Kennzeichens vor Ort
Lago Maggiore
Provincia del Verbano Cusio Ossola,
Via dell‘ Industria 25,
28924 Verbania (VB),
www.provincia.verbano-cusio-ossola.it
(Suchbegriff: contrassegni identificativi)
Luganer See
Autorita di bacino lacuale Ceresio Piano e Ghirla,
Piazzale Milano 4,
22060 Campione D’Italia (Co),
www.autoritabacinoceresio.it (Suchbegriff: contrassegni)
Tipp für Bootsurlauber in und um Porlezza am Luganer See:
Vereinbaren Sie vor Urlaubsantritt einen Termin zur Ausstellung des Kennzeichens bei der ‚Polizia Locale‚ in Porlezza, nehmen die erforderlichen Antragsunterlagen mit und beantragen das Kennzeichen vor Ort.
Vorschriften und Regeln
Höchstgeschwindigkeiten Lago Maggiore
- bis 5 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer bei Durchquerung (senkrecht zum Ufer) auf kürzestem Weg
- bis 25 Knoten in einer Entfernung von mehr als 150 m vom Ufer
- 5 Knoten im Golfo di Angera
- Jetskis:
– bis 16 Knoten mit einem Mindestabstand von 150 m zum Ufer (9:00 – 13:00 u.15:00 – 19:00)
– bis 3 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer bei Durchquerung (senkrecht zum Ufer) auf
kürzestem Weg
Höchstgeschwindigkeiten Luganer See
- 10 Knoten bis 300 m vom Ufer
- mehr als 10 Knoten außerhalb von 300 m vom Ufer
Wasserski
- Am Lago Maggiore dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden
- Am Luganer See darf nicht mehr als ein Wasserskifahrer gezogen werden
Schutzzonen
- Auf dem Lago Maggiore sind Motorboote im Schutzgebiet Canneti di Dormelletto und im Naturschutzgebiet Fondotoce verboten
- Die Zentralarkade der Brücke von Melide ist für alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme der Linienschiffe, gesperrt
- An der Meerenge von Lavena müssen Wasserfahrzeuge, die nach Ponte Tresa fahren, den Wasserfahrzeugen, die aus Ponte Tresa kommen, die Vorfahrt einräume. Man muss Linienschiffen in beiden Richtungen die Vorfahrt einräumen. In diesen drei Gebieten sind Jet-Ski, Wasserskilaufen und ähnliche Wassersportarten verboten.