Lago Maggiore und Luganer See
Sowohl der Lago Maggiore als auch der Luganer See sind für Motorboote freigegeben.
Das Befahren des Luganer See ist mit einem gegenseitigen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien geregelt.
- Die von beiden Vertragsstaaten erteilten Ausweise und Kennzeichen gelten jeweils auf beiden Seen uneingeschränkt.
- Wird der gewöhnliche Standort eines Schiffes vom Gebiet eines Vertragsstaates in das Gebiet des anderen verlegt, bedarf es neuer Ausweise und Kennzeichen der zuständigen Behörde des betreffenden Vertragsstaates.
D.h. mit einem Boot mit lokalem italienischem Kennzeichen, das seinen Liegeplatz in Italien hat, ist das Befahren der Schweizer Seite möglich.
Kennzeichnungspflicht
Alle Bootsbesitzer, die mit einem Motor- und Segelboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren, benötigen laut Gesetz Nr. 19/1997, Artikel 4, geändert durch Gesetz Nr. 203 vom 15 November 2011, ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen, z.B. Internationaler Bootsschein vom ADAC, führen.
Befreit von dieser örtlichen Kennzeichnungspflicht sind nicht motorisierte Kanus, Kajaks, Ruderboote und Surfbretter.
Beantragung des Kennzeichens
Erforderliche Daten für die Beantragung des Kennzeichens:
Beantragung des Kennzeichens vor Ort
Lago Maggiore
Provincia del Verbano Cusio Ossola,
Via dell‘ Industria 25,
28924 Verbania (VB),
www.provincia.verbano-cusio-ossola.it
(Suchbegriff: contrassegni identificativi)
Luganer See
Autorita di bacino lacuale Ceresio Piano e Ghirla,
Piazzale Milano 4,
22060 Campione D’Italia (Co),
www.autoritabacinoceresio.it (Suchbegriff: contrassegni)
Tipp für Bootsurlauber in und um Porlezza am Luganer See:
Vereinbaren Sie vor Urlaubsantritt einen Termin zur Ausstellung des Kennzeichens bei der ‚Polizia Locale‚ in Porlezza, nehmen die erforderlichen Antragsunterlagen mit und beantragen das Kennzeichen vor Ort.
Vorschriften und Regeln
Höchstgeschwindigkeiten Lago Maggiore
- bis 5 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer bei Durchquerung (senkrecht zum Ufer) auf kürzestem Weg
- bis 25 Knoten in einer Entfernung von mehr als 150 m vom Ufer
- 5 Knoten im Golfo di Angera
- Jetskis:
– bis 16 Knoten mit einem Mindestabstand von 150 m zum Ufer (9:00 – 13:00 u.15:00 – 19:00)
– bis 3 Knoten innerhalb von 150 m vom Ufer bei Durchquerung (senkrecht zum Ufer) auf
kürzestem Weg
Höchstgeschwindigkeiten Luganer See
- 10 Knoten bis 300 m vom Ufer
- mehr als 10 Knoten außerhalb von 300 m vom Ufer
Wasserski
- Am Lago Maggiore dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden
- Am Luganer See darf nicht mehr als ein Wasserskifahrer gezogen werden
Schutzzonen
- Auf dem Lago Maggiore sind Motorboote im Schutzgebiet Canneti di Dormelletto und im Naturschutzgebiet Fondotoce verboten
- Die Zentralarkade der Brücke von Melide ist für alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme der Linienschiffe, gesperrt
- An der Meerenge von Lavena müssen Wasserfahrzeuge, die nach Ponte Tresa fahren, den Wasserfahrzeugen, die aus Ponte Tresa kommen, die Vorfahrt einräume. Man muss Linienschiffen in beiden Richtungen die Vorfahrt einräumen. In diesen drei Gebieten sind Jet-Ski, Wasserskilaufen und ähnliche Wassersportarten verboten.