Kroatien

Neuigkeiten vom ADAC Mittelmeerskippertreffen zu Kroatien und Italien

1800 km Küste und 1200 – teilweise bewohnte – Inseln machen Kroatien zum Hotspot fürs Segeln und andere Arten des Wassersports. Auch wenn Kroatien als Reiseziel immer beliebter wird, sorgen zahlreiche Bojenfelder in den Buchten und Marinas oder Häfen dafür, dass noch jeder ein Plätzchen mit seinem Boot gefunden hat.

Die geringen Entfernungen zwischen Inseln und Häfen machen dieses Land zu einem der Sichersten – auch wenn einmal ein Sturm aufziehen sollte. Rasch erreicht man einen geschützten Liegeplatz.

Revier- und Länderbeschreibung Kroatien

Kroatien lässt sich für Skipper grob in drei Gebiete unterteilen:

  • Kroatiens Norden mit der Halbinsel Istrien
  • Kroatiens Mitte (Hrvatsko Primorje)
  • Der Süden Kroatiens mit Dalmatien

Alle drei Gebiete sind für sich einzigartig und bringen verschiedene Anforderungen und Besonderheiten für Skipper mit sich.

Kroatiens Norden (Istrien)

Die Halbinsel Istrien bietet eine West- und Ostküste mit traumhaften Buchten und Städten und stellt die wohl am stärksten touristisch entwickelte Region Kroatiens dar. Die größten Städte sind Porec, Rovinj oder Pula.

Die Nordseite der Halbinsel teilen sich Slowenien und Italien mit ihren Städten Piran, Izola, Koper und sogar noch der südliche Teil Triests.

Kroatiens Mitte (Hrvatsko Primorje)

Dieses kontinentale Küstenland umfasst die Kvarner Bucht oder die Insel Rab, Krk und Cres, um nur einige dieser Urlaubsklassiker zu nennen. Diese Region ist hauptsächlich von den Starkwinden der Bora betroffen. Die windzugewandten Seiten der Inseln sind regelrecht kahlgebürstet.

Der Süden von Kroatien (Dalmatien)

Hier befinden sich die großen Hafenstädte Zadar, Sibenik, Split oder Dubrovnik wie auch die Inseln Dugi Otok, Kornati, Hvar oder Korcula. Nord- und Süddalmatien bilden den größten Teil der kroatischen Küste.

Wind und Wetter in Kroatien

Ein täglicher Abruf der Wind- und Wettervorhersagen ist obligatorisch. Radio Zagreb, Split oder Rijeka aber auch Hafenämter, Marinas und Charterbasen versorgen Skipper täglich mit dem aktuellsten Wetterbericht, um sicher unterwegs zu sein.

Trotz aller Vorbereitungssorgfalt kommt es jedoch immer wieder vor, dass überraschend starke Böen oder gar Stürme aufziehen. Insofern sollte man mit den vorherrschenden Winden in diesem Revier vertraut sein.

Die vorherrschenden Winde im Land

In unserer Übersicht zur Wetter auf See haben wir weitere Information zum Thema zusammengefasst:

Für Freizeitskipper gilt es bei der Befahrung der kroatischen Küsten­gewässer Vorschriften zu beachten, die teilweise deutlich strikter sind als in Deutschland.

Regeln und Bestimmungen für Kroatien

Benötigte Unterlagen und Dokumente

Benötigte Unterlagen und Dokumente für Kroatien

 

  • Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis
  • Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg relevant)
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW)
  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998
  • Nachweis über bezahlte Gebühren
  • Informationskarte für Nautiker (INFO 101- wird vom Hafenkapitän bei der Bootsanmeldung ausgehändigt)
Einreise nach Kroatien

Ein Überblick über die Einreiseformalitäten mit dem Boot in Kroatien:

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg nach Kroatien

Aus einem EU-Land

Bei der Einreise mit dem Boot aus einem EU-Land entfällt das Einklarieren. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenkapitän ist nicht mehr erforderlich, wird aber vorerst empfohlen.

Bei einer Einreise aus beispielsweise Italien, Slowenien oder Griechenland muss nicht mehr einklariert werden. Auch das erste Einlaufen in einen Port of Entry entfällt, allerdings muss die erste Anlaufstelle ein Hafenamt besitzen für die Bezahlung der Schiffssicherheitsgebühren.

Aus einem Nicht EU-Land (Drittland)

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land muss zunächst ein Port of Entry in Kroatien angelaufen und beim Hafenamt einklariert werden. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenkapitän ist zwingend erforderlich. Bei Ausreise über dem Seeweg in ein Drittland (Nicht EU-Land) ist demzufolge auch beim Hafenamt auszuklarieren.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Passkontrollen bei der Einreise mit einem Trailerboot auf dem Landweg entfallen bzw. kommen nur noch stichprobenartig vor. Auf jeden Fall muss das Boot aber, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim nächstgelegenen Hafenamt ange­meldet werden, da die Gebühren für die Nutzung der kroatischen Wasserstraßen nach wie vor beim Hafenkapitän zu entrichten sind.

Wer mit einem geliehenen Boot unterwegs ist, für den empfiehlt es sich, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht mitzuführen. Bereits am Grenzübergang kann es sein, dass diese vorgelegt werden muss. Die Unterschrift des Bootseigners muss von einem in- oder ausländischen Notar beglaubigt sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z.B. der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC, zwingend erforderlich. Sind diese Papiere nicht vorhanden, kann die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien problematisch sein.

Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht berechtigt den Nutzer des Bootes nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits für Überführungsfahrten:

Steuer und Zoll

Wissenswertes zu Steuer und Zoll in Kroatien

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot (im Besitz eines EU-Bürgers) Unionsware sein. Das trifft i.d.R. zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.

Boote, die Nichtunionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.

Muss mein Boot in den Zollverschluss?

Boote, die in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind, müssen für Fahrten in Kroatien keinen Zollvorgang mehr durchlaufen. Der ehemalige Zollverschluss entfällt. Dieser findet nur noch für Boote aus Drittländern statt.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer in einem EU-Mitgliedsland für ein Boot verlangt werden.

Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. Auch ein T2L- oder INF3-Formular vom Zoll kann hilfreich sein, stellt aber keinen 100%igen Mehrwertsteuernachweis dar.

Anerkannte Bootsregistrierungen

Eine Übersicht über die in Kroatien anerkannten Registrierungsnachweise für Boote:

Internationaler Bootsschein (IBS)

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren Sie sicher in Kroatien.

Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Vorgeschriebene Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse

Regeln zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen in Kroatien

Skipper benötigen in Kroatien einen Bootsführerschein und Funkzeugnisse. Weitere Informationen dazu haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Sportbootführerschein

Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nach­weise des Heimatlandes vorgeschrie­ben.

  • Für jedes motorbetriebene Boot ist an der kroatischen Küste der Sportbootführerschein See erforderlich, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS). Diese Vorschrift gilt für Verbrennungs- und Elektromotoren.
    Hinweis: Auch für das Fahren mit Booten unter 2,50 m Länge und Elektroantrieben unter 5 PS ist ein Führerschein erforderlich. Diverse Internestseiten schreiben darüber fälschlich.
  • Die Führerscheinpflicht gilt ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge, hier ist auch der Sportbootführerschein See obligatorisch. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine (u.a. SBF See und Sportküstenschifferschein SKS) sind anerkannt.
  • Skipper unter 18 Jahren und im Besitz eines SBF See dürfen – obwohl sie ein deutsches Patent inne haben – in Kroatien nur mit Booten fahren, die nicht stärker als 15 kW (20 PS) motorisiert sind. Hinzu kommt für diese Altersgruppe, dass auch Gleitfahrten nicht erlaubt sind.
  • Der in Deutschland ausgestellte vorläufige Sportbootführerschein wird in Kroatien nicht anerkannt. Hierfür bestehen keine gegenseitigen Anerkennungspflichten zwischen Kroatien und Deutschland.
  • Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein See besitzen, können in den Hafenämtern die Prüfung für das kroatische Patent B ablegen. Dieses Patent ist nur in Kroatien gültig und kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Für Deutsche ist dieses Patent auch in Italien nicht gültig, auch wenn es von kontrollierenden Behörden akzeptiert werden kann. In einem Versicherungsfall wird der gültige Befähigungsnachweis überprüft und dieser ist für den deutschen Staatsbürger der SBF See.

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das SRC ist für die kroatische Küste ausreichend.

  • SRC (Short Range Certificate): ‚Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‘ gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate): ‚Allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung

Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung in Kroatien

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften.

 

Empfohlene Ausrüstung

Wir empfehlen zur Vermeidung von Problemen bei möglichen Kontrollen durch kroatische Behörden die in Kroatien vorgeschrie­bene Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen:

  •  Anker (nach Gewicht und Art geeigneter Anker)
  •  Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 25-100 m
  •  Klampen oder eine andere Vorrichtung zum Festmachen
  •  3 geeignete, lange und bruchfeste Festmacherleinen
  •  Lenzeinrichtung
  •  Werkzeugsatz für die Wartung der Antriebsmaschine
  •  die geeignete Menge von Ersatzteilen für den sicheren Betrieb des Motors
  •  Rettungswesten für alle Personen an Bord
  •  Erste­-Hilfe­-Kit
  •  Licht, Taschenlampe (Regeln zur Verhütung von Zusammen­stößen auf See)
  •  Signalhorn
  •  wasserdichte Taschenlampe
  • 2 Schachteln Streichhölzer oder Feuerzeuge (wasserfest)

Eine dem Revier angemessene Sicherheitsausrüstung gehört zur guten Seemannschaft.

Rettungsweste und QuickStop

Alle Personen an Bord eines Bootes, das schneller als 20 kn fährt – hierzu zählen auch JetSki, Schlauchboot oder Boote ohne Kabine – müssen eine Rettungsweste tragen. Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen für die gesamte Dauer der Reise. Bei größeren Booten (z.B. mit Kabine) besteht unter Deck keine Tragepflicht.

Boote müssen zudem auch mit einer QuickStop-Vorrichtung ausgestattet sein. Das QuickStop-Armband muss vom Rudergänger getragen werden.

Das Gesetz gilt für alle Boote. Es spielt keine Rolle unter welcher Flagge das Boot fährt. Bei Gesetzesverstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Handfeuerlöscher (ABC)

  • 2 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren bis 20 kW
  • 6 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren über 20 kW
  • 4 kg zusätzlich bei Wasserfahrzeugen mit Wohn-­ und Kocheinrichtungen

Signalpistole

Für eine Signalpistole wird der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?

Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Anmeldung von Signalpistolen

Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Seefunkanlage

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer See-­ oder Binnenfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Ohne Genehmigung darf keine Funkanlage betrieben werden.
Die nach der Verordnung Funk international anerkannte Urkunde der Nummernzuteilung (ehemals Frequenzzuteilung) wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur erteilt.

Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff­-Land und Schiff­-Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffs­papieren eingetragen sind.

Umwelt- und Gewässerschutz

Was in Kroatien bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten ist

 Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Es besteht auf den gesamten Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art, Gegenstände, Flüssigkeiten, Schutzmaterial oder Sonstiges zu entsorgen. Vor dem Einsatz des Wassersportfahrzeugs ist das Unterwasserschiff umweltschonend an Land  zu reinigen. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern  entsorgt werden.

Naturschutzgebiete und Nationalparks

Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brijuni ­Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-­Kanal. Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.

Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

Verkehrsvorschriften für Sportboote

Verkehrsvorschriften für Sportboote in Kroatien

Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die gewerbliche Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen ange­meldet werden. Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

Ankern

Teile der kroatischen Küstengewässer sind besonders geschützt. Für das Ankern und Übernachten gibt es Sonderregelungen.

Fahr- und Ausweichregeln

Motor- und Segelboote müssen einen Mindestabstand von 50 m zur Küste bzw. Badestrandbegrenzung bzw. 150 m zu Naturstränden halten, Yachten 150 m, Schiffe und Gleitboote 300 m.

Geschwindigkeit

Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt für alle Wasserfahrzeuge im Bereich von:

  • 150 m zur Küste eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten
  • 150-300 m zur Küste eine Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten
  • Im Nationalpark Kornati Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten

Beim Ein-­ und Auslaufen aus dem Hafen ist der Skipper verpflich­tet, die Fahrtgeschwindigkeit so herabzusenken, dass er leicht und schnell manövrieren oder aufstoppen kann.

Bei Fahrten durch Meeresengen und Kanäle sollte die Geschwindig­keit herabgesetzt werden, um den Schiffsverkehr nicht zu gefährden.

Beim Befahren folgender Buchten an der West­ und Südküste von Istrien/Kroatien wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 Knoten angeordnet: Kroatischer Teil des Piranski Zaljev ­ Limski Kanal ­ Luka Veruda ­ Luka Budava und die Bucht von Medulin.

Auch in den Nationalparks gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Versicherung

Versicherungsvorschriften in Kroatien

Für Schiffe mit einer Motorleistung über 15 kW (20,39 PS) ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 460.000 Euro. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Auch für Boote mit kleinerer Motorisierung empfiehlt sich der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung.

Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC erhalten Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Weitere Wassersportarten

Vorschriften für weitere Wassersportarten

Neben Segeln und Bootfahren lassen sich in Kroatien noch mehrere weitere Wassersportarten unternehmen. Dazu gehören:

Wassermotorrad (Jet­-Ski)

Jet­-Skis, SeaScooter usw. müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.

Windsurfen und Wellenreiten

Surfer und Wellenreiter dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren. Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten. Surfer und Wellenreiter dürfen sich nicht weiter als 500 m von der Küste entfernen.

Tauchen

Geräte für den Unterwassersport müssen beim Hafenamt ange­meldet werden. Ebenso muss eine Genehmigung gekauft werden. Eine Jahreserlaubnis kostet € 340.-.

Der Tauchplatz muss korrekt mit Boje oder Taucherflagge markiert sein. Der Einzeltaucher muss sich im Vorfeld über die Verbotszonen informieren.

Nähere Informationen liefert der Kroatische Taucherverband

Weitere Regeln und Bestimmungen

Weitere Regeln und Bestimmungen für Bootsfahrer in Kroatien

Personaldokumente

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die mit nur einem Elternteil, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder alleine nach Kroatien reisen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.

Kfz-Papiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Anhängern) und bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert. Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter den deutschen Standards.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip. Hunde müssen an die Leine genommen werden, Kampfhunde zusätzlich einen Maulkorb tragen. Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, und ihre Mischlinge dürfen nicht mitgenommen werden

Bootstouristische Informationen zu Kroatien unter Angabe von Daten, Fakten und Regeln, die Skipper wissen müssen, sind in der neuen ADAC Länderinformation Tourset BTI HR 10 enthalten. Das gedruckte Tourset ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-­Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert  werden.

Gebühren für Skipper in Kroatien

In Kroatien fallen diverse Gebühren zur Nutzung der kroatischen Gewässer an:

Permit

1. Permit/Befahrungsgebühren/Schiffssicherheitsgebühren

Gemäß dem Gesetz „Vorschriften für die Sicherheit der Schifffahrt und den Schutz des Meeres vor Verschmutzung“  sind Abgaben fällig, die sich nach Bootslänge und Motorisierung berechnen. Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!

Online Beantragung der e-Vignette

Neben der Bezahlung der Gebühr vor Ort beim Hafenkapitän, kann die Schiffssicherheitsgebühr zwischenzeitlich auch online entrichtet werden, aber nur für Boote, die bereits in der kroatischen Datenbank erfasst sind. 

Wer über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und einem Kartenlesegerät bzw. einer Ausweis App verfügt, muss sich zunächst über die Seiten des kroatischen Bürgerportals registrieren. Nach erfolgtem Login wird auf eine Folgeseite weitergeleitet, um hier das eigene Boot über das Formularfeld „Reapply Of Arrival In The Republic Of Croatia“ zu finden. Diese Suche erfolgt über den Bootsnamen, das Bootskennzeichen und Registrierland oder alternativ über die Belegnummer der Vignette vom Vorjahr – falls noch vorhanden. Nach dem Auffinden des eigenen Bootes in dieser Datenbank erscheinen zum Abgleich die entsprechenden Bootsspezifikationen und der Betrag für die Schiffsicherheitsgebühren. Nach Bezahlung der Gebühr erhält man die e-Vignette per E-Mail zugesandt.

Eine ausführliche Ausfüllhilfe in englischer Sprache zur Beantragung der e-Vignette steht hier zum Download bereit.

Wer zum ersten Mal mit seinem Boot nach Kroatien reist, muss das Prozedere für eine Erstbeantragung der Vignette durchlaufen und beim Hafenamt vor Ort und persönlich erscheinen.

Kurtaxe

2. Kurtaxe

Es gibt in Kroatien eine Kurtaxe für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen, die für Touristen erhoben werden.

Für die Schifffahrt gibt es eine davon unabhängige eigene Kurtaxe für Boote, die länger als 7 m und mit Koje(n) ausgestattet sind.  Die Bestätigung über die Bezahlung der Kurtaxe ist verpflichtend für Boote mit Kajüten an Bord, die kroatische Gewässer befahren und an Bord mitzuführen. Im Kontrollfall muss die Bestätigung vorgezeigt werden können.

Die Kurtaxe kann pauschal fürs Boot bezahlt oder pro Person/Übernachtung bezahlt werden. Die „pro Person Variante“ ist zwar langwieriger bei der Online Eingabe und muss immer wieder von Neuem ausgefüllt werden, wenn man häufiger im Jahr nach Kroatien reist, kann aber bei kürzeren Aufenthalten günstiger sein.

Bisher war die Abwicklung und die Einzahlung der Kurtaxe nur bei den Hafenämtern möglich. Ab sofort muss die Kurtaxe online bezahlt werden. Die Einzahlung der Kurtaxe ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Gleichzeitig bekommt man per E-Mail eine Bestätigung, die für den jeweiligen Aufenthalt in Kroatien aufzubewahren ist.

Hier geht’s zum Online Portal zur Entrichtung der Kurtaxe

Gebühren Nationalpark

3. Gebühren Nationalpark

Kornati

Wer den Nationalpark Kornati befahren und auch an Bojen oder Stegen festmachen möchte, muss im Kontrollfall ein Ticket vorweisen können. Wer diese besondere Inselwelt nur im Durchfahren erkunden möchte und nicht festmacht muss keine Gebühren entrichten.

Die Tickets für den Nationalpark Kornati können online gekauft werden. Vor Ort besteht die Möglichkeit des Erwerbs der Tickets in den Konobas des Nationalparks bzw. im Tourismusbüro der Nationalparkverwaltung in Murter. Bei manchen Tavernen ist in der Übernachtungsgebühr am hauseigenen Steg das Kornati Ticket bereits enthalten. Welche Konobas dies allerdings sind, ist telefonisch bzw. vor Ort zu erfragen.
Weitere Verkaufsstellen sind hier unter >Service Information< aufgelistet.

Mljet

Für den Nationalpark Mljet sind Gebühren zu entrichten. Tickets können in Pomena, Polace oder Mali Most erworben werden.

Andere Nationalparks

Die Seite „Parks of Croatia“ bietet eine Übersicht sämtlicher Nationalparks Kroatiens zu Land und am Wasser. Tickets, die über diese Seite im Vorverkauf und online erstanden werden, sind deutlich günstiger als beim Kauf vor Ort. Angeboten werden Tickets für einen Tag bzw. für drei und 7 Tage.

Alles Wichtige zum Trailern in Kroatien

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

Gespanne

Gespanne

Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die Abwicklung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann über diese Speditionen erfolgen. Diese Speditionen holen auch die Genehmigung für Slowenien ein:

HRVATSKE CESTE D.O.O.
Ispostava Zagreb
Vončinina 3
10000 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 472 25 55
info@hrvatske-ceste.hr
www..hrvatske-ceste.hr

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 652 40 70
Fax: +385 1 652 40 19
zagreb@cktz.hr
www.cktz.hr

Promet Varjacic
Bregovita 13
49000 Krapina
Kroatien
Tel.: +385 1 37 19 00
Fax: +385 1 37 21 20
transport@krapina-sped.hr
www.krapina-sped.hr

Achtung: Wenn weder Fahrer noch Mitfahrer der kroatischen Sprache mächtig sind, darf ein Gespann mit Überbreite nur mit einem zusätzlichen Begleitfahrzeug auf Kroatiens Straßen geführt werden. Die Kosten für dieses zusätzlich gestellte Fahrzeug verteuern eine Fahrt erheblich.

Sichere Verladung von Sportbooten

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Schutz der Schiffsschraube

Schutzbestimmungen für die Schiffsschraube beim Trailern

Vor jeder Fahrt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube eines auf einem Anhänger mitgeführten Schiffes ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften beim Trailern nicht beachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

  • Lichtpflicht auch tagsüber (Ende Oktober bis Ende März). Mitnahme eines Ersatz-Glühlampensets empfohlen. Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.
  • Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
  • Die Warnwestenpflicht gilt auch für Motorradfahrer. Bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Deutsche Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.
Mautpflicht

Mautpflicht

Informationen zur Maut.

Detaillierte Informationen zu den Themen rund um den Trailer sind im ADAC Tourset BTI 21
Mit dem Bootsanhänger durch Europa” enthalten, das in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich ist oder per E­-Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden kann.

Weitere Infos für Skipper in Kroatien

Pannenhilfe

Pannenhelfer auf dem Wasser

Straßenhilfsdienst

Im Falle einer Autopanne, in Notfällen, z.B. bei Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei einem Unfall, erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe beim ADAC Auslandsnotruf.

ADAC Auslandsnotruf Deutschland
Tel.: +49 89 22 22 22

Im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft werden die Kosten zur Pannenbehebung und die Abschleppkosten bis zu jeweils 300 Euro erstattet. Für Mitglieder ohne ADAC Plus-Mitgliedschaft ist die Hilfeleistung kostenpflichtig.
Notruf

Notruf auf dem Wasser

Seeschifffahrtsstraßen
Das nationale Seenotrettungszentrum Kroatiens (MRCC) in Rijeka ist rund um die Uhr besetzt und koordiniert alle Such­ und Rettungs­aktionen. Das MRCC ist über Funk (VHF Kanal 16) und GMDSS (DSC, VHF Kanal 70 oder Grenzwelle 2187,5 kHz) erreichbar.

Die Telefonnummer des kroatischen MRCC lautet aus dem kroa­tischen Netz 195 und aus dem Ausland +385 51 195.

Auch die acht Hafenämter in Pula, Rijeka, Senj, Zadar, Sibenik, Split, Ploce und Dubrovnik sowie deren Zweigstellen sind rund um die Uhr im Notfall erreichbar.

Der Such­- und Seenotrettungsdienst in Deutschland (Seenotleitung/MRCC Bremen) ist im Notfall 24 Stunden unter Tel.:+49 421 536 87 0 erreichbar.

Allgemeine Notrufnummer

112 für Polizei und Rettungsdienst

Sonstige Infos

Sonstige Infos für Kroatien

Telefon-Landesvorwahl

+385

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 25%.

Zahlungsmittel

Das Zahlungsmittel in Kroatien ist seit 1. Januar 2023 der Euro.

Yachtcharter in Kroatien

Die östliche Adria gilt als Dorado für Yachtcharter. Die zerklüftete Adriaküste von Istrien bis Süddalmatien mit vorgelagerten Inseln ist die Kulisse eines fantastischen Reviers vor einer traumhaften Landschaft.