Luxemburg

Reviere

Neben einigen Stauseen, die nur von Segelbooten genutzt werden, ist die kanalisierte Mosel das Wassersportrevier Nummer eins. Auf knapp 40 Kilometer Länge bildet die Mosel den Grenzfluss zu Deutschland. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Mosel beträgt in der Regel 30 km/h. Ausnahmen gibt es für Kleinfahrzeuge, die auf einsehbaren Strecken, die nicht gleichzeitig von einem anderen Wassersportler benutzt werden, bis zu 60 km/h fahren dürfen.

Bestimmungen

Sicherheitsausrüstung
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen.

Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.

Versicherung
Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.

Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer (steuerrechtlicher Begriff für Mehrwertsteuer) wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.

Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.

Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerorts 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger gelten außerorts 75 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

Verkehrsregeln
Parkverbot besteht an Bordsteinen mit gelber Linie. Auf Schnellstraßen und Autobahnen ist das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges nach Unfall oder Panne vorgeschrieben. Bei Stau im Tunnel ist zwischen zwei Fahrzeugen ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. Alle Fahrzeuge sollten bei Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif mit Winterreifen (M&S) ausgerüstet sein.
Gespanne über 7 m Länge müssen hinter einem anderen Gespann einen Abstand von mindestens 50 m einhalten. Die Polizei kann von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.

Gespanne
Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 8 m, bei einer zGG unter 3,5 t; ab 3,5 t 12 m.

Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Das nötige Formular kann auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend gefaxt oder per Post gesandt werden.

Ministère du Développement durable
et des Infrastructures
Département des Transports
Direction de la Circulation et
de la Sécurité Routières
4, Place de l’Europe
1499 Luxembourg
Luxemburg
Tel.: +352 247 844 75
Fax: +352 22 85 68
info@mt.public.lu
www.mt.public.lu
Hinweis: Postadresse: 2938 Luxemburg

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Promillegrenze
0,5 ‰. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰.

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Notruf in München. Die Hilfeleistungen sind kosten¬pflichtig. Im Rahmen der ADAC PlusMitgliedschaft werden die Kosten zur Pannenbehebung und die Abschleppkosten bis zu jeweils 200 Euro erstattet.

Notrufnummern
Europäische Notrufnummer 112

Telefon-Landesvorwahl
+352

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (TVA) beträgt 15 %.