Niederlande

Revier- und Länderbeschreibung Niederlande

Wasser soweit das Auge reicht.
Die Niederlande bieten für jeden Wassersportler das passende Revier. Mit dem eigenen Boot oder gechartert – Jollensegler werden hier ebenso glücklich wie Yachtsegler oder Motorbootfahrer.

Auf der Waddenzee, der Nordsee sowie zwischen den westfriesischen Inseln kann starke Gezeitenströmung herrschen. Viele Gebiete sind sehr flach und können mit tief gehenden Yachten nicht angelaufen werden. Daher ist es unbedingt notwendig, einen Tidenkalender, einen Strömungsatlas sowie eine aktuelle Seekarte mitzuführen. In dieser sind auch die trockenfallenden Regionen und Naturschutzgebiete eingezeichnet.

Das flache IJsselmeer und seine angrenzenden Binnengewässer sind hingegen tidenfrei. In diesem enorm frequentierten Gebiet kann bei starkem Wind eine kurze, steile Welle stehen, die das Einlaufen in einige Häfen schwierig macht.

Das Gebiet der Westerschelde wird besonders von den tief gehenden Frachtschiffen auf dem Weg von oder nach Antwerpen befahren. Durch die engen Fahrwasser bleibt daher wenig Platz zum Manövrieren. Hier gibt es starke Gezeitenströme, die durch die Trichterform der Schelde noch verstärkt werden.

In der Oosterschelde herrscht Gezeitenstrom, während die Regionen nördlich Bruinisse eingedeicht und somit tidenfrei sind.

Bootstouristische Informationen zu den Niederlanden sind im neuen  ADAC TourSet BTI NL 10 enthalten. Das gedruckte TourSet  ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-­Mail unter:  sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.

Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in den Niederlanden?

Welche Unterlagen und Dokumente sollen
Skipper in den Niederlanden unbedingt mitnehmen?

 

 

  • je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis einer Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis bzw.  Vollmacht des Bootseigners
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • Binnenvaartpolitiereglement (BPR) in der aktuell gültigen Fas­sung für das Befahren der niederländischen Gewässer mit Aus­nahme des Rheins (im Wateralmanak Teil 1 enthalten).  Die deutsche Textfassung wird von den nie­derländischen Behörden anerkannt. Die BPR in elektronischer Form, auf die jederzeit zugegriffen werden kann, wird ebenfalls anerkannt.
  • Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis UBI für die Binnenschifffahrt, SRC oder LRC für die Seeschifffahrt Nummernzuteilungsurkunde für das Sprechfunkgerät, Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (im Wateralmanak Teil 1 enthalten)

Was ist in den Niederlanden bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg

Wer über See aus einem Nicht-Schengen-Land mit seinem Boot einreist, muss die Flagge Q setzen und den nächstgelegenen, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (Port of Entry) zur Abwicklung der Pass- und Zollformalitäten anlaufen.

Bei einer Einreise aus Schengen-Staaten finden i.d.R. keine Zoll- oder Grenzkontrollen statt. Eine Anmeldung bei Hafenbehörden ist nicht erforderlich.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Für die Einreise mit einem Boot auf dem Landweg sind keine besonderen Vorgaben zu beachten.

Mit einem geliehenen Boot empfiehlt es sich, eine Vollmacht des Bootseigners und die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung des Heimatlandes, z.B. den Internationalen Bootsschein (IBS) vom ADAC, bzw. des Kaufvertrags mitzuführen.

Der ADAC stellt für Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC eine Vollmacht in fünf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmacht berechtigt den Nutzer des Bootes nicht nur zum Betrieb des Bootes auf dem Wasser, sondern bereits für Überführungsfahrten:

Welche Zollformalitäten sind in den Niederlanden zu beachten?

Zolldeklaration

Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot, das sich im Besitz eines EU-Bürgers befindet, Unionsware sein. Das trifft zu, wenn das Boot bereits in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde.

Boote, die Nicht-Unionsware sind, müssen vorübergehend zollfrei eingeführt werden oder für den freien Verkehr in der EU zugelassen werden, indem eine Zolldeklaration erfolgt.

Benötige ich einen EU-Mehrwertsteuernachweis für mein Boot?

Auch wenn die Mehrwertsteuerkontrollen für Boote stark nachgelassen haben, kann ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer für ein Boot von zuständigen Beamten innerhalb der EU verlangt werden.

Einen klassischen Beleg stellt z.B. die Erstkaufrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für das Boot dar. Auch ein T2L- oder INF3-Formular vom Zoll kann hilfreich sein, stellt aber keinen 100%igen Mehrwertsteuernachweis dar.

Welche Registrierung für Boote wird in den Niederlanden anerkannt?

Internationaler Bootsschein/IBS

Snelle Motorboote‹, d.h. Fahrzeuge unter 20 m Länge, die schneller als 20 km/h fahren können, müssen ein Kennzeichen führen. Boote, die diese Geschwindigkeit nicht erreichen, benötigen keinerlei Kennzeichen. Eine Name für das Boot sowie die Anbringung des Heimathafens sind ausreichend aber verpflichtend.

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in den Niederlanden.

Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Welche Sportbootführerscheine oder Patente benötigen Skipper in den Niederlanden?

In den Niederlanden werden die deutschen Sportbootführerscheine (SBF) anerkannt.

Abweichend von den deutschen Sportbootführerschein­vorschriften ist in den Niederlanden zu Führen eines Bootes, das eine Geschwindigkeit über 20 km/h („snelles Motorboot“) erreicht oder über 20 m Länge hat, ein Sportbootführerschein See bzw. Binnen erforderlich. Die Eigenart hier ist, dass diese Regelung bereits greift, wenn ein Boot schneller als 20 km/h fahren kann auch wenn diese Geschwindigkeit zum evtl. Kontrollzeitpunkt nicht gefahren wird. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Antriebsart.

Mindestalter

Der Fahrer eines schnellen Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das Mindestalter von 16 Jahren.

Ausnahmen

  • Bei offenen Motorbooten, die kürzer sind als 7 m und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschreiten, gilt das Mindestalter von 12 Jahren
  • Segelboote, die kürzer sind als 7 m, und Ruderboote erfordern kein Mindestalter

Der deutsche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1. Januar 1989, und das Sportschifferzeugnis werden in den ­Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 m auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt.
Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard.

Der deutsche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1. Januar 1974, wird in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 m für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen niederländischen Gewässern, d.h. einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Waddenzee, Ems und Dollart, anerkannt.
Für Belgien gilt diese Reglung für den Sportbootführerschein See analog.

Das Sportschifferpatent für den Rhein und das Sportpatent berechtigen zu Fahrten auf Rhein, Waal, Pannerdens Kanaal und Lek.

Der niederländische Klein Vaarbewijs I ist vergleichbar mit dem deutschen Sportbootführerschein Binnen und berechtigt zur Fahrt auf Kanälen und Seen, der Klein Vaarbewijs II ist vergleichbar mit dem Sportbootführerschein See und berechtigt zur Fahrt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen inklusive IJsselmeer, Markermeer, IJmeer, Wattenmeer, Westerschelde, Oosterschelde, Ems und Dollart.

Welches Funkzeugnis benötigen Skipper in den Niederlanden?

Auf niederländischen Gewässern ist für Kleinfahrzeuge die Aus­rüstung mit Sprechfunkanlagen nicht verpflichtend. Hat ein Sport­boot eine Sprechfunkanlage (Marifoon) an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das erforderliche Sprechfunkzeugnis besit­zen. Je nach Fahrtgebiet ist ein entsprechendes Funkzeugnis er­forderlich:

Küstengewässer

  • SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Welche Ausrüstung müssen Skipper in den Niederlanden auf dem Boot mitführen?

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Mehr dazu in der Übersicht ›Empfohlene Mindest-­ und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten‹.

Zum Befahren niederländischer Gewässer ist das Mitführen der ­aktuell geltenden Verkehrsvorschriften für niederländische Gewässer vorgeschrieben. Diese Regelungen sind in dem vom ANWB ­herausgegebenen aktuellen Wateralmanak Teil 1 zusammengefasst. Diese gelten nicht für kleine, offene Boote.

Die Vorschriften und Bestimmungen für niederländische Gewässer können auf www.safeboating.eu heruntergeladen werden.

Vorgeschriebene Ausrüstung

  • ein Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
  • Fahrzeuge vor Anker müssen am Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen, den Seehäfen (z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl) und den Gewässern in Südholland und Zeeland ist bei geringer Sicht, in Fahrt oder vor Anker, ein Radarreflektor vorgeschrieben
  • Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben
  • Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss einen schwarzen Kegel – Spitze nach unten – führen
  • Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen

Welche Ausrüstung müssen schnelle Motorboote zusätzlich mitführen?

  • Ohnmachtssichere Rettungswesten für jeden Mitfahrenden. Diese Westen müssen gut und schnell greifbar sein. Steht der Schiffsführer am Ruder, muss er die Rettungsweste tragen
  •  Das Boot muss mit einer technischen Einrichtung versehen sein, die ein unbemanntes Fahren unmöglich macht (Quickstop). Dies gilt nicht bei Lenkung in der Kajüte
  • ein regelmäßig geprüfter und funktionstüchtiger Feuerlöscher
  • eine solide Lenkeinrichtung
  • eine solide, geräuschdämpfende Einrichtung für das Abführen der Abgase

Empfohlene Ausrüstung für alle Boote

  • ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette
  • Rettungsring
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Paddel oder Riemen
  • Werkzeug
  • Handlampe
  • Rundfunkempfänger
  • weitere nautische Geräte
  • es sollten nur aktuelle, berichtigte Seekarten verwendet werden (Berichtigungsservice Karten unter www.bsh.de)

 

Funkanlage

In Deutschland registrierte Boote mit Sprechfunkanlage müssen die deutsche Zuteilungsurkunde vorweisen können. Deutsche Sportboote  – auch mit ständigem Liegeplatz in den Niederlan­den – mit deutscher Registrierung benötigen für ihr Funkgerät eine deutsche Zulassungsurkunde der Bundesnetzagentur in Hamburg.

Die niederländische Frequenznutzungsverordnung duldet nicht länger sogenannte „Mischverhältnisse“. Dies bedeutet, dass Funkgeräte von in Deutschland registrierten Booten keine niederländische Funkzulassung mehr führen dürfen!

Auch für Zubehörgeräte wie AIS­-Geräte, EPIRB-­Geräte (Notsender mit Positionsübertragung) oder Mittelwellen/Kurzwellen SatCom-Geräte gilt eine Anmeldepflicht. Diese Geräte müssen über eine dem Anmelder zugewiesene Identifikationsnummer (ATIS und/oder MMSI) verfügen.

Die Benutzung von tragbaren Sprechfunkgeräten an Bord von Sportbooten auf den niederländischen Gewässern ist erlaubt. Für die Benutzung gelten die gleichen Bedingungen wie bei fest eingebauten Anlagen (ATIS und/oder MMSI).

CB­-Funkgeräte mit der Prüfnummer CEPT­-PR 27 D oder PR D FM dürfen benutzt werden. In Deutschland zugelassene UKW­-Geräte dürfen auch in den Niederlanden verwendet werden.

Informationen über die Funkvorschriften auf niederländischen Wasserwegen finden Sie auf www.vaarweginformatie.nl sowie im Wateralmanak Teil 1 und 2.

Küstengewässer

Es wird empfohlen, ein Funkgerät auf Seeschifffahrtsstraßen auf Kanal  16 einzustellen. Für nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, für den sozialen Schiffsverkehr Kanal 77.

Binnengewässer

Es wird empfohlen, ein Funkgerät auf den Binnenschifffahrts­straßen, einschließlich IJsselmeer und Waddenzee, immer auf Kanal 10 einzustellen.

Seit 1996 müssen Sprechfunkanlagen mit ›ATIS‹ (Automatic Transmitter Identification System) ausgerüstet sein, um den Sender zu  identifizieren.

Radarfahrten sind nur mit ATIS-­Sprechfunkanlage erlaubt.

Sofern Kleinfahrzeuge mit einer Seefunkanlage ausgestattet sind, die nicht über ATIS verfügt, kann diese bei Binnenfahrten in den Niederlanden an Bord bleiben. Die deutsche Funkgenehmigung ist mitzuführen. Derartige Seefunkanlagen dürfen jedoch weder auf dem Rhein noch auf den Binnengewässern benutzt werden.

Feuerlöscher (ABC)

Laut BRP müssen schnelle Motorboote einen „geeigneten“ Feuerlöscher mitführen. Eine Angabe über die Füllmenge des Löscher findet sich dort nicht. Insofern empfiehlt der ADAC einen ABC-Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge. Je nach Motorisierung und Bootsgröße sollten Anzahl und Dimension der/des Feuerlöschers angepasst werden.

Geeignet bedeutet auch, dass das Überprüfungsdatum des Löschers nicht abgelaufen ist.

 

Signalpistolen

Signalpistolen gelten als Schusswaffen. Der Erwerb, die Verwendung und die Beförderung sind genehmigungspflichtig. Eine Einfuhrgenehmigung für Signalpistolen können Sie beantragen bei:

Belastingdienst/Douane Groningen
Centrale Dienst voor In/Uitvoer
Postbus 3070
6401 DN Heerlen
Tel. +31 088 151 21 22
Fax +31 088 151 31 82

Dem Antrag ist eine Beschreibung der Waffe, eine Kopie von Pass oder Personalausweis und eine Kopie der Waffenbesitzkarte beizufügen.

Achtung: Der Europäische Feuerwaffenpass alleine ist nicht ausreichend!

Ausnahme: Eine Person ab 16 Jahren darf eine Signalpistole an Bord haben, wenn diese:

  • ein Kaliber kleiner als 18,2 mm (Kaliber 12) hat
  • nur für Notsignalmunition geeignet ist
  • aus Kunststoff oder Leichtmetall gefertigt ist
  • nicht die Form einer Pistole oder eines Revolvers hat
  • die Postleitzahl und Hausnummer eingraviert hat

Diese Signalpistole ist nicht genehmigungspflichtig und darf verpackt auch vom Boot nach Hause und zurück transportiert werden. Deutsche, die ein seetüchtiges Boot mit einem ständigen Liegeplatz in den Niederlanden haben, können bei der dortigen ­Gemeindebehörde eine Genehmigung für eine Signalpistole, die nicht die oben erwähnten Bedingungen erfüllt, beantragen. Mit dieser Genehmigung darf die Pistole verpackt auch von Deutschland nach den Niederlanden und zurück außerhalb des Bootes transportiert werden.

Akustische Signale

Mit einem Schiffshorn oder Signalhorn können akustische Signale gegeben werden. Diese Signale werden in Anlage 6 der Binnen­vaartpolitiereglement (BPR) beschrieben.

Wichtige akustische Signale sind:

  • ›Achtung‹: ein langes Signal (4 Sekunden)
  • ›Weiche nach Steuerbord aus‹: ein kurzes Signal (1 Sekunde)
  • ›Weiche nach Backbord aus‹: zwei kurze Signale
  • ›Fahre rückwärts‹: drei kurze Signale
  • ›Bin manövrierunfähig‹: vier kurze Signale
  • ›Kollisionsgefahr‹: mehrere sehr kurze Signale (pro Signal eine Viertelsekunde)
  • ›Bitte um Öffnung einer Brücke‹: langes, kurzes und langes Signal

Was ist in den Niederlanden bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten?

Naturschutzgebiete/Nationalparks

Respektieren sie entsprechende Gebiete und beachten sie ausgewiesene Fahrverbote zum Schutz von Tier und Natur.

  • Besonders Uferbereiche mit Riet- und Schilfgürteln, die zum Aufenthalt einladen, sollte jeder Sportbootfahrer schützen
  • Rietgebiete nicht betreten, kein Picknick, kein Feuer
  • Schwimmen und Angeln unterlassen
  • langsam fahren, Sog- und Wellenschlag vermeiden

Darf ich Fäkalien in Gewässer einleiten?

Generell gilt, dass Fäkalien nicht in Gewässer eingeleitet werden dürfen. Das Einleitungsverbot gilt auf allen Binnen­gewässern sowie an den Küs­tengewässern bis zu 12 sm. Dieses Verbot bedeutet jedoch nicht, dass Sportboote mit einem Fäkalientank ausgestattet sein müssen.
Bilgenwasser soll nicht nach außenbords gelenzt werden. Generell darf in Gewässer weder Altöl eingeleitet noch Abfall entsorgt werden.

Seit dem 01.01.2021 gelten neue Vorschriften, die das Einleiten von ungereinigtem Abwasser in Gewässer regeln. Nur noch gereinigtes Abwasser darf abgelassen werden. Diese Regelung gilt nur für Boote mit Toilettenanlage, die Fäkalien nach außen leiten. Boote ohne Toilette oder mit Trocken- oder Chemietoilette sind nicht betroffen.

Das neue Gesetz beinhaltet im wesentlichen drei Punkte:

  • Versiegelung der Auslassventile an Booten.
  • Einbau von Reinigungsanlagen.
  • Einbau einer technischen Einrichtung, die das Trennen von Harn und Fäkalien vorsieht. Urin darf ungereinigt abgelassen werden, da dieser keine Bakterien enthält.

Wie sieht diese Versiegelung des Auslassventils an Booten aus?

Nach Informationen des niederländischen Wassersportverbands genügt es momentan, wenn das Seeventil mit einem Kabelbinder gesichert wird, so dass das Ventil nicht ohne weiteres geöffnet werden kann.

Zum Entleeren, z.B. auf hoher See (außerhalb der 12 sm Grenze), darf dieser Kabelbinder durchtrennt und das Schwarzwasser abgelassen werden. Im Anschluss wird wieder ein neuer Kabelbinder angebracht.

Welche Reinigungsanlagen an Bord gibt es?

Zur Zeit gibt es für Boote noch keine Aufbereitungsanlagen, die auch von der niederländischen Regierung zugelassen sind. Insofern empfehlen wir, nicht voreilig eine nicht-zertifizierte Anlage einzubauen.

Trennung von Harn und Fäkalien?

Der im Sinne der neuen Verordnung unproblematische Harn darf nicht in Berührung mit Fäkalien kommen. Nur in diesem Fall ist eine direkte Einleitung ins Wasser zulässig. Wie die technische Umsetzung hier aussieht, z.B. zwei Toiletten, ist noch nicht bekannt.

Emissionsfreie Zone Amsterdam

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Amsterdam eine emissionsfreie Zone für Sportboote. In der Zone im Stadtzentrum (ausgenommen Durchgangsstrecken) sind dann nur noch emissionsfreie Sportboote zugelassen. Die Stadt will ab dem 1. Januar 2030 alle Amsterdamer Binnenwasserstraßen emissionsfrei machen.

Karte der emissionsfreien Zonen in Amsterdam

Emissionsfreie Boote

  • Elektro- oder handbetriebene emissionsfreie Boote mit gültiger grüner Vignette sind in der Zone zulässig.
  • Auch Hybridboote mit Elektro- und Benzinmotor und einer gültigen gelben Vignette sind bei Nutzung des Elektromotors zulässig.

Übergangsregelungen

Für kraftstoffbetriebene Sportboote, die im Jahr 2024 über eine gültige BHG-Vignette (rote und weiße Vignette) verfügen, gilt eine Übergangsfrist. Die Übergangsfrist beträgt maximal 5 Jahre. Das Recht auf diese Übergangsregelung erlischt, wenn das Boot den Besitzer wechselt.

Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in den Niederlanden?

Verkehrsvorschriften für Sportboote

Beim Befahren der niederländischen Gewässer finden folgende Regelungen Anwendung:

  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Vorschrift für das Befahren von Rhein, Waal, Lek und Pannerdens Kanaal
  • Scheepvartreglement Westerschelde: Vorschrift für das Befahren der Westerschelde
  • Scheepsvaartreglement Eemsmonding: Vorschrift gilt zusätzlich zur KVR für die Emsmündung und Dollard
  • Scheepvaartreglement Gemeenschappelijke Maas: Vorschrift für das Fahren auf der mit Belgien gemeinsamen Maas
  • Binnenvaartpolitiereglement (BPR): Vorschrift für das Befahren der niederländischen Binnengewässer
  • Kollisionsverhütungsregeln KVR: Regeln gelten für das Befahren der Nordsee außerhalb der Wattenmeerinseln sowie in der Emsmündung und Dollard

Das Binnenvaartpolitiereglement (BPR) mit den Verkehrsvorschrif­ten für Sportboote muss mitgeführt werden. Alternativ kann beim Befahren niederländischer Gewässer mit Ausnahme des Rheins der Wateralmanak 1 mitgeführt werden.

Innerhalb eines Streifens von 1000 m vor der Küste kann die örtliche Behörde zusätzliche Vorschriften z.B. in Bezug auf Geschwindigkeit und Ausrüstung von schnellen Motorbooten erlassen.

Fahr- und Ausweichregeln

Kleinfahrzeuge, also Schiffe unter 20 m Länge, müssen so weit wie möglich an der Steuerbordseite des Fahrwassers fahren (ausgenom­men auf der Geldersche IJssel, Boven-Merwede, Neder-Rijn und Pannerdensch Kanaal). Sie weichen Schiffen länger als 20 m aus.

Die Hauptregel auf den Binnengewässern ist die ›Steuerbordseite-Regel‹. Ein Schiff, das beim Begegnen, Überholen oder Kreuzen die Steuerbordseite hält, hat Vorfahrt. Erst wenn diese Regel nicht zum Tragen kommt, müssen Kleinfahrzeuge den Großfahrzeugen ausweichen.

Bei geringer Sicht besteht Radarpflicht auf dem Rhein, Amster­dam­-Rijnkanaal, Geldersche IJssel, den Gewässern in Süd­-Hol­land, Waal, Lek, Zeeland und auf den Seeschifffahrtsstraßen.

Blaue Tafel mit weißem Blinklicht: Wenn ein Schiff diese blaue ­Tafel mit Blinklicht führt, das Schiff vorzugsweise an der Seite ­passieren, an der die blaue Tafel geführt wird, d.h. Steuerbord an Steuerbord.

Die wichtigsten Vorfahrtsregeln werden im 6. Kapitel des niederländischen Binnenvaartpolitie-reglement beschrieben.

Höchstgeschwindigkeit

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt gewöhnlich 20 km/h. Abwei­chende gewässerbezogene zulässige Höchstgeschwindigkeiten sind im Wateralmanak Teil 2 enthalten. Eine gute Übersichtskarte findet sich auf der Seite „Varen doe je Samen„.

Jeder Bootsführer muss die Geschwindigkeit so wählen, dass Wellenschlag und Sogwirkung keinen Schaden verursachen können.

Weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen sind in Ufernähe, nahe Badestränden oder Brücken und bei schlechter Sicht zu beachten.

Auf Wasserstraßen mit hohem Berufsschifffahrtsaufkommen müssen Sportboote mit einem Hilfsmotor ausgerüstet sein, der eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h ermöglicht. Aufkreuzen und Surfen sind auf diesen Strecken verboten.

Schnellfahrgebiete

In Schnellfahrgebieten darf schneller als 20 km/h gefahren werden. In folgenden Bereichen muss die Geschwindigkeit jedoch verringert werden:

  • innerhalb eines Abstands von 20 m vom Ufer, wenn nicht anders ausgeschildert
  • innerhalb eines Abstands von 50 m zu einer Schwimmanlage oder einem Anlegesteg
  • in der Nähe von Fahrzeugen an ihren Liegeplatzen
  • in der Nähe von Regatten oder anderen Veranstaltungen
  • bei schlechter Sicht (geringer als 500 m, z.B. bei Nebel oder ­Regen)
  • zwischen Sonnenuntergang und -aufgang (Ausnahme: offizielle Genehmigung)
  • in einem Hafen
  • innerhalb eines Abstands von 100 m von Hafeneinfahrten
  • Auf dem IJsselmeer ist Schnellfahren innerhalb von 250 m vom Ufer und in mit Bojen markierten Fahrwassern verboten

Bußgelder

Die Strafen für Verkehrsvergehen und Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser sind für die Bootssaison 2021 erhöht worden. Die häufigsten Vergehen sind:

  • Fahren ohne Führerschein: € 600
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: ab € 290 bis zu € 2.400
  • Geschwindigkeitsübertretung bis zu 35 km/h: € 330
  • keine Registrierung: € 150
  • kein Kennzeichen: € 150

Auch kleinere Vergehen werden im dreistelligen Bereich geahndet. So kann bereits das Nichtanbringen eines Bootsnamens mit € 150.- bestraft werden.

Brücken und Schleusen

Die Mehrzahl der Brücken und Schleusen an Kanälen und Flüssen sind mit Lichtanlagen ausgestattet. In der Binnenvaartpolitiere­glement (BPR) ist die Bedeutung dieser Lichtsignale festgelegt. Be­dienungszeiten von Brücken und Schleusen sind im Wateralmanak Teil 2 aufgeführt.

Navigation

Auf der Waddenzee, der Nordsee sowie zwischen den westfriesi­schen Inseln kann starke Gezeitenströmung herrschen. Viele Gebiete sind sehr flach und können mit tief gehenden Yachten nicht angelaufen werden. Daher ist es unbedingt notwendig, einen Tiden­kalender, einen Strömungsatlas sowie eine aktuelle Seekarte mitzuführen. In dieser sind auch die trockenfallenden Regionen und Naturschutzgebiete eingezeichnet.

Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in den Niederlanden?

Es wird empfohlen, eine Bootshaftpflichtversicherung für jedes Boot abzuschließen. Tatsächlich ist nach den niederländischen Vorschriften der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nur für >snelle Motorboote< vorgeschrieben.

Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an. Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Weitere Wassersportarten

Wassermotorräder (Jet-Ski)

Wassermotorräder sind laut gesetzlicher Definition schnelle Motorboote. Im Prinzip dürfen Wassermotorräder dort schnell fahren, wo die zuständige Behörde es schnellen Motorbooten erlaubt, schneller als 20 km/h zu fahren.

Die zuständige Behörde kann auch Wasserstraßen oder Teile von Wasserstraßen ausweisen, die für Wassermotorräder freigegeben (Schilder ›E.22‹ und ›A.19‹) oder durch gelbe Bojen markiert sind.
Auskünfte erteilen Dienststellen der Wasserschutzpolizei, Rijkswaterstaat, Gemeindebehörden und örtliche Wassersportvereine oder Yachtclubs.

Fahrer von Jet-Skis müssen eine Rettungsweste tragen.

Wasserski

Beim Wasserskilaufen gelten dieselben Regeln wie für das Fahren von schnellen Motorbooten.

Wasserskilaufen ist ausschließlich auf Strecken gestattet, die mit einer blauen Tafel mit einem weißen stilisierten Wasserskiläufer oder durch gelbe Bojen markiert sind.

Neben dem Bootsführer muss beim Wasserskilaufen zusätzlich eine weitere, über 15 Jahre alte Person an Bord sein.

Windsurfen/Kitesurfen

Beim Wind­ und Kitesurfen gelten dieselben Regeln wie für schnelle Motorboote. Die Ausübung dieser Sportarten ist nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt, nicht jedoch auf Wasserstraßen mit hohem Berufsschifffahrtsverkehr.

Die zuständigen Behörden weisen Wasserstraßen zu, auf ­denen Kitesurfen erlaubt ist.

Welche Gebühren fallen für Skipper in den Niederlanden an?

Befahrungsgebühren / Gebühren für Schleusen

Für die Durchfahrt durch Amsterdam mit einem Boot für Freizeitzwecke ist eine sogenannte „Doorvaartvignet“ erforderlich. Diese Vignette, die am Boot angebracht werden muss, kostet € 40 .-, ist drei Jahre gültig und für Boote mit oder ohne Motor erforderlich. Je nach Antriebsart (Elektro, Hybrid oder Diesel- oder Benzinmotor) unterscheidet sich die Farbe der Vignette. Hierbei handelt es sich „nur“ um eine Durchfahrtsvignette.

Wer in der Hauptstadt zusätzlich anlegen möchte, kann dieser Vignette noch eine Liegeplatzoption hinzufügen. Hierbei hat man die Auswahl zwischen einer „6 uur afmeren“ oder  „24 uur afmeren“ (also 6 Stunden Liegeplatz für € 15.- oder 24 Stunden Liegeplatz für € 30.-). Booten, länger als 10,00 m, ist das Anlegen nicht gestattet.

Keine Vignette benötigen folgende Bootsarten: Kanu, Kajak und Schlauchboote ohne Festrumpf und ohne Motor.

Für einen dauerhaften Liegeplatz in Amsterdam ist eine BHG-Vignett (Binnenhavengeldvignett) erforderlich.

Welche Wasserstraßen in Amsterdam fallen unter die Vignettenpflicht?

Hier geht’s zur Übersichtskarte.

Ausnahme Weesp: Hier darf noch bis zum 01.01.2024 ohne Vignette gefahren werden.

Beantragung der Durchfahrtsvignette für Amsterdam
Die Vignette muss online beantragt werden und wird auf dem Postweg zugeschickt.

Beantragung der zusätzlichen Anlegeoption

Die Befahrung der übrigen Kanäle und Wasserstraßen ist gebührenfrei.

Für eine Übernachtung an einer Anlegestelle oder in einem Yachthafen sind Liegegebühren zu zahlen.

Für die Benutzung der Schleusen können Gebühren anfallen (sog. Brückengeld). Weiter­ führende Informationen sind im Wateralmanak Teil 2 aufgeführt.

Was ist beim Trailern mit dem Boot in die Niederlande zu beachten?

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Innerorts 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger gilt eine Geschwindigkeit von 80 km/h außerorts sowie auf Autobahnen (bzw. 90 km/h für Gespanne bis 3,5 t zGG; 80 km/h für Gespanne über 3,5t zGG).

Verkehrsregeln

Parken an gelben Bordkanten ist verboten, an blau gekennzeichneten Bordkanten muss eine Parkscheibe benutzt werden. Bei Gespannen richtet sich das Tempolimit auf Schnellstraßen und Autobahnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers und nicht nach dem zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden hohe Bußgelder erhoben. Auf mit »B« beschilderten Straßen (Nebenstraßen) dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,20 m Breite fahren.

Gespanne

Alle Anhänger (sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg als auch gebremste Anhänger über 750 kg) benötigen eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“,(Losbreekkabel). Begrifflich gleich zu setzen mit dem Sicherungsseil in Deutschland. Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird. Informationen zur korrekten Anbringung findet man beim niederländischen Partnerclub ANWB.

An diese Vorgaben müssen sich auch deutsche Fahrer mit Gespann halten, wenn sie in den Niederlanden unterwegs sind. Zuwiderhandlungen können hohe Geldbußen zur Folge haben. Hier finden Sie die detaillierten Vorschriften zum Sicherungsseil beim Anhänger .

Gespanne dürfen in den Niederlanden eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18 m haben. Anhänger mit Boot: 3 m Breite. Anhänger inkl. Deichsel: 2,55 m x 12 m, einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m Länge.
Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Folgende Behörde ist für die Erteilung zuständig.

Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW
Toelating Exceptioneel Transport
Europaweg 205
2711 ER Zoetermeer
Niederlande
Tel.: +31 598 39 33 30
info@rdw.nl
www.rdw.nl
Hinweis: Auf der Internetseite finden Sie Formulare auch in Deutsch

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Promillegrenze

0,5 ‰. Fahrer, die den Führerschein noch keine 5 Jahre besitzen 0,2 ‰.

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst

Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Auslandsnotruf, Tel.: +49 89 22 22 22. Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 300 Euro für Panne und Abschleppen. Bei Pannen mit dem Mietfahrzeug ist immer zuerst der Vermieter zu informieren.

Notrufnummern

Polizei und Rettungsdienst: 112

Neue Regeln zur Seenotrettung in den Niederlanden: Ab 17.8.2020 rückt die KNRM nur noch aus, wenn unmittelbare Gefahr besteht. In unserer Meldung finden sie weitere Informationen.

Die Wasserschutzpolizei ist auf Binnengewässern unter UKW-Kanal 10 erreichbar, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 88 44, von Deutschland unter 00 31 343 57 88 44.

Seenotfälle werden über DSC Kanal 70, UKW-Kanal 16 und Mittelwellenfrequenz 2182 kHz abgesetzt, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 01 11 (Kustwachtcentrum).

Für das IJsselmeergebiet ist der ›centrale meldpost IJsselmeer‹ in Lelystad auf UKW-Kanal 1 zu erreichen.

SAR­-Einsätze der Seenotrettung übernehmen die Nederlandse Kustwacht (Küstenwache) und die Koninklijke Nederlandse Redding Maatschappij (KNRM).

Für nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, für den ­sozialen Schiffsverkehr Kanal 77.

Gezeitenübersicht

Der Rijkswaterstaat hat seine Seiten für die Wasserstandsmeldungen neu überarbeitet. Hier finden sich jetzt Informationen zu Tide, Wassertemperatur oder auch Strömungsgeschwindigkeit. Zur besseren Übersicht werden Flut und Ebbe nun auch als Kurve dargestellt. Dies erleichtert die Planung der Abfahrts- und Ankunftszeiten erheblich.

Kartographie der Wasserpflanzen

In den Monaten Juni bis August kommt es stellenweise zu Beeinträchtigungen des Fahrwassers durch Krautbewuchs im Ijssel-, Ij-, Markermeer und den Randmeeren. Auch wenn diese Meere normalerweise ausreichende Wassertiefen vorweisen, kann es vorkommen dass Wasserpflanzen den Segelsport regelrecht verhindern. Aus diesem Grund werden in den Fahrrinnen Unterwassermäharbeiten durchgeführt.

Um eine genaue Übersicht der vom Bewuchs befreiten Gebiete zu bekommen, wird die App Waterplantmelder für iOS und Android empfohlen.

Notruf auf dem Wasser

Polizei und Rettungsdienst: 112

Die Wasserschutzpolizei ist auf Binnengewässern unter UKW-­Kanal 10 erreichbar, per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 88 44, von Deutschland unter 00 31 343 57 88 44.

Seenotfälle werden über DSC Kanal 70, UKW­-Kanal 16 abgesetzt, oder per Telefon in den Niederlanden unter 09 00 01 11 (Kust­wachtcentrum).

Für das IJsselmeergebiet ist der ›centrale meldpost IJsselmeer‹ in Lelystad auf UKW­Kanal 1 zu erreichen.

SAR­-Einsätze der Seenotrettung übernehmen die Nederlandse Kustwacht (Küstenwache) und die Koninklijke Nederlandse Redding Maatschappij (KNRM).

Personaldokumente

Personalausweis oder Reisepass. Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Kfz-Papiere

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.

Hunde sind in einigen Küstenregionen während der Badesaison nur auf abgegrenzten, beschilderten Strandabschnitten erlaubt. In Nord-Holland dürfen sie tagsüber nur an der kurzen Leine mit an den Strand genommen werden.

Bootstouristische Informationen zu den Niederlanden sind im neuen  ADAC TourSet BTI NL 10 enthalten. Das gedruckte TourSet  ist in den ADAC Geschäftsstellen erhältlich oder kann per E-­Mail sportschifffahrt@adac.de angefordert werden.

Telefon-Landesvorwahl

+31

Sperrungen

Die Arbeiten an der Kooybrücke bei Den Helder über den Noord-Hollands Kanaal beginnen nicht vor Ende 2024.