Schweden

Reviere

Liegeplätze und Häfen
Fast jeder noch so kleine Ort an der Küste stellt neben Liegestellen auch die benötigte Infrastruktur in Form von Slipstellen und Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Trotz der großen Anzahl an Liegeplätzen kann es in den Sommermonaten in den Hauptreisegebieten zu Engpässen kommen, sodass es notwendig sein kann, Gastboote in Päckchen zu legen.

Besonderheiten
Das sogenannte „Allemansrätten“, das oft fälschlich als „Jedermannsrecht“ ausgelegt wird, beinhaltet tatsächlich das „Recht zum Gemeingebrauch“ und verpflichtet zu mehr als es erlaubt. Nicht stören – nicht zerstören, lautet seine einfache Grundregel. Nähere Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.allemansratten.se (Englisch).

Die Gezeiten in Schweden machen sich nur mit einem Tidenhub von deutlich unter 1 m bemerkbar und werden hauptsächlich von den Windverhältnissen beeinflusst. Bei westlichen Winden steigt der Wasserpegel, bei östlichen fällt er. Durch diese Winde entstehen auch Strömungen, die in engen Durchfahrten sehr stark ausgeprägt sein können. Sportboote, die von See aus in ein Schärengebiet einfahren, sollten in diesem Bereich nur das ausgewiesene Fahrwasser benutzen. Außerhalb der in Seekarten ausgewiesenen Fahrwasser kann die Vermessung teilweise lückenhaft sein, was zu Berührungen mit Klippen und Untiefen führen kann.

In Schweden gilt das internationale Betonnungssystem A /(IALA).

Die Zeichen und Abkürzungen für Klein- und Sportschifffahrtskarten (INT 1) hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht,

Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden auf einem gelben Schild mit der Aufschrift „högst 5 knop“ (höchstens 5 Knoten) oder auf einem weiß-roten Schild mit der Ziffer der maximalen Geschwindigkeit angegeben. Ausländern ist es in Schweden gestattet, sich in Friedenszeiten in militärischen Schutzgebieten aufzuhalten. Allerdings können begrenzte Gebiete und Anlagen gesperrt sein.

Die Bordtoilette darf in Häfen nur dann benutzt werden, wenn ein Fäkalientank vorhanden ist. Auf zahlreichen Inseln sind sogenannte „Sopmajor“ zur Entsorgung von Müll und Fäkalien eingerichtet.
Das Tankstellennetz für Wasserfahrzeuge ist in Schweden gut ausgebaut. Bunkermöglichkeiten gibt es in fast allen größeren, am Wasser gelegenen Orten.

Entlang der schwedischen Küste und an den Binnengewässern gibt es verschiedene Gasthäfen des Svenska Turistföreningen (STF), die mit einem runden dunkelblauen Schild gekennzeichnet sind. In schwedischen Seekarten sind diese mit einem roten Draggen auf grünem Grund eingezeichnet. Die Ankerplätze des Svenska Kryssarklubben (SXK) sind mit blauen und roten Mooringtonnen gekennzeichnet und dürfen nur von Clubmitgliedern genutzt werden.

Das Land hat ein dicht ausgebautes Kanalsystem, das sich gut für Urlaubsfahrten eignet und dabei nicht so stark befahren ist wie die Kanäle anderer europäischer Länder. Der Göta-Kanal verbindet dabei auf dem Wasserweg, zusammen mit dem Trollhätte- und Södertälje-Kanal sowie den Seen Vänern und Vättern, die Städte Stockholm und Göteborg.

Bestimmungen

Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Deutschland mitführen?

Folgende Sicherheitsausrüstung ist beim Befahren der schwedischen Küsten- und Binnengewässer gesetzlich vorgeschrieben:

  • geeignete Rettungsweste für jede Person an Bord
  • Entleerungsvorrichtung
  • Anker,
  • Ruder bzw. Paddel
  • Feuerlöscher

Das Führen eines Logbuchs sollte stets – auch für Charteryachten – erfüllt werden. Laut Wasserstraßenamt der Niederlande besteht aber keine Pflicht zum Mitführen eines Logbuchs für privat genutzte Boote.

Für die Einfuhr einer Signalpistole nach Schweden sind folgende Punkte  erforderlich:

  • Beantragung eines Europäischen Feuerwaffenpasses für Pistole und Munition bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt.
  • Anmeldung der Signalpistole bei der schwedischen Polizei. Dies muss bereits vor Antritt der Reise online durchgeführt werden.
  • Anmeldung beim schwedischen Zoll. Entweder unmittelbar nach dem Anlaufen des ersten schwedischen Hafens oder vorab online.

Mehrwertsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder Bestätigung offizieller Stellen). Ohne diesen Nachweis kann z. B. beim Einklarieren im Hafenamt die Nachversteuerung vor Ort fällig werden. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.

Sportbootführerschein
Für das Führen von in Schweden zugelassener Freizeitboote, die kürzer als 12 Meter und schmaler als 4 Meter sind, ist derzeit kein Führerschein erforderlich. Wir empfehlen jedoch, dass jeder, der sich auf dem See aufhält, über Grundkenntnisse in Sicherheits-fragen, den Regeln des Meeres und dem Umgang mit dem Boot in den aktuellen Gewässern verfügt.

Wichtige Informationen rund um Bootfahren in Schweden finden Sie auf den Seiten der schwedischen Organisation transportstyrelsen.

Wenn Sie in schwedischen Gewässern mit einem in Deutschland zugelassenen Boot unterwegs sind, gelten die Bestimmungen des Herkunftslandes, d.h. es wird je nach Fahrtgebiet der deutsche Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnen oder See benötigt.

Bootsregistrierung
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sehr zu empfehlen. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation durch Mikrochip oder Tätowierung. Diverse Sonderbestimmungen nachzulesen unter www.sjv.se

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerorts entsprechend der Beschilderung. Bei ungebremsten Anhängern 40 km/h, wenn der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht die Hälfte des Leergewichtes des Zugfahrzeugs übersteigt oder der Anhänger leer ist und sein Leergewicht die Hälfte des Leergewichtes des Zugfahrzeuges übersteigt.
Für Pkw mit Anhänger außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.

Gespanne
Gespanne dürfen auf schwedischen Straßen folgende Maße haben: 2,60 m Breite und 24 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,60 m Breite, für die Länge gibt es keine Regelung.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung ist.

Trafikverket
(Swedish Transport Administration)
Department of transport exemptions
Röda vägen 1
781 89 Borlänge
Schweden
Tel.: +46 771 921 921
www.trafikverket.se

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Verkehrsregeln
Lichtpflicht auch tagsüber. Vorfahrt für Straßenbahnen. Halteverbot bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand, Parkverbot bei unterbrochener gelber Linie oder gelber Zickzack-Linie. Sonderregelungen in größeren Städten. Bei Schildern mit weißem „M“ auf blauem Grund auf den Gegenverkehr achten und ggf. nächste Ausweichstelle anfahren.
Wildwechsel-Warnschilder beachten, vor allem in der Dämmerung. Nach einem Wildunfall Polizei benachrichtigen. Winterreifenpflicht 1. Dezember bis 31. März (Mindestprofiltiefe 3 mm). Die Polizei kann die sofortige Zahlung von Bußgeldern verlangen.

Promillegrenze
0,2 ‰

Mautpflicht
Die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden ist gebührenpflichtig. Die Citymaut für Stockholm und Göteborg betrifft nur Fahrzeuge mit schwedischem Kennzeichen. Weitere Informationen zur Maut.

Wissenswertes

Pannenhilfe
Pannenhilfe rund um die Uhr vermittelt der ADAC Notruf in München. Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.

Motormännens Riksförbund (M)
Fridhemsgatan 32
112 40 Stockholm
Schweden
Tel.: +46 8 690 38 00
service@motormannen.se
www.motormannen.se

Notruf
Europäische Notrufnummer 112

Seenot
Im Seenotfall kann jede schwedische Rettungsstelle mit dem Anruf „Sjöräddning“ über eine Küstenfunkstelle gerufen werden (UKW-Kanal 16). Rettungsdienst und Polizei sind über 112 erreichbar.

Telefon-Landesvorwahl
+46

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MOMS) beträgt in Schweden 25%.

Zahlungsmittel
Schwedische Krone (1 SEK = 0,09 Euro, Stand: Mai 2019)