Schweiz

Das Land und seine Reviere

Das Befahren der Schweizer Flüsse, Seen und Kanäle ist durch die „Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern“ geregelt. Die einzelnen Schifffahrtsverwaltungen können jedoch abweichende Bestimmungen, die auf kantonalem oder internationalem Recht beruhen, erlassen.

Der Rhein
Der Rhein unterhalb von Stein am Rhein sollte aufgrund der zahlreichen gefährlichen Riffe und der starken Strömung nur von erfahrenen Schiffsführern befahren werden.

Der Bodensee
Auf dem Bodensee einschließlich Untersee sowie auf dem Rhein bis Schaffhausen gilt die von den Anliegerstaaten gemeinsam beschlossene Bodenseeschifffahrtsordnung. Alle Wasserfahrzeuge, mit Ausnahme von Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und einer Länge von weniger als 2,50 m, sind kennzeichnungspflichtig. Zum Befahren des Bodensees ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder D erforderlich. Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen oder See können einmal pro Jahr für einen Monat am Stück ein Ferienpatent beantragen. Für weitere Informationen zu Führer- und Funkscheinen hat der ADAC eine Informationsbroschüre erarbeitet.

Bestimmungen

Sicherheitsausrüstung
An Bord jedes Schiffes ist folgende Sicherheitsausrüstung mitzuführen:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person an Bord
  • Schwimmkörper mit Wurfleine
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette
  • Festmacherleinen
  • Feuerlöscher
  • Lenzeinrichtungen
  • Bootshaken
  • Kompass
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Notflagge
  • Notlaterne als Rundumlicht

Alle Fahrzeuge mit Koch- bzw. Heizeinrichtung oder Innenbordmotor über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor über 7,4 kW müssen mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein. Fahrzeuge mit Koch- und/oder Sanitäreinrichtungen benötigen die erforderlichen Behälter für die Aufnahme von Fäkalien, Abwässern oder Abfällen.

Versicherung
Für alle Boote mit Motor und alle Segelboote über 15 qm Segelfläche ist eine Wassersport-Haftpflichtversicherung erforderlich. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungspremie.

Personaldokumente
Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt, entbindet aber nicht von der Untersuchungs- und Zulassungspflicht. Bodenseeschifferpatent zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche notwendig.

Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Innerorts 50 km/h. Für Pkw mit Anhänger außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.

Verkehrsregeln
Innerorts auf gleichberechtigten Straßen haben Schienenfahrzeuge Vorrang, auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug. Vor Engstellen deshalb rechtzeitiges Anhalten des bergabwärts fahrenden Fahrzeuges erforderlich.
Parkverbot gilt bei mit gelber Linie verbundenen gelben Kreuzen am Fahrbahnrand, Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand. In Städten mit „blauen Zonen“ Parken mit Parkscheibe gemäß der Beschilderung.
Auf dreispurigen Autobahnen Benutzung der linken Fahrspur für Gespanne untersagt. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet und deren Bezahlung von Ausländern in der Regel an Ort und Stelle verlangt.
Abblendlicht oder Tagfahrlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
Unfälle mit Personen- oder Sachschaden müssen der Polizei gemeldet werden. Beim Abschleppen sind nur 40 km/h erlaubt.

Gespanne
Gespanne dürfen folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 18,75 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.

Aktueller Hinweis zur Sicherung von Gespannen:
Ein fehlendes oder nicht angebrachtes Sicherungsseil kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Hier finden Sie die detaillierten Vorschriften zum Sicherungsseil beim Anhänger .

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführte Behörde ist für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig.

Bundesamt für Straßen (ASTRA)
Mühlestraße 2
3003 Bern
Schweiz
Tel.: +41 31 322 94 11
Fax: +41 31 323 23 03
info@astra.admin.ch
www.astra.admin.ch
Hinweis: Bei der ASTRA erhalten Sie die Anschriften der zuständigen Straßenverkehrsämter des jeweiligen Kantons.

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Mautpflicht
In der Schweiz wird auf Autobahnen eine Maut erhoben. Anhänger benötigen eine eigene Vignette, auch wenn für das Zugfahrzeug von über 3,5 t zGG die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wird.

Promillegrenze
0,5 ‰. Bei Führerscheinneulingen oder Berufsfahrern 0,1‰.

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe vermittelt der ADAC Notruf in München. Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und für Abschleppen.

Notrufnummern
Europäische Notrufnummer 112

Telefon-Landesvorwahl
+41

Zahlungsmittel
Schweizer Franken (1 CHF = 0,82 Euro, Stand: April 2014)